Köln, 22. Januar
2001
Prozesse in Dresden und Düsseldorf
Vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden
findet morgen der Prozess gegen Abdullah Ö. statt. Der 35-Jährige
soll laut Aussagen des Landeskriminalamtes Sachsen die Besetzung
des griechischen Generalkonsulats in Leipzig im Februar 1999 anlässlich
der Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan angeordnet
haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, Regions-Verantwortlicher der
PKK für Berlin und Sachsen gewesen zu sein und in dieser
Funktion Aktivitäten der PKK koordiniert zu haben. Am 5.
Oktober 1999 war Abdullah Ö. aufgrund eines internationalen
Haftbefehls in Paris festgenommen worden, wo er sich bis zu seiner
Auslieferung in die BRD in Haft befand.
Der Protest der Kurd(inn)en nach der Verschleppung
des PKK-Vorsitzenden aus Kenia in die Türkei zielte seinerzeit
gegen jene Staaten, die mit Waffen, Worten und Geld den türkischen
Staat in seinem Krieg gegen das kurdische Volk unterstützen.
Es waren die NATO-Staaten, die sich dagegen entschieden hatten,
zur Lösung des Kurdistan-Konfliktes einen internationalen
Verhandlungsprozess einzuleiten, wie vom Vorsitzenden der PKK
im November 1998 in Italien vorgeschlagen. Auch die rot/grüne
Bundesregierung verweigerte den von kurdischer Seite herangetragenen
Vorschlägen jegliche Unterstützung. Die Botschaft an
die Kurd(inn)en war, dass die "internationale Gemeinschaft"
weiterhin dem türkischen Generalstab die Lösung des
sog. Kurdistan-Problems überlassen will.
Ein weiterer Prozess wegen des Verdachts der "Mitgliedschaft
in einer "kriminellen Vereinigung" (§ 129 Strafgesetzbuch)
wird am Montag, den 29. Januar 2001 vor dem Oberlandesgericht
in Düsseldorf eröffnet. Sait H., der am 30. März
2000 an der niederländisch-deutschen Grenze festgenommen
wurde und sich seither in U-Haft befindet, wird vom Generalbundesanwalt
vorgeworfen, "Deutschlandkoordinator der PKK" gewesen
zu sein, der Europaführung der PKK angehört und in diesem
Rahmen Aktivitäten der in der BRD verbotenen Organisation
"gesteuert" zu haben.
Da der Kurdistan-Konflikt nicht mit den Mitteln
des Strafrechts gelöst werden kann, fordern wir die Einstellung
aller politischen Prozesse, die Freilassung der Gefangenen und
endlich die Aufhebung des PKK-Verbots.