AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

05.06.2002

Erneut kurdischer Politiker in Beugehaft genommen

In dem Prozess gegen den kurdischen Politiker Halit Yildirim vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf waren zur Aufklärung der Identität des Angeklagten am gestrigen Verhandlungstag zwei Zeugen geladen.

Der Zeugenbeistand von Frau Halime C., Rechtsanwalt Schmitz (Dortmund) erklärte, dass seine Mandantin Fragen bezüglich des angeklagten Halit Yildirim nicht beantworten werde. Sie sehe sich als Vertrauensdolmetscherin im Verfahren gegen den in der vergangenen Woche in Beugehaft genommenen Sait Hasso an die Schweigepflicht gebunden. Fragen zu diesen Personen und darüber hinaus erwünschte Auskünfte hinsichtlich abgehörter Telefongespräche könnten einen Eingriff in das Verteidigungsverhältnis von Herrn Hasso und dessen Anwalt bedeuten. Dadurch setze sich seine Mandantin der Gefahr einer Strafverfolgung aus. Ferner ließen die Fragen des Gerichts Rückschlüsse auf zahlreiche andere ERNK/PKK-Verfahren zu, in denen Halime C. als Dolmetscherin tätig gewesen sei. Das Gericht erkannte teilweise ein Zeugnisverweigerungsrecht an und erklärte die Zeugin in diesem Verfahren als vorläufig entlassen.

Für den zweiten Zeugen Mehmet Tanboga, erläuterte dessen Rechtsanwältin Edith Lunnebach (Köln), dass ihr Mandant sich entschieden habe, keine Aussagen gegen andere machen zu wollen. Er sei nicht bereit, die Rolle als Belastungszeuge anzunehmen. Dies gelte auch für den Fall, dass gegen ihn Beugehaft beschlossen werden sollte. Mehmet Tanboga wurde am 19. Dezember 2001 vom 6. Strafsenat des OLG Düsseldorf wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt und befindet sich seit seiner Festnahme Ende August 2000 in Haft. Der kurdische Politiker verbrachte aufgrund seiner politischen Betätigung bereits über 16 Jahre in türkischen Gefängnissen, wo er schweren Folterungen ausgesetzt war und an deren Folgen er noch heute zu leiden hat.

Nach der Verlesung des umfangreichen Fragekataloges zu der Person von Halit Yildirim und der Frage des vorsitzenden Richters nach der Aussagebereitschaft des Zeugen, bekräftigte Mehmet Tanboga seine Entscheidung, keine Auskünfte geben zu wollen. Auch das von der Bundesanwaltschaft (BAW) beantragte und vom Gericht beschlossene Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro veranlasste Mehmet Tanboga nicht zu einer Meinungsänderung.

Daraufhin beantragte die BAW die Anordnung von Erzwingungshaft bis zum gesetzlich vorgesehenen Höchstmaß. Gleichzeitig drohte sie, dass die Aussageverweigerung Folgen haben werde für die beantragte Aussetzung des Restes seiner Strafhaft. Darüber hinaus äußerte die BAW, Mehmet Tanboga habe mit seiner Haltung gegen § 258 StGB (Strafvereitelung) verstoßen. Der 6. Senat des OLG folgte der BAW und ordnete Beugehaft bis zu einer Dauer von 6 Monaten bzw. bis zur Beendigung des Verfahrens gegen Halit Yildirim an.

Rechtsanwältin Lunnebach bewertete die Äußerungen der BAW als direkte Drohung und wehrte sich gegen die Ansicht, Mehmet Tanboga würde durch seine Haltung selbst dazu beitragen, nicht früher aus der Haft entlassen zu werden. Der Politiker habe glaubhaft gemacht, dass er sich an die Gesetze der BRD halte. Die Aussageverweigerung sei für ihn eine politische Entscheidung gewesen, die er aus einer moralischen Verpflichtung heraus getroffen habe.

AZADI protestiert gegen die fortgesetzten Versuche, Kurdinnen und Kurden gegeneinander auszuspielen, sie einzuschüchtern und weiterhin ihre politischen Aktivitäten zu kriminalisieren. AZADI fordert die Einstellung aller Verfahren und die Freilassung aller politischen Gefangenen.

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