Internationale
Initiative
Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan
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INTERNATIONAL
INITIATIVE BRIEFINGS:
Aktionsplan des KADEK für eine demokratische Lösung der
kurdischen Frage
Mit seiner „Offensive des Lächelns“ hat der AKP-Vorsitzende
Tayyip Erdogan bei einigen Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union Hoffnungen auf weitergehende demokratische Reformen
in der Türkei geweckt. Ein deutliches Zeichen der Würdigung
bereits eingeleiteter Reformen beim EU-Gipfel in Kopenhagen am 12. Dezember
ist wahrscheinlich geworden. In einem Aktionsplan hat die neue Regierung
der Türkei ihre dringlichsten Vorhaben vorgelegt. Bei genauer Betrachtung
lässt sich jedoch feststellen, dass die ungelöste kurdische
Frage mit keinem Wort erwähnt ist. Nur diffus wird von der Schaffung
eines Bewusstseins für die kulturelle Vielfalt gesprochen. Zu wenig,
meinen die Kurden in der Türkei. Ist es doch die ungelöste
kurdische Frage, die als ein Haupthindernis für die Demokratisierung
der Türkei gilt. In Gegenzug zum Aktionsplan hat nun der Freiheits-
und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) am 22. November 2002 in einem
eigenen Aktionsplan die kurdischen Vorstellungen von einer Lösung
des Problems dargelegt. So will der KADEK diese Forderungen als nicht
diskutierbar verstanden wissen. Sollte die neue Regierung nicht auf
die Forderungen eingehen bzw. keine wirklich substanziellen Reformen
durchführen, würden zwangsläufig die Spannungen wieder
zunehmen, was selbst eine neue bewaffnete Konfrontation nicht ausschließt.
Untenstehend dokumentieren wir den Forderungskatalog des KADEK. Die
vollständige Deklaration kann auf unserer Internetseite unter der
Rubrik „Aktuelles“ und "Hintergrund" (www.freedom-for-ocalan.com)
oder über Download als rtf-Datei
unter der Rubrik "Dokumente" abgerufen werden:
(...)
1. Wir betrachten unseren Vorsitzenden Abdullah Öcalan als Garantie
für Frieden und Demokratisierung. Seine Lebens- und Kommunikationsbedingungen
müssen umgehend verbessert werden.
Deshalb fordern wir:
a- die Aufhebung der Isolationsbedingungen unseres Vorsitzenden. Entweder
wird für seine Sicherheit in einem anderen Gefängnis gesorgt
oder aber andere politischen Gefangene zu ihm verlegt.
b- uneingeschränkten Besuch von seinen Anwälten, seiner Familie
und von Vertretern ziviler Institutionen sowie die Möglichkeit
zu uneingeschränkter Kommunikation.
c- die Möglichkeit zum uneingeschränkten Gebrauch von TV und
Radio, freien Bezug der Tagespresse und keine Begrenzung von Literatur.
d- dass den Gesundheits- und Ernährungsbedürfnissen unseres
Vorsitzenden entsprochen wird. Eine diesbezügliche Unterstützung
von Anwälten und Familie darf nicht behindert werden.
e- das Recht auf freie Veröffentlichung seiner Verteidigung und
anderer schriftlicher Beiträge. Die freie Äußerung und
Verbreitung seiner Gedanken darf nicht behindert werden.
f- keine Behinderung von Kampagnen des Volkes und von zivilgesellschaftlichen
Institutionen, welche sich für die Freiheit unseres Vorsitzenden
einsetzen.
2. den Erlass einer Generalamnestie für alle politischen Gefangenen.
Weiterhin fordern wir die Freilassung unseres Vorsitzenden und die Möglichkeit
der Beteiligung für ihn und alle anderen politischen Gefangenen
am politischen Leben. Hierfür muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen
werden, die eine Demokratisierung ermöglicht. Weiterhin muss auf
die F-Typ Gefängnisse verzichtet werden, in denen sich eine menschliche
Tragödie abspielt. Stattdessen muss zu einem System übergegangen
werden, dass den menschlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen
der Insassen entspricht.
3. den Erlass eines Gesetzes, dass den Guerillakräften und den
politischen Flüchtlingen die Rückkehr in das zivile und politische
Leben ermöglicht.
4. die Bestrafung der Täter und Auftraggeber, die sich an extralegalen
Hinrichtungen beteiligt haben.
