Pressemitteilung Nr. 9
(9.3.1999)
Süleyman Yeter beim Verhör zu Tode gefoltert
Erklärung des Menschenrechtsvereins (IHD) Istanbul vom 7. März
1999:
„Wir haben die Nachricht erhalten, daß der am 5. März 1999
bei einer polizeilichen Razzia im Büro der Zeitung Dayanisma-Solidarität
Istanbul festgenommene Süleyman Yeter unter polizeilichem Verhör
gestorben ist. Seine Festnahme ist auch in den Akten des Staatssicherheitsgerichtes
festgestellt worden. Die Staatsanwaltschaft der Türkei in Fatih/Istanbul
hat den Tod von Süleyman Yeter durch Folter unter polizeilichem Verhör
bestätigt.“
Erklärung der Rechtsanwälte der Angehörigen von Süleyman
Yeter
Der am 5. März 1999 festgenommene Journalist der türkischen
Wochenzeitung Dayanisma und Bildungsbeauftragte der Gewerkschaft Limter-Is
(Hafen- und Reedereigewerkschaft) Süleyman Yeter ist am 7. März
1999 im Polizeipräsidium Istanbul in der „Antiterrorabteilung“ unter
Folter gestorben.
Heute, am 8. März 1999 haben wir uns als Anwälte der Angehörigen
an die Staatsanwaltschaft von Fatih/Istanbul, sowie an die staatlich-medizinische
Einrichtung gewandt, um als Beobachter an der Obduktion teilzunehmen. Dabei
wurden folgende Befunde festgestellt:
1. An dem Tag des Geschehens hat der diensthabende Staatsanwalt in
Fatih/Isytanbul, Fevzi Gümüshan, folgende Erklärung gemacht:
„Es sei am Morgen um 7.30 Uhr während des Verhörs passiert.“
Man hat ihn (Gümüshan) um 8.30 Uhr benachrichtigt, danach sei
er in die „Antiterrorabteilung“ gegangen und habe einige Nachforschungen
angestellt, z.B. die Polizei zu vernehmen.
Auf unsere Frage, ob der Staatsanwalt die Aussagen von den anderen
festgenommenen Personen genommen hat, sagte er, „warum sollte ich Aussagen
von den anderen nehmen, die Polizisten machen so etwas nicht vor Zeugen.
Wenn es nötig ist, werden wir später vor Gericht Aussagen von
ihnen (den Festgenommenen) nehmen.“
Der Staatsanwalt von Fatih/Istanbul hat bei der ersten Erklärung
gesagt, daß es am Körper von Süleyman Yeter keine Hinweise
auf Folterung gibt.
2. Nachdem wir mit der Staatsanwaltschaft gesprochen haben, haben wir
an der Obduktion, die unter Aufsicht der zuständigen Staatsanwaltschaft
stattgefunden hat, teilgenommen und folgendes festgestellt:
a) Es wurden an beiden Schläfen am Kopf ca. 1 cm große,
frische Narben festgestellt
b) Auf der linken Seite am Kinn wurde eine ca. 1,5 cm große Narbe
festgestellt, sowie blaue Blutfärbungen der Haut
c) Die Vorderseite des Halses war dick geschwollen und gerötet
d) An der rechten Seite des Bauches im Bereich der Nieren wurden handgroße
Schwellungen festgestellt
e) Unter den Anschwellungen waren Blutungen ca. 4-5 cm unter der Haut
f) Am rechten Handgelenk war eine 2 cm große Narbe und an den
Ellenbogen eine 1 cm große Blaufärbung der Haut
g) Am gesamten rechten Fußgelenk Blaufärbung der Haut und
frische Narben. Am Rücken hatten beide Schulterblätter ca. 10
cm große eindeutige Rotfärbungen
Nach unseren Erkenntnissen wurde Süleyman Yeter von der „Antiterrorabteilung“
gefoltert. Die Folterspuren sind seinem Körper anzusehen. Zuvor hatte
Süleyman Yeter keinerlei gesundheitliche Probleme. Nach unseren Erkenntnissen
und den uns vorliegenden Ergebnissen gehen wir davon aus, daß Süleyman
Yeter beim Verhör zu Tode gefoltert wurde.
RAin Gülseren Yoleri
RA Keles Öztürk
RA Tahsin Aycik
RA Metin Kozan
RA Metin Narin