Deutscher Bundestag | Pressezentrum 30.03.2001

Menschenrechte/Antwort

"KEINE MITVERANTWORTUNG DER BUNDESREGIERUNG FÜR GIFTGASANGRIFF AUF HALABJA"

Berlin: (hib/BOB) Eine "wie auch immer geartete Mitverantwortung" der Bundesregierung für einen Giftgasangriff der irakischen Regierung auf die Stadt Halabja am 16. März 1988 bestehe nicht. Darauf legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/5720) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/5423) wert. Man habe die damaligen Vorfälle, bei denen nach PDS-Angaben etwa 5000 Menschen zu Tode kamen und mehr als 10.000 schwerste Verletzungen erlitten, mit Nachdruck verurteilt, so die Regierung. Entsprechende Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen seien unterstützt und gegenüber irakischen Regierungsvertretern "große Bestürzung" zum Ausdruck gebracht worden.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, leistet Deutschland seit 1991 direkt und indirekt eine umfangreiche humanitäre Hilfe für die notleidende kurdische Bevölkerung. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Giftgasangriff der irakischen Regierungstruppen auf Halabja sei dabei nicht gegeben.

Praktische Hilfen anderer seien der Regierung zudem nicht bekannt geworden, erklärt sie auf eine Frage der Fraktion nach dem Verhalten deutscher Firmen.