amnesty international
Urgent Action

UA-Nr: UA-368/2000
AI-Index: EUR 44/066/2000
Datum: 01.12.2000

FOLTER

Türkei:
Selahattin Bayram, 30 Jahre alt

Frau Cemile Durmaz, 26 Jahre

Selahattin Bayram und Cemile Durmaz, die am 26. November 2000 festgenommen wurden, sind Berichten zufolge in der Polizeizentrale von Diyarbakir gefoltert worden. amnesty international befürchtet, dass sie erneut gefoltert werden könnten.

Selahattin Bayram und Cemile Durmaz wurden am 26. November 2000 zusammen mit mehreren weiteren Personen im Stadtteil Ali Paca von Diyarbakir festgenommen. Ein Mitgefangener hat seinem Anwalt mitgeteilt, dass er in der Polizeizentrale gesehen habe, wie Selahattin Bayram und Cemile Durmaz gefoltert wurden. In der Nacht der Festnahme erschienen Polizisten in Zivil bei der Schwester von Selahattin Bayram. Sie zeigten ihr seinen Ausweis und fragten sie, ob sie ihn kenne.

Nach türkischem Recht hätte Selahattin Bayram und Cemile Durmaz nach spätestens vier Tagen Haft der Kontakt zu einem Anwalt gewährt werden müssen. Außerdem hätten sie umgehend einem Richter vorgeführt werden müssen. Bislang ist dies aber nicht geschehen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Nach vorliegenden Informationen wurden am 26. November 2000 in Diyarbakir mindestens zehn Personen festgenommen. Nach Studentenprotesten war es bereits am 6. und 21. November 2000 zu Massenfestnahmen gekommen. Die Demonstranten hatten Parolen zur Unterstützung von Abdullah Öcalan gerufen, dem Vorsitzenden der bewaffneten Oppositionsgruppe "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK). Ende November ist der Jahrestag der Gründung der PKK. Abdullah Öcalan wurde im vergangenen Jahr zum Tode verurteilt. Am 21. November 2000 fand vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Anhörung zu seinem Rechtsmittel gegen das Todesurteil statt.

Wer im Verdacht steht, gegen die Antiterrorgesetze verstoßen zu haben, kann seit der Novellierung des Strafrechts im März 1997 bis zu vier Tage ohne Kontakt zu Familienangehörigen, Freunden oder Anwälten in Polizeigewahrsam gehalten werden. Diese Frist kann noch einmal um drei Tage - in den Provinzen unter den Bedingungen des Ausnahmezustands, zu denen Diyarbakir gehört, um sechs Tage - verlängert werden. Nach spätestens vier Tagen muss man den Inhaftierten aber den Zugang zu Rechtsanwälten ermöglichen, was in der Praxis jedoch sehr häufig nicht geschieht.

Solange die Gefangenen keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen können, sind sie den Verhörbeamten ausgeliefert. Mit Folter versucht man, "Geständnisse" oder Informationen über illegale Organisationen von ihnen zu erpressen, Gefangene zu Spitzeldiensten für die Polizei zu bewegen oder setzt sie als "Strafe" für die mutmaßliche Unterstützung einer verbotenen Organisation ein. Zu den häufigsten Foltermethoden gehört es, die Gefangenen auszuziehen und ihnen die Augen zu verbinden, sie mit einem eiskalten Hochdruckwasserstrahl abzuspritzen, sie an den auf dem Rücken zusammengebundenen Armen aufzuhängen, ihnen Elektroschocks zuzufügen, sie auf die Fußsohlen zu schlagen, ihr Leben zu bedrohen oder sie sexuell zu misshandeln.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, Telegramme oder Luftpostbriefe, in denen Sie
- sich angesichts der Berichte bestürzt zeigen, denen zufolge Selahattin Bayram und Cemile Durmaz in der Polizeizentrale von Diyarbakir gefoltert worden sind;
- die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass die Folterungen eingestellt werden;
- fordern, dass den Gefangenen umgehend der Kontakt zu Rechtsanwälten und ihren Familien sowie die erforderliche medizinische Versorgung gewährt werden;
- sich nach den gegen sie erhobenen Anklagepunkten erkundigen;
- fordern, dass umgehend eine unabhängige Untersuchung der Foltervorwürfe eingeleitet wird und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;
- die türkische Regierung an ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 3 ("Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden") der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten erinnern.

APPELLE AN:

Herrn Saadettin Tantan, Innenminister der Türkei, Innenministerium, Içisleri Bakanligi, TR-06644 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI
Telegramm: interior minister, ankara, türkei Telefax: (00 90) 312 418 1795

Herrn Prof.Hikmet Sami Türk, Adalet Bakani, Adalet Bakanligi, TR-06659 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI (Justizminister)
Telegramm: adalet bakani, ankara, türkei Telefax: (00 90) 312-418 5667; (00 90) 312-417 3954

Herr Gaffar Okan, Diyarbakir Emniyet Müdürü, Diyarbakir Emniyet Müdürlügü, Diyarbakir REPUBLIK TÜRKEI (Polizeichef von Diyarbakir)
Telegramm: diyarbakir emniyet muduru, diyarbakir, türkei

Olaganüstü Hal Valisi, Diyarbakir, REPUBLIK TÜRKEI (Gouverneur der Provinzen unter den Bedingungen des Ausnahmezustands)
Telegramm: olaganustu hal valisi, diyarbakir, türkei Telefax: (00 90) 412 224 35 72

KOPIEN AN:
Herrn Rüstü Kazim Yücelen, Büro des Ministerpräsidenten, Basbakanlik, 06573 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI
(Beauftragter für Menschenrechtsfragen)
Telefax: (00 90) 312 417 0476
Kanzlei der Botschaft der Republik Türkei
Rungestr. 9, 10179 Berlin - (S. E. Herrn Tugay Uluçevik)
Telefax: 030-275 85 700; 030-275 90 915
E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. Januar 2001 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send telegrams/telexes/faxes/express/airmail letters in English or your own language: - expressing concern at reports that Selahattin Bayram and Cemile Durmaz have been tortured in custody at Diyarbakir Police Headquarters; - urging the authorities to ensure that the torture is stopped immediately; - urging that the detainees are given immediate access to lawyers, their families and any medical attention they require; - asking to be informed of any charges that may be brought against them; - calling for an immediate and impartial investigation into the allegations of torture, and for those responsible to be brought to justice; - reminding the Turkish government of its obligations under Article 3 of the European Convention on Human Rights, which states: "No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment." amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - email: ua-de@amnesty.de Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00