Amnesty international
EXTRA 86/00 ai-Index: EUR 44/59/00 20. November 2000 - bs

DROHENDE FOLTER UND MISSHANDLUNG

Türkei:
Haci Muhittin Ak (65 Jahre)
Frau Ayse Ak (55-jährige Ehefrau von Haci Muhittin Ak)
Abdülhamit Ak (25-jähriger Sohn des Ehepaares)
Gülizar Ak (20-jährige Tochter)
Dilber Ak (16-jährige Tochter)

amnesty international befürchtet, dass fünf Mitglieder der Familie Ak, die im Südosten der Türkei festgenommen wurden, in Gefahr sind, gefoltert zu werden.

Haci Muhittin und Ayse Ak sowie ihre Kinder Abdülhamit, Gülizar und Dilber wurden am 18. November 2000 in der Nähe ihres Dorfes Davahirap in der Provinz Bingöl von Gendarmen (Soldaten, die in ländlichen Gebieten Polizeiaufgaben übernehmen) festgenommen. Nach der Festnahme brachte man sie zunächst in die Gendarmeriezentrale von Genc. Gegenwärtig sind weder ihr Haftort noch die gegen die Familie erhobenen Anklagen bekannt. Zwei Familienmitglieder waren bereits zuvor in Haft gewesen und während dieser Zeit gefoltert worden. Somit fürchtet amnesty international, dass die Familie in großer Gefahr ist, gefoltert zu werden. Der 65-jährige Haci Muhittin Ak war bereits vier oder fünf Mal zuvor inhaftiert worden. Wegen Unterstützung der bewaffneten Oppositionsgruppe "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) war er bis Mai dieses Jahres in Haft. Er kann nur mit Mühe gehen und leidet an Lähmungen, die Berichten zufolge auf Folterungen zurückzuführen sind. Auch sein Sohn Abdülhamit ist schon mehrmals zuvor festgenommen worden und war insgesamt sechs oder sieben Jahre in Haft.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die in der türkischen Strafprozessordnung (CMUK) festgelegten Vorschriften zur schnellen und korrekten Registrierung von Häftlingen und zur Benachrichtigung der Angehörigen werden nach wie vor in den meisten Fällen nicht beachtet. Die Missachtung dieser Vorschriften ist nicht nur für die Familien der Opfer in hohem Maße besorgniserregend, sondern schafft auch die Bedingungen für "Verschwindenlassen" und Folterungen. Wer im Verdacht steht, gegen die Antiterrorgesetze verstoßen zu haben, kann seit der Novellierung des Strafrechts im März 1997 bis zu vier Tage ohne Kontakt zu Familienangehörigen, Freunden oder Anwälten in Polizeigewahrsam gehalten werden. Diese Frist kann noch einmal um drei Tage verlängert werden. Nach spätestens vier Tagen muss man den Inhaftierten dann aber den Zugang zu Rechtsanwälten ermöglichen, was in der Praxis jedoch sehr häufig nicht geschieht.

Solange die Gefangenen keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen können, sind sie den Verhörbeamten ausgeliefert. Mit Folter versucht man, "Geständnisse" oder Informationen über illegale Organisationen zu erpressen, Gefangene zu Spitzeldiensten für die Polizei zu bewegen oder setzt sie als "Strafe" für die mutmaßliche Unterstützung einer verbotenen Organisation ein. Zu den häufigsten Foltermethoden gehört es, die Gefangenen auszuziehen und ihnen die Augen zu verbinden, sie mit einem eiskalten Hochdruckwasserstrahl abzuspritzen, sie an den auf dem Rücken zusammengebundenen Armen aufzuhängen, ihnen Elektroschocks zuzufügen, sie auf die Fußsohlen zu schlagen, ihr Leben zu bedrohen oder sie sexuell zu misshandeln.

EMPFOHLENE AKTIONEN:
Schreiben Sie bitte Telefaxe, Telegramme oder Luftpostbriefe, in denen Sie
* Ihre Sorge um die Sicherheit der fünf festgenommenen Mitglieder der Familie Ak zum Ausdruck bringen,
* darum bitten, über den Haftort der Familie informiert zu werden;
* die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass Haci Muhittin, Ayse, Abdülhamit, Gülizar und Dilber Ak nicht misshandelt oder gefoltert werden;
* sich nach den gegen sie erhobenen Anklagepunkten erkundigen;
* die türkische Regierung an ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 3 ("Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden") der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten erinnern.

APPELLE AN:
Jandarma Komutani, Jandarma Komutanligi, Bingöl, TÜRKEI
(Regimentskommandant der Gendarmerie)
Telegramm: jandarma komutanligi, bingöl, türkei
Bingöl Valisi, Bingöl Valiligi, Bingöl, TÜRKEI
(Gouverneur der Provinz Bingöl)
Telegramm: bingöl valisi, bingöl, türkei
General Aytaç Yalman, Jandarma Kuvvetleri Komutanligi, Bakanl?klar,
06100 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI (Oberkommandierender der Gendarmerie) Telegramm: jandarma genel komutani, ankara, türkei
Telefax: (00 90) 312 418 9208

KOPIEN AN:
Herrn Rüstü Kazim Yücelen, Büro des Ministerpräsidenten, Basbakanlik, 06573 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI (Beauftragter für Menschenrechtsfragen) Telefax: (00 90) 312 417 0476
Kanzlei der Botschaft der Republik Türkei Rungestr. 9, 10179 Berlin - (S. E. Herrn Tugay Uluçevik) Telefax: 030-275 85 700; 030-275 90 915
E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Dezember 2000 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send telegrams/telexes/faxes/express/airmail letters in English or your own language: - expressing concern for the safety of the five members of the Ak family who have been arrested, and asking to be told where they are held; - urging that they are not tortured or ill-treated; - asking to be informed of any charges that may be brought against them; - reminding the government of Turkey of its obligations under Article 3 of the European Convention of Human Rights, to which Turkey is a state party, which states: "No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."