AZADI RECHTSHILFEVEREIN
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland


Pressemitteilung 
 
Köln, 23. November 2000

 

Nach 7 Jahren: PKK-Verbot endlich aufheben !


Obwohl die PKK im Rahmen eines umfangreichen Friedensprojektes ihren bewaffneten Kampf auf türkischem Territorium beendet hat und sie seither den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf den politischen Kampf konzentriert, verweigert die rot/grüne Bundesregierung eine Aufhebung des am 26. November 1993 von der Kohl-Regierung erlassenen PKK-Verbots. Sie verhindert auf diese Weise, dass die kurdische Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland ein normales politisches Leben führen kann - ohne Furcht vor Repression und Strafverfolgung. Mit der Aufrechterhaltung des Verbotes stärkt die Bundesregierung aber auch dem NATO-Partnerland Türkei den Rücken und trägt so dazu bei, demokratische Entwicklungen des Landes zu blockieren, die ohne die Lösung der so genannten kurdischen Frage nicht möglich sind.

Auch im vergangenen Jahr haben die Strafverfolgungsbehörden der BRD den Kurd(inn)en das Leben schwer gemacht. Was das bedeutet, sollen die nachfolgenden Zahlen deutlich machen, wobei wir darauf hinweisen, dass es sich hier nur um jene Fälle handelt, die uns bekannt geworden sind. Die Dunkelziffern dürften bei weitem höher liegen.
Für den Zeitraum vom Oktober 1999 bis Oktober 2000 registrierten wir

11 Verhaftungen
71 Festnahmen und
175 Razzien in Vereinen und Privatwohnungen.
Es wurden Haftstrafen verhängt in einem Gesamtumfang von 59 Jahren und 9 Monaten sowie Bewährungsstrafen von insgesamt 10 Jahren und 4 Monaten.

Außerdem befinden sich derzeit immer noch 45 kurdische politische Gefangene in den Gefängnissen der Bundesrepublik in Untersuchungs- oder Strafhaft. Auch hier dürfte die Zahl (ohne Berücksichtigung der vielen Abschiebehäftlinge) höher liegen. Die Kurd(inn)en wurden verurteilt bzw. sind angeklagt wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer "terroristischen" oder "kriminellen" Vereinigung (§ 129 a /129 Strafgesetzbuch), der Aufrechterhaltung der PKK-Parteistrukturen durch das so genannte "Heimatbüro", wegen Land- oder Hausfriedensbruch, verschiedener anderer Protestaktionen oder wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Letzteres beinhaltet zumeist den Vorwurf des Sammelns von Spendengeldern bzw. der Behauptung, diese erpresst zu haben.
Obwohl die Bundesanwaltschaft (BAW) Anfang 1998 den Vorwurf der PKK als "terroristische" Vereinigung fallen gelassen hat, erklärte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) nur wenige Monate später, dass eine Aufhebung des Verbots einem "Nachgeben gegenüber ausländischen Extremisten" gleichkäme. Für ihn sei die Organisation "nach wie vor eine terroristische Vereinigung". Bis heute dominiert diese Haltung das Denken der politisch Verantwortlichen in der BRD. Ihnen fehlt der politische Wille, das Verhältnis zur kurdischen Bevölkerung in der BRD auf eine neue, an der Realität gemessene Grundlage zu stellen.

Wir fordern
die Aufhebung des PKK-Verbots
die Einstellung aller politischen Verfahren aufgrund des Verbotes
die Freilassung aller politischen kurdischen Gefangenen und
ein Ende der unmenschlichen Abschiebepolitik


 
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