Pressemitteilung Nr. 29
(29.4.1999)

Ankara: Artikel aus der SABAH vom 27.4.99
Demokratieunterricht (Überschrift)
Der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes hat das Grundgesetz kritisiert (Zwischenüberschrift)
Ahmet Necdet Sezer hat aus Anlaß des 37. Gründungstages des Verfassungsgerichtes eine Rede gehalten: „Das Grundgesetz von 1982 hat die Freiheiten eingeschränkt“. Für die Meinungsfreiheit sind Veränderungen des Grundgesetzes, aber auch des Strafgesetzes, des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrors, der DGM („militärische“ Staatssicherheitsgerichte, d.Ü.), des Parteiengesetzes, des Mediengesetzes, erforderlich.
Gegen die Menschenrechte (Zwischenüberschrift) Im Grundgesetz steht, bei der Veröffentlichung einer Meinung darf eine gesetzlich verbotene Sprache nicht verwendet werden. Das ist gegen den europäischen Menschenrechtsvertrag. Sezer sagte, daß eine Meinung, auch in einer verboteten Sprache, die nicht zu Aktionen aufruft, nicht als Straftat gewertet werden sollte.
Zu den Diskussionen, daß Meinungen als Straftat bewertet werden, sagte Sezer abschließend: Das oberste Gericht will Meinungsäußerungen, die als Straftat gewertet werden, nicht mehr als Straftat bewerten.  (Zwischenüberschrift)
Der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes Ahmet Necdet Sezer hat auf der Feier zum 37. Jahrestag des Verfassungsgerichtes eine 14 Seiten lange Rede gehalten.  Verändern ist erforderlich (Zwischenüberschrift) Sezer sagte, der „Begriff“ Menschenrechte sind nicht mehr eine nationale Sache, sondern in fortgeschrittenen Gesellschaften zu einem unverzichtbaren Bestandteil geworden. Sezer erklärte, daß das Grundgesetz von 1982 die Grundrechte und Freiheiten im großen Maße eingeschränkt hat. In seiner Rede führte Sezer aus: „das Grundgesetz von 1982 war eine Reaktion gegen die Zustände vor dem 12. September 1980 und hat die Grundrechte und Freiheiten in großen Teilen eingeschränkt. Deswegen sind in der Türkei bei der Veröffentlichung von Meinungen auf der juristischen Ebene Probleme aufgetreten. Die Türkei muß im Bereich der Menschenrechte internationale Normen erreichen. Um die internationalen Normen zu erreichen, sind im Grundgesetz und anderen Gesetzen Veränderungen vorzunehmen. Die Gesetze, die mit der Meinungsfreiheit nicht im Einklang sind, sollten geändert werden.“
Meinungsfreiheit (Zwischenüberschrift)
Ohne Freiheit kann es keine Demokratie geben, sagte Ahmet Necdet Sezer und setzte seine Rede folgendermaßen fort: „Viele Einschränkungen und Verbote, die im Grundrecht und in den anderen Gesetzen vorgesehen sind, und besonders Äußerungen über die Meinungsfreiheit betreffen, sind weder mit Prinzipien moderner Demokratie noch Meinungsfreiheit, noch internationaler Standards im Einklang, und verhindern sie. Um sich in die internationalen Normen zu integrieren, muß die Türkei im Grundgesetz und in den anderen Gesetzen die erforderlichen Veränderungen vornehmen. Die Gesetze, die mit der Meinungsfreiheit nicht im Einklang stehen, müssen geändert werden.“ Sezer sagte, daß eine weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz durch das Thema „Sprache“ vorliegt. Sezer erinnerte daran, daß im § 26 Absatz 3 des Grundgesetzes steht „Bei der Veröffentlichung und Verbreitung von Meinungen darf keine gesetzliche verbotene Sprache verwendet werden“. Aber nach dem europäischen Menschenrechtsvertrag ist eine Einschränkung und ein Verbot der Meinungsfreiheit und Meinungsveröffentlichung und Verbreitung in einer bestimmten Sprache nicht vorgesehen, so Sezer. Ahmet Necdet Sezer merkt an, daß im Vereinsgesetz, in der Gesetzgebung der Universitäten, im Parteiengesetz, im Gesetz über die Gewerkschaften, in den Gesetzen zu den Staatssicherheitsgerichten, in den Notstandsgesetzen, im Mediengesetz in den Gesetzen über die Tarifverhandlungen, Streik und Aussperrung und im Demonstrationsrecht gibt es Regeln, die gegen die Freiheit der Meinungsveröffentlichung sind und dies muß geändert werden. „Aber ein großer Teil dieser Gesetze sind nach dem 12. September 1980 in Kraft getreten, oder wurden dementsprechend geändert, und der § 15 Abs. 3 des Grundgesetzes, der eigentlich nur vorübergehend gelten sollte, verhindert die Möglichkeit der Überprüfung dieser Gesetze, so Sezer. Der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes sagte, daß deshalb für Beschlüsse und Urteile des Verfassungsgerichtes keine Möglichkeit besteht, die bestehenden Hindernisse für Freiheiten auszuräumen. „Um die Freiheit zur Veröffentlichung von Meinungen zu ermöglichen, müssen die Inhalte dieser Gesetze in Richtung auf eine demokratische Gesellschaft geändert werden“, sagte Sezer.
Kritik an die Justiz (Zwischenüberschrift)
Der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes Sezer sprach im letzten Teil seiner Rede über die Justiz und sagte: „Richter treffen ihre Entscheidung aus dem Geist des Grundgesetzes, der Gesetze und aus ihrem Gewissen heraus, aber sie diskutieren über ihre Entscheidungen nicht und verteidigen sie nicht. Mit wissenschaftlichen Maßstäben können die Entscheidungen der Gerichte beurteilt werden, aber kein Richter darf wegen seiner Entscheidung gerügt werden. Um mit Unbewiesenem juristisch nicht verfolgbare Haltungen zu verfolgen, dafür dürfen Gerichte nicht als Instrument benutzt werden. Wenn das der Fall wird, kommt die Justiz in außergesetzliche Lagen und verliert sich selbst. Die Achtung vor den Gerichtsentscheidungen wird vor allem von Justizangehörigen erwartet. Wenn bei staatlichen Organen als Bestandteil der Justiz die Achtung vor den Gerichtsentscheidungen nicht vorhanden ist, oder verloren geht, kann von anderen Menschen die Achtung nicht erwartet werden. Deswegen möchte ich sagen, daß ich die Haltungen, die die Achtung vor der Justiz, die die Freiheit der Justiz und die Unverletzlichkeit der Justiz verringern , voll Sorgen zur Kenntnis nehme.“ (Sabah vom 27.4., S. 1 und 14)

Die Informationen wurden aus unten aufgeführten Zeitungen zusammengestellt.  Auf Wunsch können wir Ihnen die Belegausschnitte aus den Zeitungen per Kopie zur Verfügung stellen. Nicht direkt gekennzeichnete Artikel stammen aus Mitteilungen, die wir ebenfalls auf Wunsch zur Verfügung stellen können. (Ö.P = Özgür Politika, Hürriyet, Cumhüriyet, Sabah, Initiative für Frieden in Kurdistan, Österreich)