Ankara: Artikel aus der SABAH vom 27.4.99
Demokratieunterricht (Überschrift)
Der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes hat das Grundgesetz kritisiert
(Zwischenüberschrift)
Ahmet Necdet Sezer hat aus Anlaß des 37. Gründungstages
des Verfassungsgerichtes eine Rede gehalten: „Das Grundgesetz von 1982
hat die Freiheiten eingeschränkt“. Für die Meinungsfreiheit sind
Veränderungen des Grundgesetzes, aber auch des Strafgesetzes, des
Gesetzes zur Bekämpfung des Terrors, der DGM („militärische“
Staatssicherheitsgerichte, d.Ü.), des Parteiengesetzes, des Mediengesetzes,
erforderlich.
Gegen die Menschenrechte (Zwischenüberschrift) Im Grundgesetz
steht, bei der Veröffentlichung einer Meinung darf eine gesetzlich
verbotene Sprache nicht verwendet werden. Das ist gegen den europäischen
Menschenrechtsvertrag. Sezer sagte, daß eine Meinung, auch in einer
verboteten Sprache, die nicht zu Aktionen aufruft, nicht als Straftat gewertet
werden sollte.
Zu den Diskussionen, daß Meinungen als Straftat bewertet werden,
sagte Sezer abschließend: Das oberste Gericht will Meinungsäußerungen,
die als Straftat gewertet werden, nicht mehr als Straftat bewerten.
(Zwischenüberschrift)
Der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes Ahmet Necdet Sezer hat auf
der Feier zum 37. Jahrestag des Verfassungsgerichtes eine 14 Seiten lange
Rede gehalten. Verändern ist erforderlich (Zwischenüberschrift)
Sezer sagte, der „Begriff“ Menschenrechte sind nicht mehr eine nationale
Sache, sondern in fortgeschrittenen Gesellschaften zu einem unverzichtbaren
Bestandteil geworden. Sezer erklärte, daß das Grundgesetz von
1982 die Grundrechte und Freiheiten im großen Maße eingeschränkt
hat. In seiner Rede führte Sezer aus: „das Grundgesetz von 1982 war
eine Reaktion gegen die Zustände vor dem 12. September 1980 und hat
die Grundrechte und Freiheiten in großen Teilen eingeschränkt.
Deswegen sind in der Türkei bei der Veröffentlichung von Meinungen
auf der juristischen Ebene Probleme aufgetreten. Die Türkei muß
im Bereich der Menschenrechte internationale Normen erreichen. Um die internationalen
Normen zu erreichen, sind im Grundgesetz und anderen Gesetzen Veränderungen
vorzunehmen. Die Gesetze, die mit der Meinungsfreiheit nicht im Einklang
sind, sollten geändert werden.“
Meinungsfreiheit (Zwischenüberschrift)
Ohne Freiheit kann es keine Demokratie geben, sagte Ahmet Necdet Sezer
und setzte seine Rede folgendermaßen fort: „Viele Einschränkungen
und Verbote, die im Grundrecht und in den anderen Gesetzen vorgesehen sind,
und besonders Äußerungen über die Meinungsfreiheit betreffen,
sind weder mit Prinzipien moderner Demokratie noch Meinungsfreiheit, noch
internationaler Standards im Einklang, und verhindern sie. Um sich in die
internationalen Normen zu integrieren, muß die Türkei im Grundgesetz
und in den anderen Gesetzen die erforderlichen Veränderungen vornehmen.
Die Gesetze, die mit der Meinungsfreiheit nicht im Einklang stehen, müssen
geändert werden.“ Sezer sagte, daß eine weitere Einschränkung
der Meinungsfreiheit im Grundgesetz durch das Thema „Sprache“ vorliegt.
Sezer erinnerte daran, daß im § 26 Absatz 3 des Grundgesetzes
steht „Bei der Veröffentlichung und Verbreitung von Meinungen darf
keine gesetzliche verbotene Sprache verwendet werden“. Aber nach dem europäischen
Menschenrechtsvertrag ist eine Einschränkung und ein Verbot der Meinungsfreiheit
und Meinungsveröffentlichung und Verbreitung in einer bestimmten Sprache
nicht vorgesehen, so Sezer. Ahmet Necdet Sezer merkt an, daß im Vereinsgesetz,
in der Gesetzgebung der Universitäten, im Parteiengesetz, im Gesetz
über die Gewerkschaften, in den Gesetzen zu den Staatssicherheitsgerichten,
in den Notstandsgesetzen, im Mediengesetz in den Gesetzen über die
Tarifverhandlungen, Streik und Aussperrung und im Demonstrationsrecht gibt
es Regeln, die gegen die Freiheit der Meinungsveröffentlichung sind
und dies muß geändert werden. „Aber ein großer Teil dieser
Gesetze sind nach dem 12. September 1980 in Kraft getreten, oder wurden
dementsprechend geändert, und der § 15 Abs. 3 des Grundgesetzes,
der eigentlich nur vorübergehend gelten sollte, verhindert die Möglichkeit
der Überprüfung dieser Gesetze, so Sezer. Der Vorsitzende des
Verfassungsgerichtes sagte, daß deshalb für Beschlüsse
und Urteile des Verfassungsgerichtes keine Möglichkeit besteht, die
bestehenden Hindernisse für Freiheiten auszuräumen. „Um die Freiheit
zur Veröffentlichung von Meinungen zu ermöglichen, müssen
die Inhalte dieser Gesetze in Richtung auf eine demokratische Gesellschaft
geändert werden“, sagte Sezer.
Kritik an die Justiz (Zwischenüberschrift)
Der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes Sezer sprach im letzten Teil
seiner Rede über die Justiz und sagte: „Richter treffen ihre Entscheidung
aus dem Geist des Grundgesetzes, der Gesetze und aus ihrem Gewissen heraus,
aber sie diskutieren über ihre Entscheidungen nicht und verteidigen
sie nicht. Mit wissenschaftlichen Maßstäben können die
Entscheidungen der Gerichte beurteilt werden, aber kein Richter darf wegen
seiner Entscheidung gerügt werden. Um mit Unbewiesenem juristisch
nicht verfolgbare Haltungen zu verfolgen, dafür dürfen Gerichte
nicht als Instrument benutzt werden. Wenn das der Fall wird, kommt die
Justiz in außergesetzliche Lagen und verliert sich selbst. Die Achtung
vor den Gerichtsentscheidungen wird vor allem von Justizangehörigen
erwartet. Wenn bei staatlichen Organen als Bestandteil der Justiz die Achtung
vor den Gerichtsentscheidungen nicht vorhanden ist, oder verloren geht,
kann von anderen Menschen die Achtung nicht erwartet werden. Deswegen möchte
ich sagen, daß ich die Haltungen, die die Achtung vor der Justiz,
die die Freiheit der Justiz und die Unverletzlichkeit der Justiz verringern
, voll Sorgen zur Kenntnis nehme.“ (Sabah vom 27.4., S. 1 und 14)
Die Informationen wurden aus unten aufgeführten Zeitungen zusammengestellt.
Auf Wunsch können wir Ihnen die Belegausschnitte aus den Zeitungen
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stammen aus Mitteilungen, die wir ebenfalls auf Wunsch zur Verfügung
stellen können. (Ö.P = Özgür Politika, Hürriyet,
Cumhüriyet, Sabah, Initiative für Frieden in Kurdistan, Österreich)