Aufruf zur Solidaritaet 

Zur Zeit laufen in den Amtsstuben Berlins die Vorbereitungen fuer eine im Mai 1999 beginnende Prozesslawine gegen kurdische Aktivistinnen und Aktivisten. Der Innensenat, die Staatsanwaltschaft und die Auslaenderbehoerde planen, 247 Berliner Kurdinnen und Kurden wegen der Protestaktionen anlaesslich der Entfuehrung von Abdullah Oecalan anzuklagen, abzuurteilen, einzusperren und nach Moeglichkeit in die Tuerkei abzuschieben. 
In den Tagen nach der internationalen Geheimdienstaktion gegen den Vorsitzenden der Kurdischen Arbeiterpartei PKK am 16. Februar 1999 in Kenia gab es weltweit, auch in Berlin, massive Protestaktionen von Kurdinnen und Kurden. Die Besetzungen und Demonstrationen richteten sich gegen die diplomatischen Vertretungen der USA, Israels und Griechenlands sowie die Einrichtungen der Regierungsparteien SPD und B9O/Die Gruenen; der Protest zielte gegen die Maechte, die mit Waffen, Worten und Geld den tuerkischen Staat in seinem Krieg gegen das kurdische Volk unterstuetzen. Es waren die NATO-Staaten, die nach dem einseitigen Waffenstillstand der kurdischen Volksbefreiungsarmee im September 1998 und der politischen Initative des PKK-Vorsitzenden in Italien im November 1998 ertschieden hatten, keinen internationalen Verhandlungsprozess fuer eine friedliche Loesung des Kurdistan-Konfliktes anzustreben. Die unmissverstaendliche Botschaft des internationalen Kidnappings an die Kurdinnen und Kurden war: die „internationale Gemeinschaft“ will, dass das tuerkische Staatssicherheitsgericht Abdullah Oecalan zum Schafott fuehrt und der tuerkische Generalstab das Kurdistan-Problem loest - Todesstrafe und Krieg. 
„Freiheit fuer Abdullah Oecalan“ war die zentrale Forderung der kurdischen Protestaktionen. Die Staatsgewalt reagierte allein mit polizeilicher Unterdrueckung. In der Woche vom 15. bis zum 21. Februar 1999 wurden bundesweit 2100 Kurdinnen und Kurden festgenommen, zum Teil von Schnellgerichten verurteilt, zum Teil in die Tuerkei abgeschoben. Die politischen Parteien forderten unter dem Kampfbegriff: „Innere Sicherheit“ erleichterte Abschiebungen und generelle Demonstrationsverbote, um in Zukunft die politische Betaetigung von Kurdinnen und Kurden noch staerker zu unterbinden. Die allermeisten Medien untermalten diese Forderungen mit einer einheitlich rassistischen Propaganda. 
In Berlin starben Sema Alp, Ahmet Acar, Mustafa Kurt und Sinan Karakus unter den Kugeln israelischer Sicherheitsbeamter. Sie und weitere zwoelf verletzte Kurdinnen und Kurden wurden mehrheitlich in Ruecken und Hinterkopf getroffen. „Natuerlich entsprechen Schuesse von hinten nicht der klassischen Notwehrsituation. Da die Israelis ueber den Status von Diplomaten verfuegen, sei ein Verfahren gegen sie jedoch ausgeschlossen. Ohne diesen Schutz, so der Generalstaatsanwalt, wuerde er ein Verfahren fuehren muessen, dessen Anschuldigungen von Koerperverletzung mit Todesfolge bis zu Mord reichen wuerden“, berichtete die Berliner Zeitung ueber den Untersuchungsbericht des Generalstaatsanwaltes Hansjuergen Karge. Die Todesschuetzen mit Diplomatenpass werden nicht vor Gericht gestellt - im Gegensatz zu den kurdischen Demonstrantinnen und Demonstranten. 229 Kurdinnen und Kurden wurden an diesem 17. Februar in Berlin festgenommen. Der Berliner Innensenator Werthebach (CDU) gab am 1.  April bekannt, dass seine Behoerde 247 an den Protestaktionen beteiligte Kurdinnen und Kurden namentlich erfasst habe. Gegen 88 Personen werde Anklage erhoben und zusaetzlich die Ausweisung in die Tuerkei geprueft. Bei 18 der 43 bis zum 1. April ueberprueften Kurdinnen und Kurden wurde die Staatsanwaltschaft um Zustimmung zur Ausweisung in die Tuerkei ersucht. Mittlerweile hat die Auslaenderbehoerde mit den ersten Anhoerungen zu den beabsicheen Abschiebungen begonnen.  Kurdinnen und Kurden, die aufgrund von Folter und Verfolgung vor ihren Henkern geflohen sind und das Glueck hatten, in Deutschland politisches Asyl zu erhalten, werden schon stereotype Formbriefe zugestellt, in denen „aufenthaltsbeendende Massnahmen“ angekuendigt sind. Alle wissen, was das bedeutet. Der 17-jaehrige Kurde 
Emin Acar, am 12. Maerz 1999 aus Deutschland abgeschoben, wurde nach viertaegigem Verhoer durch die Antiterrorabteilung der tuerkischen Polizei ins Gefaengnis Uemranye gebracht. „Er hat Schwierigkeiten beim Atmen, seine Genitalien sind angeschwollen und sein Koerper ist durch Stockschlaege voller Bluterguesse. Er leidet unter Schlaflosigkeit und fuehrt Selbstgespraeche“ - so die Schilderung in einem Offenen Brief, den 420 kurdische Mitgefangene von Emin Acar an die deutsche und tuerkische Oeffentlichkeit richteten. 
Bisher gibt es laut Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren gegen 140 Berliner Kurdinnen und Kurden; diese Zahl kann sich aber angesichts der Ankuendigung des Innensenats weiter erhoehen. 15 Kurdinnen und Kurden befinden sich in Untersuchungshaft. Im Mai werden die ersten Prozesse beginnen. Die Anklagepunkte sind „schwerer Landfriedensbruch“, „schwerer Hausfriedensbruch“, „schwerer Widerstand gegen Polizeibeamte“ und „gefaehrliche schwere Koerperverletzung“. Die Staatsanwaltschaft erwartet laut Berliner Zeitung vom 27. April ein Strafmass von mindestens vier Jahren. Die ersten Prozesse gegen einzelne Kurdinnen und Kurden sollen schnell abgeschlossen werden, bevor voraussichtlich im Juli zwei grosse Prozesse gegen mehrere Angeklagte anstehen. 
 

