Berlin:
Mo, 16.09.2002 Redaktionsschluss: 13:45 Uhr (222)
EU-BEITRITTSVERHANDLUNGEN
MIT DER TÜRKEI AN UMSETZUNG VON REFORMEN GEKNÜPFT
Berlin:
(hib/SAS) Die Bundesregierung will sich zurzeit noch nicht festlegen,
ob sie auf dem
EU-Gipfel im Dezember für eine Aufnahme der förmlichen
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei
plädieren wird. Sie macht ihre Position davon abhängig,
wie effektiv die Reformmaßnahmen in der
Türkei bis dahin umgesetzt sind.
Je nachdem, wie sich die Lage zwischen der Tagung des Europäischen
Rates in Sevilla und der Tagung
des Europäischen Rates in Kopenhagen entwickelt, könnten
auf Grund des regelmäßigen Berichts, den
die EU-Kommission im Oktober 2002 im Einklang mit den Schlussfolgerungen
von Helsinki und Laeken
vorlegen wird, in Kopenhagen neue Beschlüsse in Bezug auf die
nächste Phase der Bewerbung der Türkei
gefasst werden. Wie sie in ihrer Antwort (14/9931) auf eine Kleine
Anfrage der PDS-Fraktion
(14/9868) unterstreicht, plant sie beim Europäischen Rat in
Kopenhagen in enger Abstimmung mit ihren
EU-Partnern ihre Haltung zu weiteren Annäherungsschritten gegenüber
der Türkei im Lichte der
Ergebnisse des erwähnten Fortschrittsberichts festzulegen.
Zurückhaltend äußert sie sich auf Fragen
der Abgeordneten, ob eines der vom türkischen Parlament beschlossenen
Gesetze praktische
Auswirkungen auf die Sonderbestimmungen für die kurdischen
Gebiete, wie etwa die Bestimmungen über
den Ausnahmezustand,!
hat. Hierzu heißt es, die praktischen Auswirkungen der beschlossenen
Reformen blieben abzuwarten.
Was den Ausnahmezustand im Südosten der Türkei anbelangt,
so sei dieser für die beiden verbleibenden
Provinzen Diyarbakir und Sirnak bis Ende November 2002 verlängert
worden. Auf Empfehlung des
Nationalen Sicherheitsrates der Türkei soll das Notstandsrecht
nach diesem Datum nicht mehr
verlängert werden.
Unter Berufung auf Medienberichte hatte die PDS auf eine in der
Türkei "weit verbreitete Praxis der
Folter und Misshandlung von Gefangenen" verwiesen und nach
den praktischen Auswirkungen der
Reformschritte gefragt. Die Bundesregierung sieht sich nach eigenen
Angaben derzeit noch nicht in
der Lage, Aussagen zu den praktischen Konsequenzen aus den beschlossenen
Reformen zu machen.
Bereits im Oktober 2001 sei die türkische Verfassung dahin
gehend geändert worden, dass
festgenommene oder verhaftete Personen spätestens innerhalb
von 48 Stunden bei gemeinschaftlich begangenen Straftaten innerhalb
von vier Tagen dem Richter
vorgeführt werden müssen.
Die Regierung verweist allerdings darauf, dass auch hier in den
Provinzen, in denen noch
Notstandsrecht gilt, Ausnahmen von diesen Fristen möglich sind.
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