The VOICE e.V. Africa Forum, Human Rights Group,
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Kongreßkoordinator sieht sich mit gerichtlicher Verfolgung
und Geldstrafe in Höhe von 600.- DM konfrontiert
Cornelius Yufanyi, Mitglied der Menschenrechtsorganisation "The
VOICE Africa Forum" in Jena und einer der Hauptorganisatoren des
Flüchtlingskongreß vom 20. April bis zum 1. Mai (Gemeinsam
gegen Abschiebung und soziale ausgrenzung) wird inzwischen selbst wegen
der Organisierung des Kongresses gerichtlich verfolgt.
Der historische Kongreß, der mit einer Demonstration durch die
Straßen Jenas gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung endete,
zog TeilnehmerInnen aus 40 verschiedenen Ländern aus allen Ecken
der Erde an. 600 Menschen nahmen am Kongreß teil mit einer täglichen
Durchschnittsteilnahme von 200 - 250 Menschen.
Der Kongreß wurde von internationalen Gästen, Menschenrechtsaktivisten,
Flüchtlingen und MigrantInnen besucht und von mehr als 50 Organisationen
representiert. The VOICE war unter dem Dach der Karawane für die
Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen der Hauptinitiator und
-koordinator in Verbindung mit dem Internationalen Menschenrechtsverein
Bremen und der Karawane/kein mensch ist illegal-Gruppe Hanau. Der Kongreß
wurde organisiert als Teil des Prozesses, Flüchtlinge und MigrantInnen
zusammen mit UnterstützerInnen aus unterschiedlichen Ländern
gegen die Zerstörung der Herkunftsländer der Flüchtlinge
wegen Ausbeutung durch die Reichen in ihrem Land und der Unterstützung
der diktatorischen Regime von westlichen Ländern, zu vereinen.
Der Kampf richtet sich gegen die Festung Europa, soziale Ausgrezung
in Deutschland (Europa), die Probleme von Frauen in der Immigration,
gegen Abschiebung und für einen absoluten Abschiebungsstop. Die
meistbetonte Forderung des Kongreß war und ist immer noch die
Abschaffung des Residenzpflichtgesetzes, das nur für die Flüchtlinge
in Deutschland existiert.
Zu Beginn des Kongresses war The VOICE damit konfrontiert, daß
Flüchtlinge, die am Kongreß teilnehmen wollten durch die
Anwendung des Residenzpflichgesetzes an der Teilnahme gehindert wurden.
Trotz eines Unterstützungsbriefes der Bundesausländerbeauftragten,
Marie-Luise Beck, an alle Ausländerbehörden, der empfahl alle
Flüchtlinge an diesem wichtigen Kongreß in Jena teilnehmen
zu lassen, fuhren einige Behörden fort, die Flüchtlinge an
der Teilnahme zu hindern. Dies wurde teilweise durch die Verweigerung
einer Reiseerlaubnis für die Anfragenden bewerkstelligt und durch
Einschüchterungsversuche und Strafandrohungen. Einem teilnehmenden
Flüchtling wurde z.B. mit Abschiebung gedroht. In Rathenow und
Cottbus gab die Ausländerbehörde sogar ein Kommuniqué
des Brandenburger Innenministeriums bekannt, mit dem Auftrag keine Reiseerlaubnisse
für Flüchtlinge auszustellen, die am Kongreß teilnehmen
wollen.
Cormlius Yufanyi, aktives Mitglied von The VOICE Africa Forum und Organisator
des Kongresses und wohnhaft im Landkreis Eichsfeld (Thüringen),
erhielt ebenfalls keine Reiseerlaubnis seiner Ausländerbehörde.
Die Begründung hierfür war, daß er nur einmal im Monat
das Recht habe, eine Reiseerlaubnis zu bekommen und er diese Möglichkeit
bereits ausgeschöpft hätte. Der Vertreter der Ausländerbehörde,
Herr Schäfer, beschuldigte Cornelius sogar, seinen Landkreis ohne
Erlaubnis verlassen zu haben, um für den Kongreß in Jena
vorzubereiten und anderen politischen Aktivitäten nachzugehen und
er bräuchte keine Erlaubnis um das noch einmal mehr tun zu können.
