Köln,
21. August 2001
Es bleibt alles beim Alten:
Kurdistan Volkshaus in Hamburg durchsucht
Nach der Durchsuchung des Vereins "Kurdischen Elternrat"
in Pforzheim am 24. Juli 2001,. wurde gestern im Zusammenhang
mit der Kampagne zur Anerkennung der kurdischen Identität
und der Forderung zur Aufhebung des PKK-Verbots, das Kurdistan
Volkshaus e.V. in Hamburg durchsucht und drei Personen vorübergehend
festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Dem Vorsitzenden
des Vereins wird vorgeworfen, eine Demonstration angemeldet sowie
Unterschriften mit der Selbsterklärung "Auch ich bin
ein PKKler" übergeben zu haben. Mit diesen Aktivitäten
habe er im Rahmen des Betätigungsverbotes der PKK gegen den
§ 20 Abs. 1 Nr. 4 des Vereinsgesetzes verstoßen und
sich strafbar gemacht zu haben. Zur Sicherung von Beweismaterial
wurden Computer sowie schriftliches Material beschlagnahmt. Auch
die Räume des Vereins "Freier Frauen aus Mezopotamien"
wurden gewaltsam aufgebrochen.
Wie
der SPIEGEL bereits in seiner Ausgabe vom 16. Juli 2001 in einem
Beitrag zu der Kampagne der Kurd(inn)en u. a. schreibt, löste
"auch die Unterschriftenaktion den erwarteten Reflex aus.
Argwöhnisch beobachtet die Türkei, ob auch jeder Bekenner
angeklagt wird". Nur wenige Wochen später, am 10. August,
heißt es in der Tageszeitung ÖZGÜR POLITIKA, dass
der türkische Generalstab einen "Geheimdienstbericht"
über die "Institutionen und Kräfte der PKK im In-
und Ausland" der Öffentlichkeit präsentiert habe.
Razzien und Festnahmen in Vereinen, Kulturzentren und bei der
pro-kurdischen Partei HADEP, die laut Bericht angeblich unter
dem Einfluss der PKK stehen, ließen nicht lange auf sich
warten. Zu Europa glaubt die Türkei festgestellt zu haben,
dass "die geheime Unterstützung der PKK durch einige
Länder anhält." Diesen Vorwurf richtet die Generalität
insbesondere gegen Belgien, Deutschland und Frankreich. Der türkische
Innenminister Rüstü Kazim Yücelen drohte auf einer
Pressekonferenz damit, alle Personen, die sich in der Türkei
an der Identitätskampagne beteiligen, als PKK-Mitglieder
verhaften zu lassen.
Auch
in Deutschland wurde schnell reagiert: Kurz nach Beginn der Identitätskampagne
der Kurdinnen und Kurden am 13. Juni leitete die Bundesanwaltschaft
ein neues PKK-Strukturermittlungsverfahren ein. Am 10. Juli folgte
die Verhaftung des kurdischen Politikers Halit Yildirim am 10.
Juli wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer "kriminellen"
Vereinigung (§ 129 StGB). Dies sowie die jüngsten Durchsuchungen
der kurdischen Vereine deuten darauf hin, dass der deutsche Staat
den unnachgiebigen Kurs gegen die Kurd(inn)en fortsetzen will.
Zeitungsmeldungen von Anfang August, nach denen der Bundessicherheitsrat
entschieden hat, Munitionszünder an die Türkei zu liefern,
dokumentiert auch auf diesem Sektor die Fortführung der bisherigen
deutsch-türkischen Kooperation. So bleibt offenbar alles
beim Alten.