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Berlin 15.April 2000
Pressemitteilung
DANA WLASENKO AUS DER ABSCHIEBEHAFT ENTLASSEN!
WERDEN KOMA UND TOD VON SOJA SCHATZ BILLIGEND IN KAUF GENOMMEN?
DANA WLASENKO konnte aus gesundheitlichen Gründen (sie war
zu schwach) nicht nach Berlin Köpenick zum Haftprüfungstermin
gebracht werden. Der Verhandlungstermin fand deshalb gestern abend
spät in der JVA Berlin Moabit statt, wo die Ukrainerin sich
im Haftkrankenhaus befand. Wegen fehlender Reisefähigkeit wurde
ihre Haftentlassung verfügt. Dana Wlasenko kam sofort frei
und wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Sie hatte 53 Tage unter großen körperlichen Leiden gegen
ihre Abschiebehaft mit einem Hungerstreik protestiert.
SOJA SCHATZ HEUTE AM 57. TAG IHRES HUNGERSTREIKS
Die durch Verwaltungsgerichtsurteil vom Donnerstag zu Soja Schatz
zugelassene unabhängige Ärztin hatte deren Situation als
lebensbedrohlich beurteilt. Aufgrund der unter Haftbedingungen abgelehnten
Infusionstherapie sei mit einer weiteren Verschlechterung der Gesundheit
zu rechnen und auch eine Bewußtseinseintrübung bis zum
Koma nicht mehr auszuschliessen. Da ein erneuter Haftprüfungstermin
erst für Mittwoch vorgesehen war, gelang es der Rechtsanwältin,
Christina Clemm, mit Dringlichkeit eine Verhandlung für gestern
abend und zwar vor Ort in der JVA zu erwirken.
Der verantwortliche Arzt des JVA-Krankenhauses behauptete Haft-
und Reisefähigkeit von Soja Schatz. Diese bestünde für
den Zeitpunkt der Verhandlung und für die nächsten 10
Stunden. Für den nächsten Tag vermochte er sich jedoch
nicht festzulegen. Die Haftrichterin entschied sich gegen die Entlassung
von Frau Schatz und bezog sich dabei auf die der Verhandlung beiwohnenden
medizinisch Verantwortlichen der JVA.
NEUE EBENE DER ZYNISCHEN KALKULATION - VORBEREITUNG AUF DAS KOMA
Die von den Justizärzten gemachten Äusserungen haben
eine neue Ebene des Zynismus im Umgang mit der Hungerstreikenden
erreicht. Die auch von ihnen bestätigte Kreislaufschwäche,
unter der Soja Schatz nach acht Wochen Hungerstreik jetzt leidet,
sei keine Gefahr bei einem Transport in die Ukraine. Im Gegenteil:
die mit einer Abschiebung einhergehende Streßsituation würde
den Kreislauf eher stabilisieren.
Nach Aussagen der Rechtsanwältin Christina Clemm ist es schon
lange nicht mehr verhältnismäßig, Soja Schatz weiter
in Haft zu lassen. Es sei skandalös, ihr Leben und ihre Gesundheit
weiterhin zu riskieren. Die Gerichte scheinen davon auszugehen,
daß die Lebensgefahr gebannt sei, weil sie jetzt im Haftkrankenhaus
untergebracht ist. Das sei absurd, so Christina Clemm, weil Soja
Schatz weiterhin im Hungerstreik ist und jegliche medikamentösen
und Infusionsbehandlungen ablehne.
Auch die Justizärzte selbst bereiten sich offensichtlich auf
Schlimmeres vor, denn sie ließen Soja Schatz ein Formular
unterschreiben, was im Falle ihrer Bewußtlosigkeit mit ihr
passieren solle.
Abschiebehaft ist tausendfach praktizierte Erzwingungshaft gegen
Menschen, deren "Verbrechen" darin besteht, keine gültigen
deutschen Papiere zu besitzen. Das den Abschiebegefangenen verbleibende
letzte Mittel des Hungerstreiks war in der Vergangenheit gelegentlich
erfolgreich. Da sich die Hungerstreiks in Berliner Abschiebegefängnissen
häufen, versuchen die Verantwortlichen mit allen Mitteln, die
um ihre Freiheit kämpfenden Abschiebegefangenen zu diskreditieren
und zu brechen. Dies geschieht offensichtlich unter Inkaufnahme
von schweren Gesundheitsschädigungen bis zum drohenden Tod.
Auf Kosten der hungerstreikenden Ukrainerinnen wird ein Exempel
statuiert.
Sofortige Entlassung von Soja Schatz und Lyudmyla Orlova aus der
Abschiebehaft! Sofortige Verlegung der Frauen in ein normales Krankenhaus!
Sofortige Abschaffung aller Abschiebegefängnisse!
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Antirassistische
Initiative - Telefon 030-785 72 81