GRÜNDE
FÜR EINSTUFUNG DER PKK ALS "TERRORISTISCHE VEREINIGUNG"
DARLEGEN
Berlin:
(hib/SAS) Welche Feststellungen deutscher Gerichte über "die
Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) oder Beschlüsse des deutschen
Parlaments eine Aufnahme der PKK in die von der EU geführte
Liste "Terroristischer Personen und Organisationen" rechtfertigten,
möchte die PDS-Fraktion in einer Kleinen
Anfrage (14/9019) von der Bundesregierung wissen.
Sie
bezieht sich dabei auf eine EU-Verordnung, die der Rat um eine Vielzahl
weiterer Personen und Organisationen, darunter die "Kurdische
Arbeiterpartei" ergänzt habe und die am 3. Mai 2002 im
Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.
Als
Konsequenz der EU-Verordnung seien Behörden und Banken verpflichtet,
"alle Gelder" und andere Vermögenswerte von auf der
Liste der EU genannten Personen und Vereinigungen einzufrieren,
so die PDS. Sie fordert von der Regierung eine Begründung dafür,
warum die genannten Personen und Organisationen als "terroristisch"
eingestuft wurden und so weitreichende Maßnahmen wie die Beschlagnahmung
allen Vermögens rechtfertigten.
Zudem
interessiert die Abgeordneten, warum die Bundesregierung ihre Zustimmung
zur Aufnahme der PKK in die von der EU geführte Liste gegeben
habe und welche terroristischen Taten der PKK oder der PKK zuzurechnenden
Organisationen und Personen in den letzten drei Jahren zuzuschreiben
seien, die ihre Aufnahme in die EU geführte Liste erforderlich
machten.
Sie
verweist darauf, dass bisher kein einziges deutsches Gericht die
PKK jemals als "terroristisch" bezeichnet habe. Auch habe
die Bundesanwaltschaft schon vor längerer Zeit Ermittlungen
gegen eine "terroristische Vereinigung" in der PKK eingestellt.
Ferner verlangt sie Auskunft darüber, welche Beschwerde- und
Interventionsmöglichkeiten den Betroffenen offen stehen.
Verantwortlich:
Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael
Klein,
Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf
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