Köln,
11. Juli 2001
Kurdischer
Politiker erneut in Haft
Aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofes vom 11. Juni
2001 wurde der kurdische Politiker Halit Y. gestern in der Wohnung
von Nuri K. in Bochum verhaftet. Auf Antrag des Generalbundesanwalts
(GBA) wurde diese durchsucht, weil Halit Y. dort "seinen
Lebensmittelpunkt" eingerichtet habe und Belege verwahrt
seien, "die als Beweismittel für seine Einbindung in
den führenden Funktionskörper der PKK" dienen könnten.
Beschlagnahmt wurden u. a. Protokolle der Föderation kurdischer
Vereine in Deutschland e.V. (YEK-KOM).
Der
44-jährige Kurde wurde bereits 1998 wegen Mitgliedschaft
in einer "terroristischen Vereinigung" (§ 129 a
StGB) zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt,
die er größtenteils in der Justizvollzugsanstalt Bochum
verbüßte, in der er sich auch seit seiner erneuten
Verhaftung in U-Haft befindet.
Halit
Y. arbeitete bis zu seiner Verhaftung im Vorstand von YEK-KOM
und setzte sich insbesondere im Rahmen der Identitäts-Kampagne
für eine Legalisierung der kurdischen Bewegung in der Bundesrepublik
ein. Ziel dieser Kampagne ist es, der Verleugnungs- und Verbotspolitik
in Deutschland entgegenzuwirken und eine Anerkennung der kulturellen
und politischen Rechte der Kurdinnen und Kurden zu erreichen.
AZADI
wertet diese Verhaftung als einen erneuten Versuch, die Friedensbemühungen
der Kurdinnen und Kurden zu kriminalisieren und zu unterbinden.
AZADI fordert ferner die demokratische Öffentlichkeit auf,
die Beschneidung der demokratischen Rechte eines Teiles der Bevölkerung,
der Kurdinnen und Kurden in Deutschland, nicht länger hinzunehmen.