AZADI RECHTSHILFEVEREIN
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland


Pressemitteilung 
 
Köln, 2. August 2000

 

Haftstrafe im Berliner PKK-Prozess


Vor dem Oberlandesgericht in Berlin wurden heute die Kurdin Zeynep H. zu zwei Jahren, 2 Monaten und Hasan B. zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Beide sind seit Oktober bzw. Dezember des vergangenen Jahres im Gefängnis. Die Haftbefehle gegen sie wurden nicht aufgehoben. Ihre Rechtsanwälte werden Anträge zur Entlassung auf Halbstrafe stellen.

Zeynep H. wurde vorgeworfen, im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in einer terroristischen und kriminellen Vereinigung die Strukturen und Logistik der verbotenen PKK aufrecht erhalten zu haben. Zudem soll sie an der Spitze der PKK-Frauenorganisation gestanden und seit 1997 die Region Westfalen geleitet haben.
Hasan B. soll im Rahmen seiner Funktionärstätigkeit für das sogenannte Heimatbüro der PKK Reisen von Kadern und Kurieren organisiert und für die Einreise von Personen Ausweisdokumente gefälscht haben.

Als strafmildernd hat die Richterin bewertet, dass Beide nicht eigennützig gehandelt hätten. Das hohe Strafmaß begründete sie damit, dass durch die Aktivitäten von Zeynep H. und Hasan B. die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet worden sei, obgleich sie im Prozess bekräftigten, sich in keiner Weise gegen die BRD gerichtet zu haben. Den politischen Hintergrund ihrer Betätigung hat vor allem Zeynep H. in der Verhandlung ausführlich erläutert.

Da sich die Bundesregierung immer noch der deutsch-türkischen Freundschaft verpflichtet fühlt und als einziger Staat außer der Türkei das Betätigungsverbot für die PKK aufrecht erhält, können deren Anhänger/innen nur illegal nach Deutschland kommen.

Die Aufhebung des PKK-Verbots würde derartige Prozesse obsolet machen und wäre außerdem ein Zeichen zur Unterstützung für eine friedliche Lösung der Konflikte in der Bundesrepublik Deutschland und in Türkei/Kurdistan.


 
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