Stellungnahme zu dem Überfall
der belgischen Spezialeinheit in De Haan, den Hausdurchsuchungen und
dem §129a-Verfahren gegen InternationalistInnen in der BRD
Am 25.1.2000 wurden wir, eine Gruppe von 8 Deutschen aus der Kurdistan-Solidaritätsbewegung,
in De Haan, Belgien von einer belgischen Spezialeinheit festgenommen,
während gleichzeitig Wohnungen und Büros von uns in Köln
und Hamburg vom BKA durchsucht wurden - wobei zahlreiche Unterlagen,
Computer und Datensätze beschlagnahmt wurden.
Der Hintergrund dieser Aktion ist ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts
beim Bundesgerichtshof (Bgh) nach §129a gegen InternationalistInnen,
die in der Kurdistan-Solidaritätsarbeit aktiv sind. Am 5.2.1998
wurden zum ersten Mal Wohnungen und Büros von aus Kurdistan zurückgekehrten
InternationalistInnen durchsucht und umfangreiche Aufzeichnungen beschlagnahmt
(die jetzt, nach über 2 Jahren, teilweise wieder zurückgegeben
worden sind). In dem §129a-Verfahren wurde behauptet, die zwei
namentlich Erwähnten hätten zusammen mit Andrea Wolf/Ronahî
und unbekannten weiteren den bewaffneten Kampf in der BRD aufnehmen
wollen. Nachdem Ronahî am 23. Oktober 1998 in Çatak/Nordkurdistan
von Einheiten der türkischen Armee ermordet wurde, wird ihr Name
in dem Verfahren nicht mehr erwähnt.
Jetzt ist in diesem Verfahren eine weitere Personen namentlich erwähnt,
einbezogen aber sind mehrere, deren Namen nicht bekannt gemacht worden
sind. Nach Aussagen des Ermittlungsrichters beim BGH bestünden
"
zureichende Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten
mit
weiteren, noch unbekannten Personen, sich als Mitglieder an einer
Gruppe beteiligen, die von der PKK unterstützt und beraten wird,
und deren Strategie sich am Vorbild der PKK-Guerilla orientiert. Ziel
der Gruppe soll die Aufnahme des bewaffneten Kampfes in Deutschland
sein.
Die militante Kerngruppe soll durch eine Basisbewegung,
nämlich Mitglieder der bundesweit organisierten Kurdi-stan-Solidaritätsgruppen,
unterstützt werden". (zitiert aus dem Beschluss des Ermittlungsrichters
beim Bgh vom 24.1.2000)
Mit dem §129a versucht der deutsche Staat, jegliche Fundamental-Opposition
gegen die Regierungspolitik auszuschalten. Nachdem sich Organisationen
in der BRD vom bewaffneten Kampf losgesagt oder sich gänzlich
aufgelöst haben, erhob sich nur kurz eine Diskussion über
die Abschaffung dieses Terrorparagraphen. In Wirklichkeit geht es
jedoch nicht um eine Streichung, sondern um eine Erweiterung des Paragraphen.
Sollte der §129a abgeschafft werden, dann nur, um einer EU-Vereinheitlichung
Platz zu schaffen. Nach der taz vom 10.1.2000 "
einigten
sich die Justiz- und Innenminister der 15 EU-Staaten
auf eine
einheitliche Definition einer kriminellen Vereinigung'.
In
Deutschland müsste dafür allerdings ein entscheidendes Detail
verändert werden. Bisher ist eine kriminelle' oder terroristische'
Organisation so definiert, dass sie zumindest eine Teilorganisation'
auf deutschem Boden haben muss. Künftig soll es auch genügen,
wenn sie ihr Tätigkeitsfeld in einem der EU-Staaten hat.
Da der §129a auch die bloße Werbung' für eine
terroristische Vereinigung erfasst, könnte künftig in Deutschland
eine unbedachte Diskussion über den baskischen Freiheitskampf'
kriminalisiert werden." Wir sehen dieser Entwicklung mit Besorgnis
entgegen, soll doch so jegliche Diskussion und Auseinandersetzung
mit den legitimen Befreiungsbewegungen kriminalisiert und strafrechtlich
verfolgt werden können.
