Köln,
04. Juli 2001
Bundesanwaltschaft
ermittelt weiter
Im
Rahmen der Ende Mai in Berlin begonnenen europaweiten Kampagne zur
Anerkennung der kulturellen und politischen Identität der Kurdinnen
und Kurden, verbunden mit Forderungen nach einer Aufhebung des Betätigungsverbotes
für die PKK, haben sich bereits mehr als 27.000 Kurd(inn)en
zur PKK bekannt. Der Generalbundesanwalt hat als Reaktion auf diese
"Identitätskampagne" inzwischen ein neues PKK-Strukturverfahren
eingeleitet (Aktenzeichen: 2 BJs 33/01-6).
Damit
macht die Bundesanwaltschaft deutlich, dass sie ungeachtet der politischen
und strategischen Veränderungen der kurdischen Bewegung nicht
bereit ist, sich aus ihrer Repressionshaltung gegen den Kurdinnen
und Kurden in Deutschland zu lösen. Ausschlaggebend ist und
bleibt jedoch das Verhalten der Bundesregierung, die bis heute keine
Schritte in Richtung einer Entspannung gegenüber der kurdischen
Bevölkerung signalisiert.
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