Informationsstelle
Kurdistan e.V.
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Berlin, 20.01.2000
Pressemitteilung:
Statt politisch
tendenziöser Meinungsmache:
Das Gebot der Unschuldsvermutung muß auch für Kurden gelten
Voraussichtlich
im März wird in Hamburg ein Prozeß beginnen, in dem acht
Männer wegen "Spendengeldsammlung für eine verbotene
Organisation", die PKK, (Verstoß gegen §20 des Vereinsgesetzes)
sowie in einigen Fällen wegen angeblicher "Spendengelderpessung"
angeklagt sind.
Der sogenannte "PKK-Spendengeldprozeß" beschäftigt
schon jetzt die Medien. Unter anderem die lokale Tageszeitung HAMBURGER
MORGENPOST (MOPO) sowie das Wochenmagazin DER SPIEGEL. In den Artikeln
"Hamburgs brutalster Erpresser" (MOPO vom 17.1.2000) von Thomas
Hirschbiegel und "Messer im Mund" (SPIEGEL, Ausgabe 3/2000)
von Andreas Ulrich wird ein Zusammenhang zwischen der PKK und dem organisierten
Verbrechen, Gewalt und Drogenhandel konstruiert. Einer der Angeklagten,
Sadik B., wird dabei zu einem brutalen Despoten stilisiert, der seine
Landsleute mit roher Gewalt terrorisieren würde.
In den o.g. Artikeln werden Herrn B. ohne jede Beweisgrundlage Taten
unterstellt. Zwar wird er in 60 Punkten angeklagt, jedoch in den meisten
Fällen nicht wie behauptet wegen "Spendengelderpressung"
sondern "Spendengeldsammlung". Ohne das seit 1993 in Deutschland
geltende Verbot der PKK wären der größte Teil der 60
Anklagepunkte hinfällig. In drei Fällen wird Herr B. wegen
angeblicher Erpressung beschuldigt, was von ihm jedoch bestritten wird.
Sowohl für die MOPO als auch für den SPIEGEL steht das Ergebnis
des Prozesses jedoch jetzt schon fest: Sadik B. ist ein Erpresser. Damit
greifen sie nicht nur den Ereignissen vor, sondern handeln auch gegen
das bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung geltende juristische
Gebot der Unschuldsvermutung. Und zumindest diese muß auch für
Sadik B. gelten.
Schon 1998 stand Sadik B. wegen derselben Vorwürfe vor Gericht.
Auch dieses Verfahren wurde von einer Medienkampagne gegen ihn begleitet.
Das Gericht entschied: Freispruch nach sechsmonatiger Untersuchungshaft,
weil der Belastungszeuge vom Gericht als völlig unglaubwürdig
erachtet wurde. Vom Gericht bekam er 3.000,- DM Haftentschädigung.
Von den Medien aber keine Richtigstellung, keine Entschuldigung.
Um
das PKK-Verbot in der BRD zu legitimieren, werden immer wieder die gleichen
Klischees bemüht: Die PKK erpresse ihre Landsleute und finanziere
sich durch Drogenhandel. In den Medien wird die PKK zu einer Bande von
Banditen und Mördern stilisiert. Auch wenn die Behauptungen immer
wieder wie Kartenhäuser in sich zusammenfallen, werden sie meist
nicht wieder dementiert: Das so gezeichnete Bild bleibt im Bewußtsein
der Bevölkerung hängen und dient ebenfalls der Vorverurteilung
der betroffenen Angeklagten und der Diskreditierung eines völlig
legitimen Befreiungskampfes.
Laut UNO-Definition hat ein Volk, gegen das durch den Kolonialherren
Gewalt ausgeübt wird, das Recht, sich zur Wehr zu setzen. Dieses
Recht gilt auch für das kurdische Volk und den kurdischen Befreiungskampf.
Es ist also legitim, die PKK zu unterstützen, auch mit Spenden.
Unrecht ist vielmehr, die türkische Regierung mit finanziellen
Mitteln und Waffen zu unterstützen, damit diese den nunmehr 15jährigen
Krieg gegen die kurdische Bevölkerung fortführen kann. Darunter
fallen Wirtschaftshilfe sowie die Lieferung von Rüstungsgütern.
Angeklagt werden müßten also die verantwortlichen PolitikerInnen
und die Waffenlieferanten.
Wir
protestieren gegen die Hetzkampagne dieser Medien gegen die PKK und
gegen die öffentliche Vorverurteilung von Sadik B. Wir fordern
von den JournalistInnen diese einseitige Meinungsmache einzustellen
und auch der kurdischen Stimme Gehör zu verschaffen.
Von
der Bundesregierung fordern wir die Aufhebung des PKK-Verbots, den sofortigen
Stop aller Waffenlieferungen in die Türkei und keine Abschiebungen
in den Folterstaat Türkei!