Es ist unglaublich zu hören, das Cornelius Yufanyi, der Einladungsbriefe
für internationale Gäste aus Großbritannien und anderen
Länder geschrieben hat, die Visas bekommen haben, um am Kongreß
teilnehmen zu können, selbst von den deutschen Autoritäten
untersagt wurde an dem Kongreß, den er organisiert hat teilzunehmen.
Mit dieser Ohrfeige nahm er am Kongreß ohne Reiseerlaubnis teil
und half sogar diese "Illeglität" in Jena während
des Kongresses zu veröffentlichen.
Am 28. April, acht Tage seit Beginn des Kongresses, wurde ein Artikel
in der regionalen Tageszeitung "Thüringer Allgemeine"
mit einem Interview Cornelius' über den Kongreß und seiner
Kritik über die deutsche Asylpolitik, mit Schwerpunkt auf dem Residenzpflichtgesetz,
veröffentlicht. Dieser Artikel wurde vom Vertreter der Ausländerbehörde,
Herr Schäfer, kopiert und zur Landespolizei geschickt, die Cornlius
einige Wochen später zu einer Befragung lud. Nach einer Verständigung
zwischen seinem Anwalt und der Polizei, verhängte das Amtsgericht
eine Geldstrafe in Höhe von 600.- DM. Gepaart mit einer Polizeiverhaftung
(Cornlius verbrachte sechs Stunden im Gefängnis) im Juni letzten
Jahreswährend eines Karawane Hunherstreiks "für Gerechtigkeit"
in Köln, um gegen den G7/G8 Gipfel zu protestieren, wurden Cornelius
Yufanyi 98.- DM Geldbuße wegen Verlassen seines Landkreises nach
Köln nach Verweigerung der Reiseerlaubnis auferlegt. Hinzu kamen
11.- DM Briefporto des Gerichts; er schwur, in Zukunft niemals die Strafen
zu bezahlen, die mit dem Residenzpflichtgesetz in Verbindung stehen.
Er sagt, niemals für seine Bewegungsfreiheit zu bezahlen, die ein
Geburtsrecht ist. Ebenfalls hat er geschworen, nie mehr nach einer Reiseerlaubnis,
um seinen Landkreis zu verlassen, zu fragen.
Wegen seinem Trotz und der Ermunterung gegen dieses rassistische Gesetz
vorzugehen und es bekannt zu machen und als Teil der Strategie des deutschen
Staates den zivilen Ungehorsam, zu dem von den TeilnehmerInnen des Kongresses
aufgerufen wurde, niederzuwerfen, wurde Cornelius Yufanyi zu einer Anhörung
am 12. Oktober diesen Jahres vor Gericht bestellt. Das bedeutet eine
Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder die Abschiebung aus Deutschland.
Bitte senden sie Faxe, rufen Sie an oder schreiben Sie einen Brief an
das Amtsgericht/Ausländerbehörde Eichsfeld, in dem Sie ihre
Unterstützung für Herrn Cornlius Yufanyi in seiner Entscheidung,
keine Geldstrafe in Verbindung mit der Residenzpflicht zu bezahlen bekunden.
Bitte machen Sie auch ihre Unterstützung für die Kampagne
des zivilen Ungehorsams gegen dieses Flüchtlingsgesetz deutlich.
Fordern Sie bitte auch die Abschaffung dieses Apartheidgestzes, das
Flüchtlinge auf bestimmte Areale, meist im Wald, beschränkt.
Eine Kopie ihres Protestfaxes/-briefes senden Sie bitte an The VOICE
Africa Forum, Jena.
Kerstin Gierth
Gerichtsadresse:
Amtsgericht Worbis
Ohmbergstraße 48
37339 Worbis
Tel: 036074/7620 or 762 64
Telefax: 036074/76210
Aktenzeichen : 403 Js 51861/00 (1 Cs)
Ausländerbehörde adresse:
Landratsamt
Ausländerbehörde Eichsfeld
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606/650-138
Fax: 03606/650-282
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