AZADI Rechtshilfeverein
Pressemitteilung Köln, 25. Nov. 1999
Statt Panzer in die Türkei : Aufhebung
des PKK-Verbots
Rot-grüne Bundesregierung setzt CDU/FDP-Kurs fort
Das im November 1993 vom damaligen Innenminister Manfred Kanther erlassene
sog. PKK-Verbot hat auch 6 Jahre danach für die kurdische Bevölkerung
in der Bundesrepublik Repression, politische Verfolgung und eklatante
Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit zur Folge. Sie soll mit
dem Strafrecht zum Schweigen und zur Bewegungslosigkeit verdammt werden.
Zehntausende Ermittlungsverfahren, Razzien in kurdischen Vereinen und
Privatwohnungen, massenhafte Festnahmen, zahllose Gerichtsverfahren,
hohe Geld- oder Haftstrafen haben jedoch nicht verhindert, dass sich
KurdInnen zu Wort melden. Sie nennen die Täter, decken die Verantwortlichkeiten
auf - hier wie in der Türkei. Dafür werden sie in beiden Ländern
abgestraft.
Im Januar 1998 verkündete die Bundesanwaltschaft,
die PKK sei nicht mehr als "terroristisch", sondern "nur"
noch als "kriminell" einzustufen. Diese Erklärung verschaffte
der kurdischen Bevölkerung keine Atempause. Im Gegenteil: Jede
auch noch so geringfügige Aktivität erhält das Attribut
"kriminell" und kann so flächendeckend verfolgt werden.
Ein weiterer Aspekt ist, dass politische Äußerungen auf diese
Weise ihres Inhalts beraubt werden. Das zeigt sich insbesondere in den
abgeschlossenen oder noch laufenden Verfahren um die Besetzungsaktionen
und Demonstrationen im Februar diesen Jahres, als die Verschleppung
des PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan in die Türkei bekannt
wurde.
Die Hinhaltepolitik der rot-grünen Regierung während des Rom-Aufenthaltes
des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan im vergangenen Jahr, ihr beharrliches
Schweigen nach dessen Entführung und die Ignoranz gegenüber
seinen weitreichenden Friedensangeboten bis hin zur Einstellung des
bewaffneten Kampfes, verdeutlichen den Kurs dieser Bundesregierung.
Um so schneller und lauter erhoben sich allerdings die Stimmen der PolitikerInnen,
als im Februar Kurden und Kurdinnen SPD-Büros, Botschaftsgebäude
oder andere Einrichtungen besetzten. Es wurde wieder von den "Gästen",
die "das Gastrecht missbrauchen" schwadroniert, Gesetzesverschärfungen
oder die Überprüfung bestimmter kurdischer Medien gefordert.
Ein Großteil der Presse begleitete diese neuerliche Hetze mit
Schlagzeilen über "Kurden-Krawalle" der "Terror-Kurden".
Es wurden in Berlin vier kurdische Menschen von israelischen Wachleuten
erschossen. Die Polizei nahm Tausende von KurdInnen fest, Dutzende Personen
kamen in U-Haft. Die meisten sind inzwischen verurteilt zu Geld- oder
Haftstrafen, zumeist auf Bewährung. Wir begrüßen ausdrücklich
die Freisprüche der letzten Zeit in Berlin. Allerdings: Gegen eine
Reihe von KurdInnen, die immer noch im Gefängnis sind, wird Anfang
Dezember vor dem Leipziger Landgericht der Prozess eröffnet. Nahezu
zeitgleich finden zwei Hauptverhandlungen in Hamburg statt, wo außerdem
mit Anklagen gegen weitere 64 Personen gerechnet werden muss. In Frankfurt
gibt es bereits 13 Anklagen; 235 Ermittlungsverfahren sind anhängig.
Einige der kurdischen Demonstranten wurden in die Türkei abgeschoben,
viele sind von Abschiebung bedroht.
Wir fordern
die Aufhebung des PKK-Verbots
den Stopp von Abschiebungen in die Türkei
die Freilassung der politischen kurdischen Gefangenen aus deutschen
Gefängnissen und
einen Stopp aller Waffenlieferungen an das türkische Regime