AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

Köln, 22.10.01

Weitere Verhandlungstage im Prozess gegen Mehmet Tanboga

Am vierten Verhandlungstag des Prozesses gegen den kurdischen Politiker Mehmet Tanboga am 15. Oktober wiederholte der vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf überwiegend Fragen aus den vorhergehenden Prozesstagen, die der Angeklagte bereits ausführlich beantwortet hatte. Deutlich wurde, dass es dem Gericht und der Bundesanwaltschaft (BAW) weniger um die Bewertung der komplexen politischen Hintergründe und Zusammenhänge des kurdischen Konflikts und der Versuche einer Lösung geht. Das Interesse der Ankläger ist vielmehr, Mehmet Tanboga in Widersprüche zu verwickeln und seine Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Sie wollen ihr Ziel erreichen, den Kurden wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) verurteilen zu können. Mehrmals kritisierte Mehmet Tanboga, dass das Gericht seine Ausführungen teilweise bewusst missverstehe, nicht ernst nehme oder im Sinne der Anklage (um)interpretiere. So befragte ihn der Richter wiederholt, ob er zum "Beraterstab" des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan gehört bzw. ob er als dessen "Sekretär" oder "rechte Hand" fungiert habe. Diese Frage beantwortete Mehmet Tanboga mehrfach damit, dass derartiges nicht der Arbeitsweise Öcalans entsprochen habe. Des weiteren unterstellt das Gericht dem Angeklagten nach wie vor, an der Beschaffung von Papieren beteiligt gewesen zu sein, obgleich Mehmet Tanboga dies bereits ausdrücklich verneint hat.

Auch von den Aussagen über seine intensiven Bemühungen, eine weit schlimmere Eskalation während der Besetzungsaktionen im Februar 1999 verhindert zu haben, scheinen Gericht und BAW wenig beeindruckt. Ihnen geht es um den Versuch, Mehmet Tanboga nachzuweisen, dass er die Besetzungen nicht nur gutgeheißen, sondern möglicherweise auch angeordnet habe. Dagegen wehrt sich der 44-Jährige vehement. Seine Aufgabe habe er ausschließlich darin gesehen, das Friedensprojekt der PKK der kurdischen Bevölkerung in Europa, insbesondere in der BRD, nahezubringen und als Mitglied des Kurdischen Nationalkongresses (KNK), dem höchsten Gremium des kurdischen Volkes, entsprechend tätig zu sein.

Die Befragung von Mehmet Tanboga wird fortgesetzt

am Dienstag, 23. und Mittwoch, 24. 10. 2001, jeweils um 9.15 Uhr Oberlandesgericht, Tannenstr. 23, Düsseldorf


 
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