Pressemitteilung Nr. 9
(9.3.1999)

Süleyman Yeter beim Verhör zu Tode gefoltert
Erklärung des Menschenrechtsvereins (IHD) Istanbul vom 7. März 1999:
„Wir haben die Nachricht erhalten, daß der am 5. März 1999 bei einer polizeilichen Razzia im Büro der Zeitung Dayanisma-Solidarität Istanbul festgenommene Süleyman Yeter unter polizeilichem Verhör gestorben ist. Seine Festnahme ist auch in den Akten des Staatssicherheitsgerichtes festgestellt worden. Die Staatsanwaltschaft der Türkei in Fatih/Istanbul hat den Tod von Süleyman Yeter durch Folter unter polizeilichem Verhör bestätigt.“
Erklärung der Rechtsanwälte der Angehörigen von Süleyman Yeter
Der am 5. März 1999 festgenommene Journalist der türkischen Wochenzeitung Dayanisma und Bildungsbeauftragte der Gewerkschaft Limter-Is (Hafen- und Reedereigewerkschaft) Süleyman Yeter ist am 7. März 1999 im Polizeipräsidium Istanbul in der „Antiterrorabteilung“ unter Folter gestorben.
Heute, am 8. März 1999 haben wir uns als Anwälte der Angehörigen an die Staatsanwaltschaft von Fatih/Istanbul, sowie an die staatlich-medizinische Einrichtung gewandt, um als Beobachter an der Obduktion teilzunehmen. Dabei wurden folgende Befunde festgestellt:
1. An dem Tag des Geschehens hat der diensthabende Staatsanwalt in Fatih/Isytanbul, Fevzi Gümüshan, folgende Erklärung gemacht:

„Es sei am Morgen um 7.30 Uhr während des Verhörs passiert.“ Man hat ihn (Gümüshan) um 8.30 Uhr benachrichtigt, danach sei er in die „Antiterrorabteilung“ gegangen und habe einige Nachforschungen angestellt, z.B.  die Polizei zu vernehmen.
Auf unsere Frage, ob der Staatsanwalt die Aussagen von den anderen festgenommenen Personen genommen hat, sagte er, „warum sollte ich Aussagen von den anderen nehmen, die Polizisten machen so etwas nicht vor Zeugen. Wenn es nötig ist, werden wir später vor Gericht Aussagen von ihnen (den Festgenommenen) nehmen.“
Der Staatsanwalt von Fatih/Istanbul hat bei der ersten Erklärung gesagt, daß es am Körper von Süleyman Yeter keine Hinweise auf Folterung gibt.
2. Nachdem wir mit der Staatsanwaltschaft gesprochen haben, haben wir an der Obduktion, die unter Aufsicht der zuständigen Staatsanwaltschaft stattgefunden hat, teilgenommen und folgendes festgestellt:
a) Es wurden an beiden Schläfen am Kopf ca. 1 cm große, frische Narben festgestellt
b) Auf der linken Seite am Kinn wurde eine ca. 1,5 cm große Narbe festgestellt, sowie blaue Blutfärbungen der Haut
c) Die Vorderseite des Halses war dick geschwollen und gerötet
d) An der rechten Seite des Bauches im Bereich der Nieren wurden handgroße
Schwellungen festgestellt
e) Unter den Anschwellungen waren Blutungen ca. 4-5 cm unter der Haut
f) Am rechten Handgelenk war eine 2 cm große Narbe und an den Ellenbogen eine 1 cm große Blaufärbung der Haut
g) Am gesamten rechten Fußgelenk Blaufärbung der Haut und frische Narben. Am Rücken hatten beide Schulterblätter ca. 10 cm große eindeutige Rotfärbungen

Nach unseren Erkenntnissen wurde Süleyman Yeter von der „Antiterrorabteilung“ gefoltert. Die Folterspuren sind seinem Körper anzusehen. Zuvor hatte Süleyman Yeter keinerlei gesundheitliche Probleme. Nach unseren Erkenntnissen und den uns vorliegenden Ergebnissen gehen wir davon aus, daß Süleyman Yeter beim Verhör zu Tode gefoltert wurde.
RAin Gülseren Yoleri            RA Keles Öztürk         RA Tahsin Aycik

RA Metin Kozan                  RA Metin Narin