ENTWICKLUNG
DER MENSCHENRECHTSSITUATION IN DEN KURDISCHEN GEBIETEN DARLEGEN
Berlin:
(hib/NEI) Die Regierung soll darlegen, welche Maßnahmen zur
Verbesserung der
Menschenrechtssituation in den kurdischen Gebieten die türkische
Regierung ergreifen muss, um den
"Kopenhagener Kriterien" der EU zu genügen.
In einer Kleinen Anfrage (14/9766) fragt
die PDS, wie viele politische Gefangene nach Kenntnis der
Regierung weiter inhaftiert sind und wie sich in den letzten zwei
Jahren die
Menschenrechtsverletzungen in den kurdischen Gebieten entwickelt
haben.
Sie will von der Regierung wissen, ob mit den Beschlüssen des
Nationalen Sicherheitsrates und des
türkischen Parlaments zur Aufhebung des Ausnahmezustandes in
den kurdischen Provinzen auch eine
Rückgängigmachung der während des Ausnahmezustandes
verhängten Deportationen verbunden ist.
Die Fraktion erkundigt sich nach der Anzahl der Deportationen und
nach genauen Regelungen zur
Korrektur oder Wiedergutmachung. Sie will wissen, wie viele Dörfer
in den 25 Jahren des
Ausnahmezustandes von türkischen Militärs zerstört
oder gewaltsam geräumt worden sind und wie viele
davon inzwischen wieder aufgebaut wurden.
Sie erkundigt sich weiter, ob die weitreichenden Befugnisse der
bisherigen
Ausnahmezustandsgouverneure aufgehoben oder lediglich auf andere
Beamte übertragen werden und die
kurdischen Provinzen in Zukunft faktisch weiter einer Sonderverwaltung
unterstehen.
Gefragt wird auch nach den Kenntnissen der Regierung über die
Entwicklung der Ausgaben für Militär
und andere Bereiche nationaler Sicherheit und danach, welche der
Sondergesetze und Sonderregelungen
für die kurdischen Gebiete trotz Aufhebung des Ausnahmezustandes
in Kraft bleiben.
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