Haftstrafe im Berliner PKK-Prozess
Vor dem Oberlandesgericht in Berlin wurden heute die Kurdin
Zeynep H. zu zwei Jahren, 2 Monaten und Hasan B. zu zwei Jahren
und sechs Monaten Haft verurteilt. Beide sind seit Oktober bzw.
Dezember des vergangenen Jahres im Gefängnis. Die Haftbefehle
gegen sie wurden nicht aufgehoben. Ihre Rechtsanwälte werden
Anträge zur Entlassung auf Halbstrafe stellen.
Zeynep H. wurde vorgeworfen, im Zusammenhang mit
ihrer Mitgliedschaft in einer terroristischen und kriminellen
Vereinigung die Strukturen und Logistik der verbotenen PKK aufrecht
erhalten zu haben. Zudem soll sie an der Spitze der PKK-Frauenorganisation
gestanden und seit 1997 die Region Westfalen geleitet haben.
Hasan B. soll im Rahmen seiner Funktionärstätigkeit
für das sogenannte Heimatbüro der PKK Reisen von Kadern
und Kurieren organisiert und für die Einreise von Personen
Ausweisdokumente gefälscht haben.
Als strafmildernd hat die Richterin bewertet,
dass Beide nicht eigennützig gehandelt hätten. Das
hohe Strafmaß begründete sie damit, dass durch die
Aktivitäten von Zeynep H. und Hasan B. die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland gefährdet worden sei, obgleich
sie im Prozess bekräftigten, sich in keiner Weise gegen
die BRD gerichtet zu haben. Den politischen Hintergrund ihrer
Betätigung hat vor allem Zeynep H. in der Verhandlung ausführlich
erläutert.
Da sich die Bundesregierung immer noch der deutsch-türkischen
Freundschaft verpflichtet fühlt und als einziger Staat
außer der Türkei das Betätigungsverbot für
die PKK aufrecht erhält, können deren Anhänger/innen
nur illegal nach Deutschland kommen.
Die Aufhebung des PKK-Verbots würde derartige Prozesse
obsolet machen und wäre außerdem ein Zeichen zur
Unterstützung für eine friedliche Lösung der
Konflikte in der Bundesrepublik Deutschland und in Türkei/Kurdistan.