An dieser Stelle dokumentieren wir aus einem Gespräch in der
jungen Welt vom 12.2.2000, in dem wir uns zu unserer Kriminalisierung
äußern:
Razzia in der Ferienwohnung
jW-Gespräch zum Übergriff eines belgischen Anti-Terror-
Kommandos und zu Terrorismusvorwürfen gegen acht Deutsche
Am 25. Januar wurden in der belgischen Küstenstadt De Haan acht
Deutsche vorübergehend festgenommen. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft
in Karlsruhe sollen sie eine "terroristische Vereinigung"
gebildet haben und den "bewaffneten Kampf in Deutschland"
vorbereiten. Alle Betroffenen sind in Deutschland in der Kurdistan
Solidarität aktiv. Sie arbeiten unter anderem in der Kurdistan
Solidarität Hamburg, beim Kurdistan Report, der Internationalen
Initiative "Freiheit für Abdullah Öcalan, Frieden in
Kurdistan", beim Rechtshilfeverein AZADI oder bei MEDYA-TV.
Am 25. Januar wurdet ihr von einem belgischen Anti-Terror- Kommando
in eurer Ferienwohnung festgenommen. Was hat sich da abgespielt?
Martin Dietmann: Wach wurde ich am frühen Morgen, gegen 6.00
Uhr. Die Balkontür, neben der mein Bett stand, wurde aufgestoßen
und die ganze Wohnung war sofort von lautem Geschrei und dem Geräusch
klirrender Fensterscheiben erfüllt. Noch im Halbschlaf sah ich
vermummte Gestalten, die mit Maschinenpistolen auf mich zielten. Ich
wurde aus dem Bett gezerrt und musste mich auf den Boden legen. Die
ganze Zeit hat die maskierte Einheit ihre Maschinenpistolen mit Laserzielvorrichtungen
auf Brustkorb und Kopf gerichtet. Dann wurde ich gefesselt, und die
Augen wurden mir verbunden. Man hat uns wenigstens noch eine Hose
übergezogen, aber viel mehr hatten wir auch nicht an. Nachdem
ich dann zu den anderen in einen Polizeitransporter gebracht wurde,
bekamen schließlich alle noch den Mund verklebt. Die belgische
Spezialeinheit, die uns aus dem Schlaf gerissen und festgenommen hatte,
machte einen sehr nervösen Eindruck. Nach acht Stunden im Polizeirevier
von Brügge wurden wir schließlich freigelassen und konnten
in unsere Wohnung zurückkehren, die ziemlich verwüstet war.
Die Fensterscheiben waren zerbrochen und alles, bis hin zu den Toilettenspülkästen,
war aufgebrochen und durchsucht worden. Der Polizei in Brügge
schien das Ganze übrigens recht peinlich zu sein. Es wurde immer
wieder betont, dass sie im Auftrag der deutschen Behörden handeln
würden und die Art und Weise der Festnahme selbst überzogen
fanden.
Holger Deilke: Die ganze Aktion war ja aufgrund eines Amtshilfeersuchens
des Generalbundesanwalts, im Rahmen des Schengener Abkommens, gestartet
worden. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat den belgischen Behörden
vermutlich gesagt, in der Ferienwohnung würde sich eine Gruppe
Bewaffneter aufhalten. Unser Treffen war nicht, wie behauptet, konspirativ
- die Wohnung hatte eine von uns mit ihrem Namen angemietet.
Das Verfahren wegen angeblicher Bildung einer terroristischen Vereinigung
gegen zwei von euch ist ja nicht neu, jetzt ist aber noch eine dritte
Person dazugekommen?
