Initiative
“Freiheit für Nuriye Kesbir“ c/o Cenî – Kurdisches Frauenbüro für Frieden |
Grupellostr.
27 |
Düsseldorf, 11. Dezember 2002 |
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Pressemitteilung: | |
Nuriye Kesbir wird nicht ausgeliefert Gestern wurde das Urteil im Auslieferungsverfahren gegen Nuriye Kesbir verkündet. Der Forderung der Türkei nach Auslieferung der kurdisch-ezidischen Politikerin wurde nicht stattgegeben. In der Urteilsbegründung erklärte der vorsitzende Richter: „Das Gericht hat festgestellt, dass die Beschuldigungen gegen Kesbir durch den türkischen Staat haltlos sind. Die Mitgliedschaft Kesbirs in der PKK stellt in Holland keinen Strafbestand dar, weil die PKK in Holland keine verbotene politische Organisation ist. Die politischen Aktivitäten Kesbirs stellen in Holland ebenfalls keinen Strafbestand dar.“ Da
die Möglichkeit besteht, dass die Staatsanwaltschaft Einspruch gegen
das Urteil einlegt, wurde der Haftbefehl noch nicht aufgehoben. Im gesondert
laufenden Asylverfahren Nuriye Kesbirs ist die Urteilsverkündung
für kommende Woche zu erwarten.
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