5. das Recht auf freie Rückkehr der Menschen, die gewaltsam aus
ihren Dörfern vertrieben worden sind. Weiterhin muss hier entstandener
Schaden entschädigt und finanzielle sowie soziale Unterstützung
für eine Rückkehr geleistet werden.
6. die Abschaffung des Dorfschützersystems, die Bereitstellung
von finanziellen Mitteln und die Gewährung sozialer Unterstützung,
welche die Rückkehr in ein ziviles Leben ermöglichen.
7. eine Ausweitung des am 2. August 2002 verabschiedeten Gesetzes zur
Regelung von muttersprachlichem Unterricht und Fernsehen. Neben der
offiziellen Amts- und Schulsprache Türkisch muss der muttersprachliche
Unterricht gesetzlich verankert werden.
8. die Beseitigung sämtlicher Hindernisse für die freie Entwicklung
der kurdischen Kultur. Weiterhin fordern wir die dafür notwendige
politische, institutionelle und finanzielle Förderung.
9. die Aufhebung sämtlicher Verbote für kurdisches Fernsehen
und Radio und kurdische Presse und Bücher. Es darf keine Beschränkungen
und Bestimmungen geben, die nicht auch für türkische Publikationen
in der Verfassung und den Gesetzen festgeschrieben sind.
10. keine Beschränkung der Meinungs- und Organisationsfreiheit.
Hierfür sind alle notwendigen Gesetzesänderungen vorzunehmen.
11. die Anerkennung der kurdischen Existenz und Identität in Verfassung
und Gesetz, um so eine vollständige Lösung der kurdischen
Frage zu ermöglichen.
12. eine Beschränkung der Befugnisse der Zentralgewalt zu Gunsten
föderaler Entscheidungsstrukturen sowie die Stärkung der Befugnisse
und Aufgabengebiete von lokalen Entscheidungsträgern.
13. die Stärkung des demokratischen Geistes in Staat, Gesellschaft
und Politik. Hierfür muss eine Politik entworfen und Projekte entwickelt
werden, die eine stärkere Beteiligung der Frauen in sämtlichen
gesellschaftlichen Bereichen und ihre gleichberechtigte und freie Beteiligung
in der Politik ermöglichen.
14. eines gesetzliche und politische Initiative für ein finanzielles
und soziales Sonderprogramm, dass die während des Krieges entstanden
Zerstörungen in Kurdistan und den desolaten Zustand des sozialen
und wirtschaftlichen Sektors behebt.
15. eine gesonderte Sozial- und Finanzpolitik, welche die Verbesserung
der katastrophalen Lage der in den Metropolen lebenden kurdischen Armen
verfolgt.
16. die Bereitstellung von finanziellen und sozialen Programmen, die
allen Armen in der Türkei zu Gute kommen.
17. die Entwicklung von sozialen und kulturellen Projekten sowie die
Gründung von gemeinsamen soziale und kulturelle Institutionen,
welche ein friedliches Zusammenleben des türkischen und kurdischen
Volkes fördern.
18. eine Programmgestaltung im TV und eine Pressegestaltung, welche
die Gesellschaft zum Respekt vor anderen Kulturen und Identitäten
erzieht.
19. eine Überprüfung und Änderung aller Gesetze, die
einer Demokratisierung von Staat, Gesellschaft und Politik im Wege stehen.
Hierbei muss eine auf Mehrheiten basierende aktive Demokratie angestrebt
werden.
20. eine Neuordnung der Entscheidungsstrukturen und bürokratischen
Mechanismen, um diese auf den Dienst am Volk auszurichten.
21. So sehr man sich auch bemüht, die undemokratische Verfassung
von 12. September 1980 zu reformieren, sie wird dennoch keinen demokratischen
Charakter annehmen können. Aus diesem Grund ist eine neue Verfassung
notwendig, die den Bedürfnissen der gesamten Gesellschaft gerecht
wird. Eine solche Verfassung muss sich an den universellen Rechtsprinzipien
orientieren, welche den Menschen und die Umwelt unter ihren Schutz stellen
und die Grundlage eines gesellschaftlichen Friedens sind, der auch die
Interessen der Werktätigen und Armen mit einschließt.
Präsidialrat des KADEK
22. November 2002
(...)
Übersetzung: Koordinationsbüro der Internationalen Initaitive
"Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan"