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Berlin 14.April 2000
Pressemitteilung
Hungerstreikende Ukrainerin aus der Abschiebehaft entlassen
Unabhängige Ärztin per Gerichtsbeschluß zur
Untersuchung einer weiteren Hungerstreikenden zugelassen
Ein Haftprüfungstermin endete gestern spätabends für
NATALJA BAZARJA mit der Freilassung aus der Abschiebehaft. Der Richter
des Amtsgerichts Schöneberg hielt eine weitere Haftverlängerung
für unverhältnismäßig, weil das Landeseinwohneramt
nicht mit der gebotenen Sorgfalt gearbeitet hatte. Natalja Bazarja
hätte demnach schon vor langer Zeit aus der Abschiebehaft entlassen
werden müssen, so ihre Rechtsanwältin Gilda Schönberg
und prangert die Nachlässigkeit der Behörde als "skandalösen
Vorgang" an. Frau Bazarja hatte seit dem 23. Februar mit einem
Hungerstreik gegen ihre Inhaftierung protestiert.
Nachdem der Polizeiärztliche Dienst einen schon Mitte März
von SOJA SCHATZ gestellten Antrag auf Untersuchung durch eine Ärztin
ihres Vertrauens abgelehnt hatte, entschied gestern das Verwaltungsgericht
die Zulassung der Ärztin. Die Anwältin Christina Clemm
teilt mit, daß diese Vertrauensärztin in ihrem Gutachten
die Situation von Soja Schatz derzeit als "lebensbedrohlich"
beschreibt und daß sie aus diesem Grunde auf keinen Fall haft-
oder reisefähig sei. Soja Schatz ist heute seit 56 Tagen im
Hungerstreik.
DANA WLASENKO, heute am 52. Tag im Hungerstreik und seit Montag
zusammen mit Soja Schatz im Haftkrankenhaus der JVA-Moabit, hatte
heute morgen vor dem Amtsgericht Schöneberg einen Haftprüfungstermin.
Dieser Termin wurde kurzfristig auf heut abend verlegt, weil ein
Transport von Dana Wlasenko zum Gerichtstermin nach Köpenick
aus gesundheitlichen Gründen zu risikoreich sei, so ihr Rechtsanwalt
Dieter Kierzynowski. Das Gericht wird heute abend vor Ort im Haftkrankenhaus
über die weitere Haft- und Reisefähigkeit von Dana Wlasenko
entscheiden.
Der Zustand von LYUDMYLA ORLOVA, die sich noch im Abschiebegefängnis
Kruppstraße befindet, ist weiterhin unverändert ernst.
Die Rechtsanwältin Eva Lindenmaier versucht mit einem Eilantrag
auf Duldung die Freilassung von Frau Orlova zu erwirken. Sie stützt
sich dabei unter anderem auf ein Gutachten, das eine Psychologin
vom Deutschen Roten Kreuz gestern erstellte. Aus diesem Gutachten
geht hervor, daß der Zustand von Lyudmyla Orlova "akut
lebensbedrohlich" ist.
Wir appellieren an die verantwortlichen Ärzte, Politiker und
Richter endlich zu handeln. Sofortige Entlassung der Frauen aus
der Abschiebehaft! Sofortige Verlegung der Frauen in ein normales
Krankenhaus!
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Antirassistische
Initiative - Telefon 030-785 72 81