BMI Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 057

Veröffentlicht am 15. März 2001

Verbot von politischen Parteien und Organisationen

Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, MdB

"Verbot von politischen Parteien und Organisationen"

(Punkt 15 der Tagesordnung des Deutschen Bundestages) 15. März 2001

Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede,

unter den 7, 3 Millionen Menschen ausländischer Herkunft leben in Deutschland mehr als 500.000 Kurden. Wir haben eine große und lebendige kurdische Gemeinde hier. Die meistem dieser Menschen haben die türkische Staatsangehörigkeit; viele sind schon Jahrzehnte hier zuhause; und der allergrößte Teil der Kurdinnen und Kurden lebt friedlich in guter Nachbarschaft. Sie sind unsere willkommenen Mitbürger, sie haben Anspruch auf unseren Schutz und unsere Fürsorge. Sie sind ausdrücklich eingeladen, sich innerhalb der weiten Grenzen unseres Grundgesetzes gesellschaftlich, kulturell und politisch zu betätigen.

Inzwischen hat sich manches geändert. Gewalttätige PKK-Aktionen gingen zurück; auch die organisationsinterne Kriminalität, die sogenannte Binnenkriminalität ist rückläufig. Seit etwas anderthalb Jahren spricht die PKK von einem einseitigen "Friedenskurs" gegenüber der Türkei und den kurdischen Gruppierungen im iranisch-irakischen Grenzgebiet. Diese Linie hat der Parteikongress im Frühjahr 2000 ausdrücklich bestätigt.

Es ist völlig klar, dass die Bundesregierung diese Entwicklung aufmerksam verfolgt. Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen: den Worten sind bislang kaum Taten gefolgt!

Ich will das belegen:

· die hierarchisch aufgebaute Führungsstruktur und das in Jahrzehnten aufgebaute Gedankengut der verantwortlichen PKK-Funktionäre bestehen weiter.

· Konspirative Kommunikationswege wurden beibehalten, sind in Teilen sogar erweitert worden.

· Außerdem weiß man, dass die PKK weiterhin imstande ist, schnell und wirkungsvoll zu mobilisieren - zu friedlichen Kundgebungen, (wie z.B. am 15. Februar dieses Jahres vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) aber auch zu gewalttätigen Aktionen wie vor zwei Jahren, als Öcalan in die Türkei gebracht wurde.

Mit anderen Worten: in ihrer Gesamtheit ist die PKK nach wie vor unkalkulierbar, und sie kann weiterhin die innere Sicherheit unseres Landes gefährden.

Und die Bundesregierung appelliert an die Türkei als Mitglied der NATO und der europäischen Familie, eine friedliche Lösung des Kurdenproblems zu finden und dabei die Identität der Kurden, ihre kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Belange zu beachten. Dennoch: Solange die PKK ihre Absichtserklärungen noch nicht konsequent umsetzt, halten wir an dem Betätigungsverbot in Deutschland fest.

Bundesministerium des Innern
E-mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet: http://www.bmi.bund.de/