EUROPÄISCHES PARLAMENT
1999 - 2004
Sitzungsdokument
6. September 2000
B5-0672/2000
B5-0715/2000
B5-0731/2000
B5-0744/2000
GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht gemäß Artikel 50 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von
- Herrn Morillon {PPE}im Namen der PPE-DE-Fraktion
- den Abgeordneten Sakellariou und van den Berg {PSE}im Namen der
PSE-Fraktion
- Herrn Duff {ELDR}im Namen der ELDR-Fraktion
a.. den Abgeordneten Maes und Ceyhun {VERT}im Namen der Verts/ALE-Fraktion
a.. den Abgeordneten Uca, Cossutta, Morgantini, Ainardi, Papayannakis,
Seppänen und Figueiredo im Namen der GUE/NGL-Fraktion anstelle
der Entschließungsanträge folgender Fraktionen:
- {PSE}PSE (B5-0672/2000),
- {ELDR}ELDR (B5-0715/2000),
- {VERT}Verts/ALE (B5-0731/2000),
- {GUENGL}GUE/NGL (B5-0744/2000),
zu den türkischen Bombardierungen im Nordirak
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den türkischen
Bombardierungen im Nordirak
Das Europäische Parlament,
- unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur
Lage in der Türkei und insbesondere diejenigen betreffend türkische
Bombardierungen im Nordirak,
a.. unter Hinweis darauf, dass die Türkei die Europäische
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die
Internationale Konvention gegen die Folter ratifiziert hat, b.. unter
Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Helsinki
im Dezember 1999 der Türkei den Status eines Beitrittskandidaten
gewährt hat,
1.. in der Erwägung, dass die türkische Armee am 15. August
2000 Dörfer in der nordirakischen Region von Kendakor bombardiert
hat, wodurch mehrere Dutzend Opfer unter der Zivilbevölkerung sowie
Dutzende von Verletzten zu verzeichnen waren,
2.. in der Erwägung, dass eine Delegation der Türkischen Vereinigung
für Menschenrechte, die sich von den Folgen dieser jüngsten
Bombardierungen ein Bild machen wollte, nicht die Genehmigung erhielt,
sich an den Ort des Geschehens zu begeben,
3.. in der Erwägung, dass die Bombardierung kurdischer Dörfer
im Nordirak durch die türkische Armee eine Verletzung der territorialen
Integrität des Irak und des Völkerrechts darstellt,
4.. in der Erwägung, dass sich die Türkei als EU-Kandidatenland
zur Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen verpflichtet hat,
1.. spricht den Familien der Opfer der türkischen Bombardierungen
vom 15. August 2000 im Nordirak sein Beileid aus;
2.. fordert die Einhaltung der völkerrechtlichen Grenzen aller
Länder der Region und verurteilt infolgedessen jedes Eindringen
von türkischer Seite in das irakische Hoheitsgebiet als völkerrechtswidrig;
3.. bekräftigt seine tiefe Überzeugung, dass die Anerkennung
und Achtung der Grundrechte der Kurden ein wesentlicher Bestandteil
des Demokratisierungsprozesses der Türkei sowie des Prozesses des
Beitritts dieses Landes zur Europäischen Union entsprechend den
Kriterien von Kopenhagen ist;
4.. bekräftigt seine Überzeugung, dass allein eine politische
und friedliche Lösung der "Kurdenfrage", die eine Abhilfe
gegen die Unterentwicklung der Gebiete im Südosten der Türkei
einschließen müßte, zur Stabilisierung und zur Entwicklung
der Region beitragen kann;
5.. ersucht den Rat und die Kommission zu unterstreichen, dass nur die
Achtung der Menschenrechte, des Rechtsstaates sowie des Völkerrechts
es der Türkei ermöglicht, weiterhin den Status eines Kandidatenlands
für den Beitritt zur Europäischen Union zu beanspruchen;
6.. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem
Rat, der Kommission sowie der türkischen Regierung und dem türkischen
Parlament zu übermitteln.
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