AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Presseerklärung

 
27. März 2001


Bundesinnenminister Schily bleibt ignorant

In der Antwort auf eine Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion, hat sich der Bundesinnenminister für die Beibehaltung des PKK-Verbots ausgesprochen und hält so trotz der Beendigung des bewaffneten Kampfes der PKK und ihres weitreichenden friedenspolitischen Kurses an einer Politik der Unbeweglichkeit fest. Die Bundesregierung ist offenbar nicht bereit, die politischen und strukturellen Veränderungen der Organisation ernst zu nehmen. Sie behauptet eine weiterhin bestehende "hierarchisch aufgebaute Führungsstruktur" und führt hierfür u.a. als Beleg das Friedens-Festival am 2. September vergangenen Jahres in Köln an, an dem mehrere zehntausend Menschen teilgenommen haben. Ein weiteres Beispiel sind in den Augen des Innenministers Demonstrationen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im November 2000 und zum zweiten Jahrestag der Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan. Es entzieht sich scheinbar der Vorstellungkraft des Innenministers, dass kurdische Menschen tatsächlich aus eigener Entscheidungsfähigkeit an Veranstaltungen oder Demonstrationen teilnehmen, um ihre Anliegen, ihre Solidarität und ihren politischen Willen zum Ausdruck zu bringen. Für Schily sind Kurd(inn)en in erster Linie fremd bestimmt und laufen an der langen Leine des PKK-Vorsitzenden im Gefängnis von Imrali.

Weiter stellt das Bundesinnenministerium zwar einen Rückgang der "der PKK zuzurechnenden Straftaten seit 1999" fest, doch arbeitet es weiterhin mit einem "großen Dunkelfeld". Das in der Antwort aufgelistete Zahlenmaterial des Bundeskriminalamtes (BKA) für 1999 und 2000 sagt nichts darüber aus, ob es in den genannten Fällen von "Spendengelderpressungen" zu Anklagen, zu Verurteilungen oder Einstellungen der Verfahren gekommen ist bzw. ob andere Hintergründe eine Rolle gespielt haben. Auch der Anfang des Jahres gegründete "Internationale Kurdische Arbeitgeberverband" (KARSAZ) wird vom Bundesinnenminister der Rubrik "Spendengelderpressung" zugeordnet, als PKK-dominiert erklärt und somit kurzerhand kriminalisiert.

Konsequent ist der Bundesinnenminister in seiner Haltung, dass für ihn hinsichtlich des Betätigungsverbots die politischen Ziele der PKK "irrelevant" sind. Er bleibt dabei, die Organisation als Gefahr für die innere Sicherheit und die "sonstigen erheblichen Belange der Bundesrepublik Deutschland" - wie in der Verbotsverfügung von 1993 deklariert - zu bezeichnen. Auf diese Weise erfüllt er einerseits die stetig wiederholten Forderungen der Türkei nach einer unnachgiebigen Haltung gegenüber der PKK und erklärt andererseits politisch aktive Kurd(inn)en weiterhin zum Sicherheitsrisiko. Die Kriminalisierung wird also kein Ende haben.

AZADI allerdings bleibt auch bei seiner Haltung: Das PKK-Verbot muss weg!


 
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