TODESUMSTÄNDE
EINER DEUTSCHEN IN DER TÜRKEI WEITER UNGEKLÄRT
Berlin:
(hib/SAS) Die Bundesregierung macht weitere Aktivitäten, die
zur Aufklärung des Todes einer deutschen Staatsangehörigen
in der Türkei beitragen können, vom Ergebnis eines Verfahrens
der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abhängig.
Wie
sie in ihrer Antwort (14/9911) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
(14/9858)
erklärt, habe sie die türkischen Behörden bereits
seit November 1998 mehrfach auf verschiedenen Ebenen um Stellungnahme
dazu gebeten. Deren Erklärungen zufolge liegen keine genaueren
Angaben über die Umstände des Todes von Andrea Wolf vor.
Erfahren hat die Bundesregierung die Nachricht über deren Tod
vom Sender "MED-TV" am 28. Oktober 1998.
Nach
Angaben der PDS-Fraktion ist die deutsche Staatsangehörige
Andrea Wolf ein Mitglied der PKK-Guerilla gewesen, die am 23. Oktober
1998 in der Nähe des Dorfes Keles im Kreis Catal von türkischen
Sicherheitskräften festgenommen und später erschossen
aufgefunden worden sei. Weiter heißt es, eine "internationale
unabhängige Untersuchungskommission", die nach Bekanntwerden
der Nachrichten in München von Angehörigen sowie Freunden
der Getöteten gebildet worden sei, habe später eine umfangreiche
Dokumentation ihrer Recherchen zu der Tötung vorgelegt. Diese
beruft sich auch auf vier Guerilleros, die von den türkischen
Sicherheitskräften 1998 anlässlich der gleichen Operation
festgenommen worden seien. Nach deren Darstellung sei Wolf bei ihrer
Festnahme unbewaffnet gewesen. Die Augenzeugen hätten weiter
berichtet, dass es zu Misshandlungen und der anschließenden
Hinrichtung der Frau durch die türkischen Streitkräfte
gekommen sei.
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