AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

Köln, 15. August 2002

Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen den kurdischen Politiker Ibrahim K.

Der Generalbundesanwalt (GBA) hat beim Bayerischen Obersten Landesgericht gegen den 39-jährigen "mutmaßlichen PKK-Führungsfunktionär" Ibrahim K. Anklage erhoben. Sie wirft ihm "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) vor.
Er soll von Februar bis Anfang August 2000 für die PKK-Region Bayern verantwortlich gewesen sein.

Ibrahim K. war bereits im Oktober 1999 vom Landgericht Lüneburg wegen verbotener politischer Betätigung für die PKK zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung dieser Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Seit seiner Verhaftung Ende März 2002 in Saarlouis befindet sich Ibrahim K. in Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim.

Mit der Haltung der Bundesregierung zu glauben, das Mittel des Strafrechts sei geeignet, den Kurdistan-Konflikt auch nur annähernd zu lösen, muss endlich Schluss sein. Der Wille der Kurdinnen und Kurden, sich für ihre legitimen Rechte und Interessen einzusetzen, lässt sich nicht verbieten. Die kurdische Freiheitsbewegung erbringt seit Jahren nachvollziehbar erhebliche einseitige Vorleistungen: Sie hat den bewaffneten Kampf beendet, die PKK
wurde Anfang April diesen Jahres aufgelöst und der neu gegründete "Kongress für Demokratie und Freiheit in Kurdistan" hat es sich zum Prinzip gemacht, mit ausschließlich demokratischen Mitteln Zukunftsperspektiven zu entwickeln.

Deshalb fordert AZADI

  • Die Aufhebung des PKK-Verbots und eine Legalisierung der politischen
    Betätigung
  • Die Einstellung aller Ermittlungs- und Strafverfahren im Zusammenhang mit
    dem PKK-Verbot
  • Die Freilassung aller kurdischen politischen Gefangenen
  • Keine Abschiebungen politischer Flüchtlinge in die Türkei

 
AZADI  Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V., Lindenthalgürtel 102, 50935 Köln 
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