Köln, 01.10.2002 INTERNATIONAL INITIATIVE BRIEFINGS: Entscheidung im Fall Öcalan erneut aufgeschoben – Neuer Termin Januar 2003 Informationen der pro-kurdischen Mesopotamischen Nachrichtenagentur (MHA) zufolge hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut die Entscheidung im Fall Öcalan vertagt. Demnach soll eine Entscheidung erst im Januar 2003 fallen. Ursprünglich war diese für Ende Oktober 2002 angesetzt. Aus einer zuverlässigen Quelle beim Gerichtshof wird als Grund der Antrag der Türkei genannt, Verstöße gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht weiter zu behandeln, weil die Türkei glaube, dass sich mit der Abschaffung der Todesstrafe die Grundlage für die Zulassung der Beschwerde von Abdullah Öcalan geändert hätte. Indes soll im weiteren Verlauf des Verfahrens die Stellungnahme der Anwälte Abdullah Öcalans eingeholt werden. Schon jetzt zeichnet sich deren ablehnende Haltung ab: Man denke nicht an eine Zustimmung. Die Todesstrafe sei immer noch nicht ohne Einschränkung aufgehoben. Weiterhin ist diese in Kriegszeiten gültig. So ist die politische Situation in der Türkei noch immer nicht geklärt. Der türkisch-kurdische Konflikt ist nach wie vor ungelöst, ein Wiederaufflammen der bewaffneten Auseinandersetzung nicht gänzlich gebannt. Außerdem seien die schweren Haftbedingungen auf der Gefängnisinsel Imrali dazu geeignet, Leib und Leben ihres Mandanten zu bedrohen. Deshalb dürfe dem Antrag der Türkei nicht entsprochen werden. Unberührt von dem Antrag der Türkei bleiben alle übrigen zugelassen Beschwerdepunkte Abdullah Öcalans. (u.a. Art. 3, Verbot herabwürdigender Behandlung und Folter; Art.5, Recht auf Freiheit und Unversehrtheit der Person; Art.6, Recht auf eine fairen Prozess; Art. 8, Schutz der Privatsphäre; Art.9, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Art. 10, Freiheit der Meinungsäußerung und Art. 13: Anspruch auf wirksame Rechtsmittel) |