15. Februar 2001
Keine politische Lösung in Sicht
Heute vor zwei Jahren wurde der Vorsitzende der PKK, Abdullah
Öcalan, aufgrund einer internationalen geheimdienstlichen
Zusammenarbeit aus Kenia in die Türkei entführt. Gegen
diese völkerrechtswidrige Verschleppung protestierten weltweit
Kurdinnen und Kurden mit Demonstrationen, Besetzungen und Kundgebungen.
Kündigte die Bundesregierung Ende 1998, während des
Aufenthaltes von Abdullah Öcalan in Rom, noch eine Initiative
für eine internationale Kurdistan-Konferenz an, hat sich
seit der Entführung des PKK-Vorsitzenden allerdings nichts
geändert. Im Gegenteil: Abschiebungen in die Türkei
sind an der Tagesordnung, weiterhin werden Rüstungsgüter
an den Folterstaat geliefert, die Kriminalisierung von Kurd(inn)en
hält unvermindert an und das PKK-Verbot besteht weiter fort.
Die
derzeit laufenden Prozesse gegen kurdische Politiker bestätigen
die unverändert starre Haltung der deutschen Politik, den
Kurd(inn)en das im Völkerrecht verbriefte Recht auf Selbstbestimmung
vorzuenthalten. Die Strafverfolgungsbehörden unterstützen
dies nach wie vor, ohne die von der PKK neu entwickelte Friedenspolitik
zu berücksichtigen. Das zeigt sich deutlich in der konfrontativen
Prozessführung durch Richter und Staatsanwälte.
AZADI
fordert die Aufhebung des Betätigungsverbots für die
PKK, das die kurdische Exilbevölkerung, ihre Vereine und
Aktivitäten in diesem Land quasi unter Ausnahmerecht stellt.
Das Verbot ist und bleibt ein Eingriff in elementare Grundrechte
wie der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit.
AZADI fordert weiter die Einstellung aller Verfahren und die Freilassung
aller kurdischen politischen Gefangenen.