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Berlin 15.April 2000

 

Pressemitteilung

DANA WLASENKO AUS DER ABSCHIEBEHAFT ENTLASSEN!

WERDEN KOMA UND TOD VON SOJA SCHATZ BILLIGEND IN KAUF GENOMMEN?

DANA WLASENKO konnte aus gesundheitlichen Gründen (sie war zu schwach) nicht nach Berlin Köpenick zum Haftprüfungstermin gebracht werden. Der Verhandlungstermin fand deshalb gestern abend spät in der JVA Berlin Moabit statt, wo die Ukrainerin sich im Haftkrankenhaus befand. Wegen fehlender Reisefähigkeit wurde ihre Haftentlassung verfügt. Dana Wlasenko kam sofort frei und wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Sie hatte 53 Tage unter großen körperlichen Leiden gegen ihre Abschiebehaft mit einem Hungerstreik protestiert.

SOJA SCHATZ HEUTE AM 57. TAG IHRES HUNGERSTREIKS

Die durch Verwaltungsgerichtsurteil vom Donnerstag zu Soja Schatz zugelassene unabhängige Ärztin hatte deren Situation als lebensbedrohlich beurteilt. Aufgrund der unter Haftbedingungen abgelehnten Infusionstherapie sei mit einer weiteren Verschlechterung der Gesundheit zu rechnen und auch eine Bewußtseinseintrübung bis zum Koma nicht mehr auszuschliessen. Da ein erneuter Haftprüfungstermin erst für Mittwoch vorgesehen war, gelang es der Rechtsanwältin, Christina Clemm, mit Dringlichkeit eine Verhandlung für gestern abend und zwar vor Ort in der JVA zu erwirken.

Der verantwortliche Arzt des JVA-Krankenhauses behauptete Haft- und Reisefähigkeit von Soja Schatz. Diese bestünde für den Zeitpunkt der Verhandlung und für die nächsten 10 Stunden. Für den nächsten Tag vermochte er sich jedoch nicht festzulegen. Die Haftrichterin entschied sich gegen die Entlassung von Frau Schatz und bezog sich dabei auf die der Verhandlung beiwohnenden medizinisch Verantwortlichen der JVA.

NEUE EBENE DER ZYNISCHEN KALKULATION - VORBEREITUNG AUF DAS KOMA

Die von den Justizärzten gemachten Äusserungen haben eine neue Ebene des Zynismus im Umgang mit der Hungerstreikenden erreicht. Die auch von ihnen bestätigte Kreislaufschwäche, unter der Soja Schatz nach acht Wochen Hungerstreik jetzt leidet, sei keine Gefahr bei einem Transport in die Ukraine. Im Gegenteil: die mit einer Abschiebung einhergehende Streßsituation würde den Kreislauf eher stabilisieren.

Nach Aussagen der Rechtsanwältin Christina Clemm ist es schon lange nicht mehr verhältnismäßig, Soja Schatz weiter in Haft zu lassen. Es sei skandalös, ihr Leben und ihre Gesundheit weiterhin zu riskieren. Die Gerichte scheinen davon auszugehen, daß die Lebensgefahr gebannt sei, weil sie jetzt im Haftkrankenhaus untergebracht ist. Das sei absurd, so Christina Clemm, weil Soja Schatz weiterhin im Hungerstreik ist und jegliche medikamentösen und Infusionsbehandlungen ablehne.

Auch die Justizärzte selbst bereiten sich offensichtlich auf Schlimmeres vor, denn sie ließen Soja Schatz ein Formular unterschreiben, was im Falle ihrer Bewußtlosigkeit mit ihr passieren solle.

Abschiebehaft ist tausendfach praktizierte Erzwingungshaft gegen Menschen, deren "Verbrechen" darin besteht, keine gültigen deutschen Papiere zu besitzen. Das den Abschiebegefangenen verbleibende letzte Mittel des Hungerstreiks war in der Vergangenheit gelegentlich erfolgreich. Da sich die Hungerstreiks in Berliner Abschiebegefängnissen häufen, versuchen die Verantwortlichen mit allen Mitteln, die um ihre Freiheit kämpfenden Abschiebegefangenen zu diskreditieren und zu brechen. Dies geschieht offensichtlich unter Inkaufnahme von schweren Gesundheitsschädigungen bis zum drohenden Tod. Auf Kosten der hungerstreikenden Ukrainerinnen wird ein Exempel statuiert.

Sofortige Entlassung von Soja Schatz und Lyudmyla Orlova aus der Abschiebehaft! Sofortige Verlegung der Frauen in ein normales Krankenhaus! Sofortige Abschaffung aller Abschiebegefängnisse!

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Antirassistische Initiative - Telefon 030-785 72 81