Internationale Initiative
Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan

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INTERNATIONAL INITIATIVE BRIEFINGS:

Aktionsplan des KADEK für eine demokratische Lösung der kurdischen Frage


Mit seiner „Offensive des Lächelns“ hat der AKP-Vorsitzende Tayyip Erdogan bei einigen Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Hoffnungen auf weitergehende demokratische Reformen in der Türkei geweckt. Ein deutliches Zeichen der Würdigung bereits eingeleiteter Reformen beim EU-Gipfel in Kopenhagen am 12. Dezember ist wahrscheinlich geworden. In einem Aktionsplan hat die neue Regierung der Türkei ihre dringlichsten Vorhaben vorgelegt. Bei genauer Betrachtung lässt sich jedoch feststellen, dass die ungelöste kurdische Frage mit keinem Wort erwähnt ist. Nur diffus wird von der Schaffung eines Bewusstseins für die kulturelle Vielfalt gesprochen. Zu wenig, meinen die Kurden in der Türkei. Ist es doch die ungelöste kurdische Frage, die als ein Haupthindernis für die Demokratisierung der Türkei gilt. In Gegenzug zum Aktionsplan hat nun der Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) am 22. November 2002 in einem eigenen Aktionsplan die kurdischen Vorstellungen von einer Lösung des Problems dargelegt. So will der KADEK diese Forderungen als nicht diskutierbar verstanden wissen. Sollte die neue Regierung nicht auf die Forderungen eingehen bzw. keine wirklich substanziellen Reformen durchführen, würden zwangsläufig die Spannungen wieder zunehmen, was selbst eine neue bewaffnete Konfrontation nicht ausschließt. Untenstehend dokumentieren wir den Forderungskatalog des KADEK. Die vollständige Deklaration kann auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Aktuelles“ und "Hintergrund" (www.freedom-for-ocalan.com) oder über Download als rtf-Datei unter der Rubrik "Dokumente" abgerufen werden:

(...)

1. Wir betrachten unseren Vorsitzenden Abdullah Öcalan als Garantie für Frieden und Demokratisierung. Seine Lebens- und Kommunikationsbedingungen müssen umgehend verbessert werden.

Deshalb fordern wir:

a- die Aufhebung der Isolationsbedingungen unseres Vorsitzenden. Entweder wird für seine Sicherheit in einem anderen Gefängnis gesorgt oder aber andere politischen Gefangene zu ihm verlegt.
b- uneingeschränkten Besuch von seinen Anwälten, seiner Familie und von Vertretern ziviler Institutionen sowie die Möglichkeit zu uneingeschränkter Kommunikation.
c- die Möglichkeit zum uneingeschränkten Gebrauch von TV und Radio, freien Bezug der Tagespresse und keine Begrenzung von Literatur.
d- dass den Gesundheits- und Ernährungsbedürfnissen unseres Vorsitzenden entsprochen wird. Eine diesbezügliche Unterstützung von Anwälten und Familie darf nicht behindert werden.
e- das Recht auf freie Veröffentlichung seiner Verteidigung und anderer schriftlicher Beiträge. Die freie Äußerung und Verbreitung seiner Gedanken darf nicht behindert werden.
f- keine Behinderung von Kampagnen des Volkes und von zivilgesellschaftlichen Institutionen, welche sich für die Freiheit unseres Vorsitzenden einsetzen.

2. den Erlass einer Generalamnestie für alle politischen Gefangenen. Weiterhin fordern wir die Freilassung unseres Vorsitzenden und die Möglichkeit der Beteiligung für ihn und alle anderen politischen Gefangenen am politischen Leben. Hierfür muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die eine Demokratisierung ermöglicht. Weiterhin muss auf die F-Typ Gefängnisse verzichtet werden, in denen sich eine menschliche Tragödie abspielt. Stattdessen muss zu einem System übergegangen werden, dass den menschlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Insassen entspricht.

3. den Erlass eines Gesetzes, dass den Guerillakräften und den politischen Flüchtlingen die Rückkehr in das zivile und politische Leben ermöglicht.

4. die Bestrafung der Täter und Auftraggeber, die sich an extralegalen Hinrichtungen beteiligt haben.

