Prozeßgruppen zu den DHKP-C Prozessen Kaiserslautern, den 30.01.2000 UNBEFRISTETER HUNGERSTREIK NACH 64 TAGEN ERFOLGREICH BEENDET Der am 30.11.1999 begonnene Hungerstreik türkischer und kurdischer Gefangener, der ab dem 13. Januar 2000 zum Todesfasten wurde, konnte erfolgreich beendet werden. Ilhan Yelkuvan der seit letztem Freitag zusammen mit zwei weiteren Gefangenen den Hungerstreik zum Hunger- und Durststreik ausdehnte, ging am Montag den 31.01. auf ein Angebot des 3. Strafsenats des OLG Hamburg ein, daß ihm die Überstellung in den Normalvollzug in Aussicht stellt. Nach der weitreichenden Genesung von den Folgen des langandauernden Hungerstreiks, soll Ilhan Yelkuvan in die UHA/JVA Vierlande verlegt werden, wo er in einem Zeitraum von 4-6 Wochen u.a. mit türkisch sprechenden Mitgefangenen zum Einkauf, Hofgang und bei Gemeinschaftsveranstaltungen zusammen kommen können. Nach dieser Zeit wird er dann vollständig in den Normalvollzug überstellt. Wenn sich der 3. Strafsenat an diesen Beschluß hält, haben Ilhan Yelkuvan, die weiteren hungerstreikenden Gefangenen in der BRD(8), Belgien(3) und Frankreich(9) und seine UnterstützerInnen das Ziel dieses Kampfes erreicht. Die bisher seit über einem Jahr laufende Isolationshaft, die bei Ilhan Yelkuvan zur Bildung eines Tinnitus ( heftiges Ohrensausen, Schwindelgefühl) führte, ist abgewehrt. Und auch die Beschlußfassung des Strafsenats, die vorsah das Ilhan keinen Kontakt zu Mitgefangenen türkischer Herkunft haben dürfe, da er ihnen gegenüber Werbung für die, in Deutschland verbotene DHKP-C machen würde, ist auch in dieser Form gekippt. Ilhan Yelkuvan sah in diesen Beschlüssen einen Angriff auf seine Ansichten und seine politische Identität und protestiert protestiert auch weiterhin gegen die Versuche des Strafsenats ihn als "eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung" abzustempeln. Es ist , für uns als Skandal zu bewerten, daß es nur durch den Einsatz des Lebens von Gefangenen möglich wurde, die vom 3.Strafsenat des OLG Hamburg herausgegebenen politisch und rassistisch motivierten Beschlüsse zu stoppen. Denn nur durch den Hungerstreik/das Todesfasten türkischer Gefangener in Deutschland, Belgien und Frankreich, sowie die zahlreichen spektakulären Protestaktionen, die Demonstrationen und Kundgebungen und die zahlreichen Protestfaxe vieler Einzelpersonen, Abgeordneter des Bundestages und des europäischen Parlaments, politischer Zusammenhänge und Menschenrechtsgruppen ist der Druck erzeugt worden, der den 3.Strafsenat zum einlenken bewegte. WIR DANKEN HIERMIT ALLEN, DIE SICH FÜR DIESE SACHE EINGESETZT HABEN !!1 Trotzdem ist die Repression gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C nicht zu Ende. In Hamburg läuft, vor dem selben Strafsenat, weiterhin der Prozeß gegen Mesut Demirel, dem vorgeworfen wird "psychische Beihilfe zum Mord" geleistet zu haben in dem er als Europapressesprecher der DHKP-C auf Treffen und Veranstaltungen aufgetreten ist. Morgen wird der Gefangene, der sich ebenfalls am Hungerstreik beteiligte, vor Gericht seine Position zu der Repression gegen die DHKP-C und den Hungerstreik in der Abschlußerklärung zu seinem Prozeß verkünden. In Frankfurt/Main läuft ein weiterer Prozeß in dem zwei mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C angeklagt sind. Generalbundesanwalt Nehm erhob provokanterweise noch während des Hungerstreiks, am 26.01.2000 ebenfalls vor dem OLG Hamburg Anklage gegen Husulusi D.. Ihm wird vorgeworfen "Führungsfunktionär der DHKP-C im Raum Stuttgart gewesen zu sein. Darüber hinaus gibt es mehrere Ermittlungsverfahren in gleichen Zusammenhang. Mit diesen Prozessen, den Ermittlungsverfahren und dem Versuch Ilhan Yelkuvan unter Isolationshaftbedingungen zu halten, versucht der deutsche Staat mit Hilfe seiner Justizbehörden als verlängerter Arm des türkischen Regimes die Aufklärung über die Verbrechen desselben und die Verbreiterung des Widerstands in Europa für den Aufbau einer demokratischen und selbstbestimmten Türkei zu bekämpfen. Der deutsche Staat, der schon in der 70ern unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung die Isolationshaft gezielt als Waffe gegen die Gefangenen aus der Roten Armee Fraktion und anderen Gruppen und Zusammenhängen eingesetzt hat, wollte diese diesmal zum Kampf gegen eine Bewegung nutzen, die dem NATO-Verbündeten Türkei und damit auch den Interessen der anderen NATO-Mitgliedsstaaten Widerstand entgegensetzt. Am Verhalten der Staatsschutzjustiz im Umgang mit diesem Hungerstreik hat sich wieder einmal gezeigt, daß Menschenrechte nur dann eine Wichtigkeit haben, wenn sie den eigenen Interessen nutzen. Im Umgang mit dem türkischen Regime, daß immer noch mordet und foltert und trotzdem von Deutschland weiter mit Kriegswaffen ausgestattet wird, und dem Umgang mit Befreiungsbewegungen die diesen Staat angreifen, zeigt sich die Verlogenheit derer am klarsten, die vor nicht ganz einem Jahr ein ganzes Land zerbombten "um den Menschenrechten Geltung zu verschaffen". SCHLUSS MIT DER REPRESSIONSWELLE GEGEN DIE DHKP-C FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN
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