Nach 7 Jahren: PKK-Verbot endlich aufheben
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Obwohl die PKK im Rahmen eines umfangreichen Friedensprojektes
ihren bewaffneten Kampf auf türkischem Territorium beendet
hat und sie seither den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf den politischen
Kampf konzentriert, verweigert die rot/grüne Bundesregierung
eine Aufhebung des am 26. November 1993 von der Kohl-Regierung
erlassenen PKK-Verbots. Sie verhindert auf diese Weise, dass
die kurdische Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland
ein normales politisches Leben führen kann - ohne Furcht
vor Repression und Strafverfolgung. Mit der Aufrechterhaltung
des Verbotes stärkt die Bundesregierung aber auch dem NATO-Partnerland
Türkei den Rücken und trägt so dazu bei, demokratische
Entwicklungen des Landes zu blockieren, die ohne die Lösung
der so genannten kurdischen Frage nicht möglich sind.
Auch im vergangenen Jahr haben die Strafverfolgungsbehörden
der BRD den Kurd(inn)en das Leben schwer gemacht. Was das bedeutet,
sollen die nachfolgenden Zahlen deutlich machen, wobei wir darauf
hinweisen, dass es sich hier nur um jene Fälle handelt,
die uns bekannt geworden sind. Die Dunkelziffern dürften
bei weitem höher liegen.
Für den Zeitraum vom Oktober 1999 bis Oktober 2000 registrierten
wir
11 Verhaftungen
71 Festnahmen und
175 Razzien in Vereinen und Privatwohnungen.
Es wurden Haftstrafen verhängt in einem Gesamtumfang von
59 Jahren und 9 Monaten sowie Bewährungsstrafen von insgesamt
10 Jahren und 4 Monaten.
Außerdem befinden sich derzeit immer noch
45 kurdische politische Gefangene in den Gefängnissen der
Bundesrepublik in Untersuchungs- oder Strafhaft. Auch hier dürfte
die Zahl (ohne Berücksichtigung der vielen Abschiebehäftlinge)
höher liegen. Die Kurd(inn)en wurden verurteilt bzw. sind
angeklagt wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer "terroristischen"
oder "kriminellen" Vereinigung (§ 129 a /129
Strafgesetzbuch), der Aufrechterhaltung der PKK-Parteistrukturen
durch das so genannte "Heimatbüro", wegen Land-
oder Hausfriedensbruch, verschiedener anderer Protestaktionen
oder wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Letzteres
beinhaltet zumeist den Vorwurf des Sammelns von Spendengeldern
bzw. der Behauptung, diese erpresst zu haben.
Obwohl die Bundesanwaltschaft (BAW) Anfang 1998 den Vorwurf
der PKK als "terroristische" Vereinigung fallen gelassen
hat, erklärte der bayerische Innenminister Günther
Beckstein (CSU) nur wenige Monate später, dass eine Aufhebung
des Verbots einem "Nachgeben gegenüber ausländischen
Extremisten" gleichkäme. Für ihn sei die Organisation
"nach wie vor eine terroristische Vereinigung". Bis
heute dominiert diese Haltung das Denken der politisch Verantwortlichen
in der BRD. Ihnen fehlt der politische Wille, das Verhältnis
zur kurdischen Bevölkerung in der BRD auf eine neue, an
der Realität gemessene Grundlage zu stellen.
Wir fordern
die Aufhebung des PKK-Verbots
die Einstellung aller politischen Verfahren aufgrund des Verbotes
die Freilassung aller politischen kurdischen Gefangenen und
ein Ende der unmenschlichen Abschiebepolitik