5. das Recht auf freie Rückkehr der Menschen, die gewaltsam aus ihren Dörfern vertrieben worden sind. Weiterhin muss hier entstandener Schaden entschädigt und finanzielle sowie soziale Unterstützung für eine Rückkehr geleistet werden.

6. die Abschaffung des Dorfschützersystems, die Bereitstellung von finanziellen Mitteln und die Gewährung sozialer Unterstützung, welche die Rückkehr in ein ziviles Leben ermöglichen.

7. eine Ausweitung des am 2. August 2002 verabschiedeten Gesetzes zur Regelung von muttersprachlichem Unterricht und Fernsehen. Neben der offiziellen Amts- und Schulsprache Türkisch muss der muttersprachliche Unterricht gesetzlich verankert werden.

8. die Beseitigung sämtlicher Hindernisse für die freie Entwicklung der kurdischen Kultur. Weiterhin fordern wir die dafür notwendige politische, institutionelle und finanzielle Förderung.

9. die Aufhebung sämtlicher Verbote für kurdisches Fernsehen und Radio und kurdische Presse und Bücher. Es darf keine Beschränkungen und Bestimmungen geben, die nicht auch für türkische Publikationen in der Verfassung und den Gesetzen festgeschrieben sind.

10. keine Beschränkung der Meinungs- und Organisationsfreiheit. Hierfür sind alle notwendigen Gesetzesänderungen vorzunehmen.

11. die Anerkennung der kurdischen Existenz und Identität in Verfassung und Gesetz, um so eine vollständige Lösung der kurdischen Frage zu ermöglichen.

12. eine Beschränkung der Befugnisse der Zentralgewalt zu Gunsten föderaler Entscheidungsstrukturen sowie die Stärkung der Befugnisse und Aufgabengebiete von lokalen Entscheidungsträgern.

13. die Stärkung des demokratischen Geistes in Staat, Gesellschaft und Politik. Hierfür muss eine Politik entworfen und Projekte entwickelt werden, die eine stärkere Beteiligung der Frauen in sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen und ihre gleichberechtigte und freie Beteiligung in der Politik ermöglichen.

14. eines gesetzliche und politische Initiative für ein finanzielles und soziales Sonderprogramm, dass die während des Krieges entstanden Zerstörungen in Kurdistan und den desolaten Zustand des sozialen und wirtschaftlichen Sektors behebt.

15. eine gesonderte Sozial- und Finanzpolitik, welche die Verbesserung der katastrophalen Lage der in den Metropolen lebenden kurdischen Armen verfolgt.
16. die Bereitstellung von finanziellen und sozialen Programmen, die allen Armen in der Türkei zu Gute kommen.

17. die Entwicklung von sozialen und kulturellen Projekten sowie die Gründung von gemeinsamen soziale und kulturelle Institutionen, welche ein friedliches Zusammenleben des türkischen und kurdischen Volkes fördern.

18. eine Programmgestaltung im TV und eine Pressegestaltung, welche die Gesellschaft zum Respekt vor anderen Kulturen und Identitäten erzieht.

19. eine Überprüfung und Änderung aller Gesetze, die einer Demokratisierung von Staat, Gesellschaft und Politik im Wege stehen. Hierbei muss eine auf Mehrheiten basierende aktive Demokratie angestrebt werden.

20. eine Neuordnung der Entscheidungsstrukturen und bürokratischen Mechanismen, um diese auf den Dienst am Volk auszurichten.

21. So sehr man sich auch bemüht, die undemokratische Verfassung von 12. September 1980 zu reformieren, sie wird dennoch keinen demokratischen Charakter annehmen können. Aus diesem Grund ist eine neue Verfassung notwendig, die den Bedürfnissen der gesamten Gesellschaft gerecht wird. Eine solche Verfassung muss sich an den universellen Rechtsprinzipien orientieren, welche den Menschen und die Umwelt unter ihren Schutz stellen und die Grundlage eines gesellschaftlichen Friedens sind, der auch die Interessen der Werktätigen und Armen mit einschließt.

Präsidialrat des KADEK
22. November 2002

(...)

Übersetzung: Koordinationsbüro der Internationalen Initaitive "Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan"