zeit.de, 03.09.2015

Gerichtsurteil: Wer terrorisiert hier wen?

Die Türkei geht mit Gewalt gegen die PKK vor. In dieser Situation fällt das Hanseatische Oberlandesgericht ein schwieriges Urteil. von Elke Spanner

Die Urteilsverkündung im Fall des Angeklagten Mehmet D. ähnelt einem politischen Vortrag. Mehr als zwei Stunden lang führt der Richter aus, wo Kämpfer der kurdischen Arbeiterpartei PKK auf Soldaten der türkischen Armee geschossen haben. Wann die PKK mit der türkischen Regierung über Frieden verhandelt hat. Warum der Frieden immer wieder gebrochen wird. Erst ganz am Schluss spricht der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (OLG) kurz davon, was das Ganze mit dem Angeklagten zu tun haben soll, dem Hamburger Mehmet D., 46 Jahre alt.

Aus Sicht des Strafsenats ist die PKK auch heute noch eine Terrortruppe. Und weil Mehmet D. die PKK von Hamburg aus als hoher Funktionär unterstützt haben soll, gilt er als Terrorist. Drei Jahre muss er dafür in Haft, so lautet das Urteil. Tausende Kilometer von der Türkei entfernt.

Es ist wie früher, in den neunziger Jahren. Auch da urteilten Hamburger Richter immer wieder über Kurden, die Mitglied der PKK und damit Terroristen gewesen sein sollen. Doch damals war die politische Lage in Deutschland und im Nahen Osten eine andere. In einem blutigen Guerillakrieg kämpfte die PKK für einen eigenen Staat, angeführt von Abdullah Öcalan. In Hamburg machten Aktivisten mit Demonstrationen und gewaltsamen Aktionen und Brandanschlägen von sich reden. Heute dagegen werden Kurden als entschlossene Kämpfer gelobt, weil sie sich an der syrischen Grenze den IS-Truppen entgegenstellen. Und in Hamburg gab es seit Jahren keine Gewalt mehr von PKK-Anhängern. Warum also fällt ein deutsches Gericht ein solches Urteil?

Um das zu verstehen, muss man den sogenannten Terrorparagrafen 129 a des Strafgesetzbuches kennen, auch Lex RAF genannt. Dieser regelt, dass jemand als Mitglied oder Unterstützer einer Terrorgruppe bestraft werden kann, obwohl er selbst gar keine Straftaten begangen hat. Es reicht, wenn er die Gruppe unterstützt, zum Beispiel durch das Anwerben neuer Mitglieder.

Seit die PKK 1996 ankündigte, in Deutschland keine Gewalt mehr zu verüben, stufte der Bundesgerichtshof sie in Deutschland von der terroristischen zur kriminellen Vereinigung herab. Eine Anklage von Unterstützern als Terroristen war seither nicht mehr möglich.

Dann kam der 11. September 2001. Und nach den Anschlägen die Erkenntnis, dass Al-Kaida von Mitgliedern weltweit mit ganz alltäglichen Handlungen wie Geld-Einsammeln unterstützt worden war. Um das künftig zu verhindern, entstand 2002 ein neuer Paragraf: 129 b. Er stellt die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe, die im Ausland agiert.

So geriet auch die PKK wieder ins Visier – die gilt in der Türkei nach wie vor als Terrorgruppe.

Deshalb sitzt Mehmet D. jetzt auf der Anklagebank in Saal 288 des Hamburger Landgerichtes, die Zuschauer durch eine Scheibe getrennt. Er soll von Januar 2013 bis Juli 2014 unter dem Decknamen "Kahraman" die Sektoren Nord und Nordrhein-Westfalen der PKK geleitet haben. Er hat zum kurdischen Neujahrsfest eingeladen und Spenden gesammelt. Aber eben im Namen der PKK. Das bringt ihn ins Gefängnis.

Manche finden das empörend: Der türkische Präsident Recep Erdoğan bombardiert die Kurden, die deutsche Justiz steckt sie in Haft – und unterstützt damit dessen menschenfeindliche Politik. So sehen das die Kritiker. Der Verteidiger von Mehmet D., Rainer Ahues, hatte mit der gewandelten Rolle der PKK in der Türkei und Syrien argumentiert. Sie habe Friedensverhandlungen mit der türkischen Regierung geführt und gegen den IS gekämpft. Juristisch müsse sie ganz neu bewertet werden.

Die Richter wissen das. Es fallen Sätze, die noch vor zehn Jahren undenkbar gewesen wären. Die Türkei gehe mit übermäßiger Gewalt gegen Kurden vor, sagt der Vorsitzende Richter. Und: "Dass die PKK in Syrien den IS bekämpft, erkennen wir an." An seinem Urteil aber ändere das nichts: Für den Senat ist die PKK eine terroristische Vereinigung. Zwischen 2013 und Sommer 2014, als Mehmet D. bei Sympathisanten Spenden einsammelte, habe die PKK in der Türkei blutige Attentate verübt.

Die PKK steht unverändert auf der Terrorliste der EU. 2011 hat das Bundesjustizministerium verfügt, dass mutmaßliche Kader hierzulande strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Der Prozess gegen Mehmet D. ist ein Härtefall. Aber kein Einzelfall. Im Februar 2013 verurteilte der gleiche Strafsenat den Kurden Ali Ihsan Kitay zu zweieinhalb Jahren Haft – erstmals in Deutschland kam damals ein PKK-Funktionär nach Paragraf 129 b ins Gefängnis.

Und es wird nicht der letzte Fall gewesen sein. Vor Kurzem ließ die Bundesanwaltschaft in Düsseldorf den Kurden Bedrettin K. wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der PKK verhaften, der Vorwurf: Er habe 2014 unter anderem den Sektor Nord und damit auch die PKK-Anhänger in Hamburg angeführt. Bedrettin K., 57 Jahre alt. Er hat wegen Mitgliedschaft in der PKK in der Türkei über 20 Jahre im Gefängnis gesessen.

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