Anja Flach: Holger und ich waren von 1995 bis 1997 bei der kurdischen
Guerilla ARGK. Als wir wiederkamen, wurde ein Ermittlungsverfahren
nach §129 a gegen uns eingeleitet. Unsere Wohnungen wurden durchsucht
und vieles beschlagnahmt. Die BAW behauptete, wir und weitere Unbekannte
wären Mitglieder in einer terroristischen Vereinigung in der
BRD nach dem Vorbild von RAF und PKK. Dieses Verfahren läuft
noch und ist die Begründung für die erneuten Durchsuchungen.
Mit der Erweiterung des Ermittlungsverfahrens gegen einen weiteren
Freund von uns, der auch in Kurdistan gewesen ist, haben sie die drei
Personen, die sie für die Konstruktion einer terroristischen
Vereinigung brauchen. Bei den Razzien 1998 haben sie einen großen
Teil unserer Aufzeichnungen aus Kurdistan gestohlen. Material, das
Grundlage für ein Buch sein sollte. Vieles habe ich mühsam
rekonstruiert - jetzt ist es wieder weg. Zum Glück gibt es Sicherheitskopien.
Damals haben sie fast alles Papier aus meiner Wohnung mitgenommen.
Diesmal nur sehr wenig, vor allem Material im Zusammenhang mit Andrea
Wolf, die 1998 in Kurdistan gefallen ist, und Aufzeichnungen für
mein Buch.
Holger Deilke: Nichts von den Unterlagen, die damals beschlagnahmt
wurden, haben wir bisher zurückbekommen. Nur Abzüge der
Fotos. Bis heute wurde weder uns noch unseren Anwälten Akteneinsicht
gewährt. Wir wissen also noch immer nicht, worauf die BAW ihre
Konstruktion aufbaut. Das Bundeskriminalamt hat eine eventuelle Herausgabe
einzelner Unterlagen mit einer »Gesprächs-bereitschaft«
unsererseits verknüpft. Das haben wir zurückgewiesen. Allerdings
konnten wir Teile unseres beschlagnahmten Materials im Bericht des
Verfassungsschutzes wiederfinden.
In Hamburg wurden angeblich Büros der PKK durchsucht. Arbeitet
ihr in PKK-Büros?
Wolfgang Struwe: Wir sind aktiv in der Kurdistan Solidarität
Hamburg, die gibt es seit 1993; sie ist - zusammen mit anderen Kurdistan
Solidaritätsgruppen - in der Informationsstelle Kurdistan (ISKU)
organisiert. Unser Anliegen ist, eine öffentliche Stimme gegen
die Verbrechen zu erheben, die am kurdischen Volk verübt werden.
Wir betreiben ein Info-Cafe und haben dort ein Büro für
unsere Öffentlichkeitsarbeit. Im letzten Jahr haben wir dafür
Seiten im Internet aufgebaut. Das ist dem Staatsschutz ein Dorn im
Auge. Natürlich wenden wir uns mit Informationen gegen die Diffamierung
des kurdischen Befreiungskampfes, konkret gegen das PKK-Verbot in
Deutschland. Wir veröffentlichen dort auch Material über
die Friedensinitiative der PKK. Damit wollen wir die aktuelle Phase
des Befreiungskampfes unterstützen, in der es um die Beendigung
des Krieges geht. Die Haltung der Bundesregierung stärkt diejenigen
in der Türkei, die den Krieg bis zur Vernichtung des kurdischen
Volkes weiterbetreiben wollen. Wir richten uns gegen die Kriegspolitik
der NATO, aber auch gegen die Entsoli-darisierung vor allem durch
die Linke in Deutschland, die sich weitgehend von der PKK distanziert.
Unsere Büros zu "PKK-Büros" zu machen, soll uns
nicht nur innerhalb dieser Linken isolieren, sondern uns zusätzlich
in die terroristische Ecke stellen. Wir werden gegen diesen Terrorvorwurf
ankämpfen.
In der Erklärung der BAW heißt es, ihr hättet die
»Aufnahme des bewaffneten Kampfs in Deutschland zum Ziel«
und würdet euch möglicherweise am Vorbild der PKK orientieren?
