AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Presseerklärung

 
27. März 2001

Freilassung von Cevat Soysal muss erreicht werden

Der Prozess gegen den in der Bundesrepublik anerkannten kurdischen Asylbewerber Cevat Soysal, wurde am 22. März vor dem Staatssicherheitsgericht in Ankara fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft fordert nach wie vor die Todesstrafe für den kurdischen Politiker auf der Grundlage des Artikels 125 des türkischen Strafgesetzbuches (Hochverrat und Separatismus). Die Anklage gegen Soysal stützt sich primär auf Tondbandaufnahmen, die belegen sollen, dass dieser Anschläge in der Türkei nach der Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan im Februar 1999 angeordnet haben soll.
Soysals Verteidiger Levent Kanat hatte bereits mehrfach in der Vergangenheit eine Untersuchung der Rechtmäßigkeit dieser Tonbandaufnahmen und entsprechende Stimmanalysen gefordert und diese Forderungen erneuert. Doch lehnte der vorsitzende Richter dies mit der Begründung ab, bis jetzt keinen Wissenschaftler gefunden zu haben.

An diesem Verhandlungstag ergriff auch Cevat Soysal das Wort und erklärte, dass er die Begeisterung des Volkes zum kurdischen Neujahrsfest Newroz am 21. März teile. Sie sei eine Garantie für Demokratie, die Ankara mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen müsse. Seine Entführung aus Modawien sei ein Komplott gewesen und die Stimme auf den Tonbändern nicht die seinige: "Ich bin in den Stand eines Akteurs dieses Komplotts versetzt worden. Wenn sich das Gericht damit ernsthaft beschäftigt, wird sich herausstellen, welche Dimensionen er hat. Das Problem ist dabei nicht so sehr meine Hinrichtung oder Strafe."
Cevat Soysal wurde als angebliche "Nummer 2 der PKK" Mitte Juli 1999 während eines Aufenthaltes in Moldawin von einem Kommando des türkischen Geheimdienstes MIT in die Türkei entführt und während elftägiger Verhöre beim Sicherheitsamt zur Bekämpfung des Terrorismus schwerstens gefoltert.

Um in den Kreis der Europäischen Union aufgenommen zu werden, hat die Türkei kürzlich ein Reformprogramm vorgelegt, in dem jedoch weder von der Abschaffung der Todesstrafe die Rede ist noch irgend welche Pläne zur Gewährung kultureller Rechte für die kurdische Bevölkerung eine Rolle spielen.

AZADI fordert gerade auch vor diesem Hintergrund größere Anstrengungen von Seiten der Bundesregierung, eine Freilassung des kurdischen Politikers Cevat Soysal zu erreichen. Ihm muss die Möglichkeit eröffnet werden, zu seiner in der Bundesrepublik lebenden Familie zurückzukehren.
Der Prozess gegen Cevat Soysal wird am 26. April fortgesetzt
.


 
AZADI  Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V., Lindenthalgürtel 102, 50935 Köln 
Tel.:0221-9234497 Fax: 0221-0234499 e-mail: azadi@t-online.de 
Spendenkonto: Ökobank Frankfurt/M BLZ.: 500 901 00 Kto. Nr.: 54 00 279