Kurde in Köln verhaftet
Der Generalbundesanwalt (GBA) hat am 28. August den "mutmaßlichen
PKK-Führungsfunktionär" Mehmet T. von Beamten
des Bundeskriminalamtes (BKA) in Köln verhaften lassen.
Am gleichen Tag durchsuchte die Polizei seine Wohnung und seinen
Arbeitsplatz in Hamburg; beschlagnahmt wurde jedoch nichts.
Ihm wird nicht nur Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
vorgeworfen, sondern er soll als "hauptamtlicher Kader
und hochrangiger Funktionär" die Botschaftsbesetzungen
in "Köln, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg
und Essen" im Februar 1999 geleitet haben. Aus Protest
gegen die Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan
aus Kenia in die Türkei am 15. Februar 1999, kam es weltweit
zu Demonstrationen, Aktionen und Kundgebungen.
Werden in der Presseerklärung des GBA zu
Beginn über den Verhafteten noch Mutmaßungen angestellt,
stellen sie im weiteren Text ausschließlich Behauptungen
auf. Danach hat er mit anderen im sog. Heimatbüro gearbeitet
und Papiere für Reisebewegungen beschafft. Außerdem
erklärt sie die Besetzungen vom Februar 1999 als "zentral
gesteuert", an der der Beschuldigte teilgenommen habe.
Zudem hob der Bundesgerichtshof wenige Tage vor
dem europaweiten kurdischen Friedensfestival in Köln den
Freispruch des Landgerichts Berlin gegen drei Kurden auf. Es
sei nach Auffassung der Bundesanwaltschaft "schlicht unschlüssig"
gewesen und nicht dargelegt worden, warum die drei Angeklagten
an den Angriffen auf das israelische Generalkonsulat in Berlin
im Februar 1999 nicht beteiligt gewesen sein sollen. Mit dieser
Begründung wird die Beweislast auf die Beschuldigten gelegt.
Die GBA handelt auf der Grundlage der politischen
Vorgaben, die die rot/grüne Bundesregierung von ihrer Vorgängerin
unverändert übernommen hat und auch nicht verändern
will. Sie verfolgt offenbar das Ziel, kurdischen Politiker/innen
in der BRD jegliche Basis zu nehmen, die kurdische Bevölkerung
zu verunsichern, einzuschüchtern und eine offene Auseinandersetzung
über das von der PKK erklärte Friedensprojekt möglichst
zu verhindern.
AZADI fordert die Freilassung von Mehmet T. und aller kurdischen
Gefangenen, die wegen ihrer politischen Betätigung in deutschen
Gefängnissen inhaftiert sind und die Aufhebung des PKK-Verbots.