Neues Deutschland, 08.07.2015 http://www.neues-deutschland.de/artikel/977079.verurteilt-fuer-flagge-zeigen.html Von Rudolf Stumberger, München Verurteilt für Flagge zeigen Gericht verwarnt LINKE-Abgeordnete Gohlke wegen PKK-Fahne 15 Sekunden lang hatte Nicole Gohlke (LINKE) die Fahne der PKK gezeigt. Dafür wurde sie am Dienstag vom Münchner Amtsgericht wegen des Zeigens verbotener Symbole verurteilt. Es war am 18. Oktober 2014, als die Linksparteipolitikerin Nicole Gohlke bei einer Kundgebung am Münchner Rindermarkt zum Thema »Solidarität mit Rojova« die – so die Anklage – 90 mal 60 Zentimeter große Fahne der PKK gezeigt hatte. 15 Sekunden lang, so die Angaben des Staatsschutzes. In einer kurzen Ansprache war die Bundestagsabgeordnete zuvor auf die Gründe für die Flaggen-Aktion eingegangen: »Ich bin empört über die Doppelmoral der Regierung«, sagte sie und forderte »Weg mit dem Verbot der PKK«. Was folgte war die Abführung durch Polizisten, die Feststellung der Personalien, die Aufhebung ihrer Immunität als Bundestagsabgeordnete und schließlich ein Strafbefehl über 10 000 Euro. Gegen den setzte sie sich am Dienstag vor dem Münchner Amtsgericht zur Wehr. Bei brütender Hitze und vor vollen Zuschauerbänken machte ihr Verteidiger Hartmut Wächtler anhand eines Beispiels noch einmal deutlich, um was es seiner Mandantin mit der Aktion gegangen sei. Würde er jetzt hier im Gerichtssaal mit einer Sammelbüchse Geld für den Kauf einer Kalaschnikow für die Kurden sammeln, wäre das strafbar. Liefert aber die Bundesregierung Waffen und Ausbilder an die Kurden im Kriegsgebiet Irak/Syrien, sei das Außenpolitik. Dieser Widerspruch zwischen politischer Praxis und der geltenden Rechtslage müsse aufgelöst werden, so der Verteidiger, ansonsten drohe, dass angesichts des Spagats sich die Bevölkerung dem Recht entfremde. Gohlke betonte in ihrer Stellungnahme ebenfalls diese Widersprüchlichkeit der Politik, nannte das Verbot der PKK anachronistisch und sagte, sie habe mit dem Zeigen der verbotenen Fahne die »überfällige Debatte« um dieses Verbot neu entfachen wollen. Denn ein Großteil der nahezu einer Million in Deutschland lebenden Kurden sei in Folge des Verbots von Grundrechtseinschränkungen und Kriminalisierung, von Diskriminierung, Ausgrenzung und Misstrauen betroffen. Durch das PKK-Verbot würde ein Negativbild der Kurden in der Gesellschaft erzeugt – mit gravierenden Folgen im Alltagsleben. Ihr Verteidiger plädierte auf Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit – so wie es bei zehn anderen Bundestagsabgeordneten der Linkspartei, die ebenfalls die PKK-Fahne gezeigt hatten, in anderen Bundesländern auch der Fall gewesen war. Doch die Staatsanwältin beharrte auf Verurteilung und auf einer Geldstrafe von sogar 12 000 Euro, habe Frau Gohlke doch als Bundestagsabgeordnete eine Vorbildfunktion. Der Richter entschied schließlich auf einen Schuldspruch, eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 180 Euro ist aber als Verwarnung für ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem soll Gohlke 1000 Euro an des Kinderhilfswerk von McDonalds spenden. »Es hätte mich in Hinsicht auf das PKK-Verbot politisch gefreut, wenn es zu einem Freispruch gekommen wäre«, so Gohlke nach dem Urteil, »aber das ist hier eben die bayerische Justiz«. Sie will sich mit ihrem Rechtsanwalt über weitere Rechtsmittel beraten.
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