International Initiative Freedom for Ocalan; Peace in
Kurdistan 17.11.2000 An die Redaktionen In- und Ausland / Türkei / Kurdistan / Mittler Osten PRESSEMITTEILUNG DER FALL ÖCALAN ODER DIE KLÄGLICHE HALTUNG DER INTERNATIONALEN STAATENGEMEINSCHAFT BEI DER LÖSUNG DER KURDISCHEN FRAGE Am 21. November 2000 wird der Fall Öcalan vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verhandelt Mit der völkerrechtswidrigen Verschleppung des Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Abdullah Öcalan am 15.2. 1999 begann ein Prozess, den keine der am türkisch-kurdischen Konflikt beteiligten Seiten vorauszusehen vermochte. Entgegen den allgemeinen Erwartungen, dass dieser internationale Piratenakt den Konflikt eskalieren würde, setzte Abdullah Öcalan während seines Prozesses auf Deeskalation und die Möglichkeit einer politischen Lösung. In einem nach rechtsstaatlichen Maßstäben fragwürdigen Verfahren wurde er zum Tode verurteilt. Nach dem alle rechtlichen Mittel auf nationaler Ebene ausgeschöpft waren, reichten die Anwälte Abdullah Öcalans gegen das Urteil beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Klage ein. Am 21. November 2000 wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg über die Zulassung der Klage entscheiden. Wie auch dieses Verfahren ausgehen mag, so darf es nicht darüber hinweg täuschen, dass der Europäischen Staatengemeinschaft eine besondere Verantwortung bei der Lösung der kurdischen Frage zukommt. Mit der Verabschiedung des Vertrages über den Beitritt der Türkei zur EU, scheint man dieser Verantwortung aus dem Weg gegangen zu sein. Wenn auch in diversen Berichten das kurdische Problem zur Sprache kommt, so ist in dem genannten Dokument, welches einen verbindlichen Charakter besitzt, nichts davon zu finden. In allgemeinen Formulierungen wird ein Problem abgehandelt, dessen Auswirkung dem kurdischen und türkischen Volk hohe Opfer abverlangte, sowie viel Leid über Millionen von Menschen brachte. Um eine wirkliche Lösung der Probleme erreichen zu können, müssen jedoch ihre Ursachen klar benannt werden. In Strassbourg wird mehr als über den Fall einer Einzelperson verhandelt. Vielmehr steht die klägliche Haltung der internationalen Gemeinschaft bei der Lösung des kurdischen Problems zur Debatte. Jedoch kann kein Gericht dieser Welt der internationalen Politik die Aufgabe abnehmen, ihren Beitrag zu einer gerechten und friedlichen politischen Lösung zu leisten. Die kurdische Seite hat mit vielen einseitigen Vorleistungen bewiesen, dass sie für eine solche Lösung bereit ist. Es liegt nun an der internationalen Staatengemeinschaft; insbesondere an der Europäischen Union - auf den türkischen Staat einzuwirken, dass aus der realen Chance einer Lösung ein dauerhafter Frieden erwächst. Freiheit für Abdullah Öcalan; Frieden in Kurdistan und der Türkei
|