AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Presseerklärung

 

30.10.02

GBA erhebt Anklage gegen kurdischen Politiker Sahin Engizek und Salih H.


Der Generalbundesanwalt (GBA) hat Anklage beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen den kurdischen Politiker Sahin Engizek erhoben. Laut Anklageschrift vom 24. September 2002 wird dem Kurden vorgeworfen, Mitglied in einer „kriminellen“ Vereinigung (§ 129 StGB) gewesen zu sein. Die Parteiführung der PKK habe ihm laut GBA Anfang des Jahres 2000 die europaweite Leitung des „für die Gesamtstruktur wichtigen“ Arbeitsbereichs ‚Außenbeziehungen’ übertragen.
Am 29. Oktober 2001 war Sahin Engizek in Köln festgenommen und einen Tag später verhaftet worden. Als besonders kriminellen Akt bewertete seinerzeit der GBA, dass der Kurde „Kontakte zu staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen sowie Verbindungen zu interessierten Politikern, Journalisten und anderen Meinungsmultiplikatoren“ hatte, um diese für „die sogenannte ‚kurdische Sache’ zu gewinnen“. Nachdem der Haftbefehl gegen Engizek wenige Wochen später mit Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde, konnte er am 25. Januar 2002 aus der U-Haft entlassen werden.

Der GBA behauptet nunmehr, dass sich die von Sahin Engizek bis Juni 2001 “ausgeübten organisationsbezogenen Tätigkeiten ergänzt“ hätten „mit der Verübung von mit Straftaten verbundenen Aktivitäten der kriminellen Vereinigung in den anderen Aufgabenfeldern“.
In dieser Aussage wird der Charakter der §§ 129, 129 a und 129 b StGB als Instrument des politischen Strafrechts deutlich, wonach ein konkreter Tatnachweis des Beschuldigten nicht erforderlich ist. Statt dessen zielt die Strafverfolgung auf die politische Gesinnung des Beschuldigten ab. Wie sonst ist die Kriminalisierung des Politikers Sahin Engizek erklärlich, der sich aufgrund seiner ausschließlich diplomatischen Tätigkeit aktiv für eine politische und friedliche Lösung der kurdischen Frage eingesetzt hat?

Anklage erhebt der GBA zudem gegen den Kurden Salih H., der aufgrund seiner Tätigkeit als Regionsverantwortlicher der „PKK-Region Mitte“ von März 1998 bis Mai 1999 ebenfalls Mitglied in einer „kriminellen“ Vereinigung gewesen sein soll. Ferner wird ihm Land- und Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit der Besetzung des griechischen Generalkonsulats in Düsseldorf im Februar 1999 vorgeworfen.

Im nächsten Monat jährt sich das Betätigungsverbot für die PKK zum neunten Mal. Nach Beendigung des bewaffneten Kampfes, der Auflösung der PKK und Gründung des „Kongresses für Frieden und Demokratie in Kurdistan“ (KADEK), ist es höchste Zeit für ein Ende der Kriminalisierung kurdischer Politiker/innen und Aktivitäten.


 
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