junge Welt, 21.10.2015 Gerichtshof verurteilt Türkei wegen Folter Strasbourg. Die Türkei ist am Dienstag vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen der Misshandlung einer Frau in Polizeihaft verurteilt worden. Der Klägerin wurde eine Entschädigung von 45.000 Euro zugesprochen. Sie war im Jahr 1999 wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer verbotenen politischen Vereinigung festgenommen worden. Ihren Angaben zufolge wurde sie im Polizeigewahrsam vier Tage lang gefoltert. Demnach wurde sie an den Armen aufgehängt, gegen die Wand geworfen, zum Entkleiden gezwungen und mit Vergewaltigung bedroht. Sie hatte Anzeige erstattet, doch das Verfahren gegen die beschuldigten Polizisten war 2007 wegen Verjährung eingestellt worden. (AFP/jW)
|