Jörg Ulrich: Ich komme aus einer antifaschistischen Gruppe. Aus
unserem Anspruch, dass der Kampf gegen den Faschismus immer auch ein
Kampf gegen das imperialistische System ist und international geführt
werden muss, haben wir ein solidarisches Verhältnis mit der kurdischen
Befreiungsbewegung gehabt. Wesentlich für uns war, dass die PKK
versucht, aus den Fehlern des realsozialistischen Modells zu lernen.
Nach dem Selbstverständnis der PKK begreift sie sich weniger
als Partei, wie wir das hier kennen, sondern vielmehr als ein Lebenssystem.
Das hat mich sehr angezogen, und 1997 bin ich dann los, um mich der
kurdischen Befreiungsbewegung anzuschließen. Ich wollte diese
Bewegung kennen lernen, von ihr lernen und mit ihr kämpfen. Mit
14 weiteren Genossen bin ich nach einem Gefecht Ende 1997 in Südkurdistan
(Nord-Irak) für fast zwei Jahre in Kriegsgefangenschaft der DPK
(Demokratische Partei Kurdistans, Irak) geraten. Was jetzt gegen uns
hier unternommen wurde, die Razzien in Deutschland, macht noch einmal
deutlich, dass der Imperialismus alle Menschen bekämpft, die
jenseits seines Ausbeutungs- und Verwertungssystems eine Alternative
suchen.
Seid ihr denn nun dabei, den bewaffneten Kampf vorzubereiten?
Holger Deilke: Anja und ich haben schon 1998 in Veranstaltungen und
Presseerklärungen deutlich gemacht, dass dieser Vorwurf gegen
uns absurd ist. Uns ging es nicht um eine militärische Ausbildung
bei der PKK, sondern darum, diese Befreiungs-bewegung in Kurdistan
kennen zu lernen. Eine konkrete Perspektive von bewaffnetem Kampf
in Deutschland entwickeln zu wollen, wäre an der Realität
vorbei und würde keine positive Veränderung bewirken. Wir
haben mit den Leuten in Kurdistan diskutiert, uns ausgetauscht und
wollten nach unserer Rückkehr diese Erfahrungen vermitteln und
zur Diskussion stellen. Wir denken, dass wir für eine emanzipatorische
politische Entwicklung viel von der PKK lernen können. Das BKA
weiß, dass wir so denken, z. T. auch aus den bei uns beschlagnahmten
Unterlagen. Wahrscheinlich will die BAW deshalb keine Akteneinsicht
gewähren, weil ihre diffamierenden Behauptungen dann öffentlich
zusammenbrechen würden. Dann hätten sie keine Handhabe mehr,
den §129a als Freibrief für Observationen, Brief- und Telefonüberwachungen
bis zu bewaffneten Überfällen wie jetzt in Belgien anwenden
zu können.
Thomas Kapellar: Die Behauptung der BAW ist absurd. Wir wollten uns
über unsere Arbeit im Rahmen der Kurdistan Solidarität austauschen.
Wir arbeiten alle in unterschiedlichen Bereichen dieser Solida-ritätsarbeit;
sich darüber auszutauschen, ist normal. Mit dem §129 a macht
uns die BAW jetzt zu einer "terroristischen Vereinigung".
Ich denke, dass damit eine Solidarisierung von Deutschen mit politisch
aktiven Migranten in der BRD verhindert und kriminalisiert werden
soll. Jeder Versuch der Kriminalisierung ist direkt gegen das Selbstbestimmungsrecht
der Völker gerichtet und soll dem Befreiungskampf eine solidarische
Unterstützung entziehen. Die Beteiligung des deutschen Staates
an den Verbrechen gegen das kurdische Volk und die Unterstützung
der Türkei durch Waffenlieferungen und Wirtschaftshilfen sollen
verschleiert werden. Das Ziel ist, alle, die sich gegen diese Politik
des deutschen Staates organisieren und sich mit Befreiungsbewegungen
weltweit solidarisch erklären, als Terroristen zu diffamieren.
