Israelisches Konsulat
Acht Kurden in Berlin angeklagt
BERLIN, 31. März (dpa). Knapp sechs Wochen nach dem Sturm des israelischen Generalkonsulats in Berlin ist gegen acht Kurden Anklage erhoben worden. Den mutmaßlichen Beteiligten wirft die Staatsanwaltschaft Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vor. Sie sollen bei dem Sturm auf das Konsulat zwei Tage nach der Festnahme des kurdischen Separatistenführers Abdullah Öcalan Polizisten angegriffen und verletzt haben. Vier Kurden starben damals durch Schüsse des israelischen Wachpersonals.
taz Berlin 1.4.1999
Erste Anklagen gegen Kurden
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die ersten Anklagen wegen des Sturms
von Anhängern der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK auf das
israelische Generalkonsulat erhoben, der am 17. Februar mit tödlichen
Schüssen des Wachpersonals auf vier Kurden endete. Wie die Justiz
gestern mitteilte, richten sich die Anklagen wegen schweren Widerstands
gegen Polizeibeamte, schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher
Körperverletzung gegen acht Männer. AP