Rot-gruene Kurdistanpolitik: 
„Wir werden nicht alles anders, aber vieles besser machen“ 

Dieser Leitsatz der rot-gruenen Bundesregierung hat sich auch in der deutschen Kurdistanpolitik bewahrheitet. Die von Aussenminister Fischer beschworene „Kontinuitaet deutscher Aussenpolitik“ setzt sich in dieser Frage zusammen: aus dem Besuch der tuerkischen Polizei bei der GSG 9 im November 1998 und der Erklaerung der Bundesregierung vom 1. April 1999, diese Form der Zusammenarbeit mit der tuerkischen Polizei sei „weiterhin unverzichtbar“; aus dem Lizenzbau deutscher Transportpanzer sowie der Liefer- ung deutscher Kriegsschiffie und U-Boote an die tuerkische Armee seit Dezember 1998 und der Aussage des Auswaertigen Amtes vom 10. Dezember 1998, die Bundesregierung verfuege ueber keinerlei Beweise bezueglich des Einsatzes deutscher Waffen in Kurdistan; aus den seit der Innenministerkonferenz am 25. Februar 1999 ver- staerkten Abschiebungen in die Tuerkei und der Aussage des Innenminsteriums vom 30. Maerz 1999, vermutete PKK- Anhaengerinnen und Anhaenger werden vom Erwerb der deutschen Staatsangehoerigkeit ausgeschlossen, weil sie „auswaertige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefaehrden“; aus ... 
 

Wir rufen dazu auf, die Angeklagten zu unterstuetzen und gegen die bevorstehenden Prozesse zu protestieren. 
Wir rufen dazu auf, das politische Anliegen der Angeklagten zu verteidigen. 
Wir rufen zum Widerstand auf gegen die ungebrochene Politik des Krieges mit deutschen Waffen, gegen die kalte Abschiebung in die Hand der Folterer und deren 
Weiterbildung bei der deutschen Polizei. 

Verteidigung, Betreuung der Angeklagten und Oeffentlichkeitsarbeit werden sehr viel Geld kosten. Bitte ueberweist auf das Spendenkonto: 
Rote Hilfe e.V., KN 718 95 90 600, Berliner Bank, BLZ 100 200 00, 
Stichwort: „Kurdistan“ 

Weiter Informationen beim: 
Solidaritaetskomitee fuer die kurdischen politischen Gefangenen in Berlin 

Yorckstrasse 59 
10965 Berlin 

Telefon 030 - 788 999 01 
Fax     030 - 788 999 02 
 

Unterstuetzt von: Azadi - Rechtshilfeverein fuer Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V., Awadani Kurdistan e.V., Demokratische Emigranten Union e.V., Ermittlungsausschuss Berlin, Hoybun Verein, Informationsstelle Kurdistan e.V., Internationalistische Gruppe Berlin, Kurdische Gemeinde zu Berlin e.V., Kurdisches Institut fuer Wissenschaft und Forschung e.V., Kurdisches Zentrum e.V., Kurdistan Kultur- und Hiffsverein e.V. (Komkar), Libertad!, Rote Hiffe e.V.  Ortsgruppe Berlin, Verein der Eltern aus Kurdistan in Berlin e.V.