Als Journalist arbeitest du auch für den kurdischen Fernsehsender
Medya-TV. Die kurdischen Medien haben es in Deutschland und Europa
ja auch nicht leicht. Warum wird diese Arbeit so extrem behindert?
Thomas Kapellar: In der Geschichte der kurdischen Gesellschaft ist
es eine einmalige Erfahrung, dass aus eigener Kraft Medien aufgebaut
werden konnten. Besonders MED- TV, das ja 1999 verboten wurde, und
jetzt Medya-TV haben viel dazu beigetragen, die kulturelle und politische
Identität dieses unterdrückten Volkes zu festigen. Sie berichten
alles über die Massaker und den schmutzigen Krieg des türkischen
Staates. Besonders nach dem Rückzug der kurdischen Befreiungsarmee
ARGK aus dem türkisch besetzten Teil Kurdistans gibt es massive
Angriffe auf die kurdischen Medien sowohl in der Türkei als auch
in Westeuropa. Eine alternative Berichterstattung zu den türkischen
Medien wird vom Sicherheitsrat der Türkei und konservativen Kräften
in der Regierung bekämpft. Man will verhindern, dass die Menschen
anfangen, selber zu denken. Jüngstes Beispiel ist die Erklärung
des türkischen Ministerpräsidenten Ecevit vom 14. Januar,
in der er sämtliche Berichte über den verhafteten PKK-Vorsitzenden,
Abdullah Öcalan, verbieten will. Die BRD war da mal wieder besonders
schnell. Mit der Durchsuchung der prokurdischen Zeitung Özgür
Politika am 12. Januar, zeitgleich mit der Entscheidung der türkischen
Regierung, die Hinrichtung Abdullah Öcalans aufzuschieben, hat
sie dieser Drohung schon im voraus entsprochen. Da muss man sich doch
fragen, was die deutsche Demokratie eigentlich für ein Verständnis
von Pressefreiheit oder Freiheit hat.
Ihr seid alle wieder frei, aber die Ermittlungsverfahren laufen
- wie werdet ihr weitermachen?
Wolfgang Struwe: Wir werden unsere bisherige Arbeit trotz der Behinderungen
fortsetzen. Die Situation des kurdischen Volkes erfordert internationale
Solidarität, das ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.
Früher war so ein internationalistisches Verständnis in
Deutschland bei linken und fortschrittlichen Gruppen mal selbstverständlich:
Vietnam, Nikaragua, El Salvador, Südafrika. Heute müssen
wir darum kämpfen, politische Arbeit dieser Art in Deutschland
durchzusetzen. Gegen Kriminalisierung und solche Drohgebärden
der Bundesanwaltschaft.
Jörg Ulrich: Wir überlegen, ob wir gegen den Einsatz des
Anti-Terror-Kommandos in Belgien rechtliche Schritte einleiten werden
und haben für eine Untersuchungskommission in Belgien einen Bericht
angefertigt. Ansonsten können wir nur alle auffordern, ihre Gleichgültigkeit
gegenüber den Entwicklungen in Kurdistan aufzugeben und sich
solidarisch zu zeigen. Mit uns, aber auch mit den kurdischen Befreiungskräften.
Das Gespräch führte Anna Boderius
Wir lassen uns durch diese Angriffe nicht einschüchtern
und möchten uns vor allem bei denjenigen bedanken, die sich sofort
solidarisch zeigten. Durch diese spontane Hilfe konnten wir größtenteils
unsere Arbeit wieder aufnehmen. Wir fordern weiterhin alle demokratischen
Institutionen und Organisationen auf, gegen die politische Diskreditierung
des legitimen kurdischen Befreiungskampfes aktiv zu sein und der Kriminalisierung
und Diffamierung keinen Raum zu lassen.
Wer sich für unsere Arbeit (und den Fortgang des §129a-Verfahrens)
interessiert, kann uns erreichen über: