AZADI
RECHTSHILFEVEREIN
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland
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Köln , 3.Januar 2000
Prozess wegen Konsulatsbesetzung
Vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Düsseldorf wird am
4. Januar 2000 das Hauptverfahren gegen den Kurden Medeni K. eröffnet,
der sich seit Anfang September 99 in Untersuchungshaft befindet. Er sowie
weitere zehn Kurden, deren Prozesse gesondert stattfinden werden, sind
angeklagt, am 16.2.99 zwei Etagen des griechischen Generalkonsulates und
das Stockwerk einer Papiervertriebsfirma in Düsseldorf besetzt zu
haben. Medeni K. und anderen wirft die Staatsanwaltschaft u.a. schweren
Land- und Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Widerstand und Verstoß
gegen das Vereinsgesetz vor.
Anlass dieser Besetzung war die Verschleppung des PKK-Vorsitzenden
Abdullah Öcalan von Kenia in die Türkei in der Nacht vom 15.
Auf dem 16. Februar 1999. Weltweit fanden noch in der Nacht, am nächsten
Tag und in den darauf folgenden Wochen Demonstrationen, Kundgebungen und
Besetzungsaktionen statt. Die gegen jedes internationales Recht verstoßene
Geheimdienstoperation hatte bei Kurdinnen und Kurden Empörung und
Betroffenheit ausgelöst und u.a. zu Konsulatsbesetzungen in zahlreichen
deutschen Städten geführt. Es folgten über 2000 Festnahmen,
Hunderte Ermittlungsverfahren, alleine in Leipzig wurden 73 KurdInnen in
Haft genommen, in Berlin vier KurdInnen erschossen und ein Ende der Prozesslawine
ist derzeit nicht absehbar.
Die europäischen Staaten haben durch ihre Politik die Chance vertan,
den Aufenthalt des PKK- Vorsitzenden Abdullah Öcalan in Italien positiv
für eine Friedenslösung zu nutzen. Im Gegenteil haben sie den
Boden dafür bereitet, die Verschleppung des PKK-Vorsitzenden in die
Türkei zu ermöglichen. Davon können sich auch die politisch
Verantwortlichen der rot/grünen Koalition nicht freisprechen.
Der PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan hat eine umfassende Friedensoffensive
eingeleitet und den bewaffneten Kampf für beendet erklärt. Wir
sind der Auffassung, dass die Bundesregierung diesen historischen Schritt
unterstützen sollte.
Das deutlichste Signal für die Bundesregierung wäre die Aufhebung
des PKK-Verbots, damit Kriminalisierung und Repression gegen die kurdische
Bevölkerung ein Ende haben. Nur so kann sie sich offen und konstruktiv
an dem friedenspolitischen Dialog beteiligen.
Wir fordern: Geben Sie Gedanken- und Meinungsfreiheit!
Der Prozess findet statt
Am 4.Januar 2000, um 9.00 Uhr, im Saal L21 des Landgerichts Düsseldorf,
Neubrückstr.3
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