AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

13. Januar 2003

Identitätskampagne: Prozess gegen Kurden und Hamburger Rechtsanwalt

Am 15. Januar 2001 wird vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Hamburg der Prozess gegen vier Kurden und den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Heinz-Jürgen Schneider eröffnet. Hintergrund dieses Verfahrens bildet die im Mai 2001 begonnene europaweite Identitätskampagne zur Anerkennung der kulturellen und politischen Identität der Kurdinnen und Kurden, verbunden auch mit der Forderung nach einer Aufhebung sämtlicher Verbote gegenüber der seinerzeit noch existenten Arbeiterpartei Kurdistans, PKK. Unter dem Motto „Auch ich bin PKKler/in“ bekannten sich im Verlaufe dieser Kampagne Zehntausende Kurdinnen und Kurden in einer Erklärung der Mitgliedschaft. In zahlreichen Städten wurden diese Selbstanzeigen an staatliche Institutionen übergeben. So auch in Hamburg.

Nachdem am 30. Juni 2001 mehrere tausend Menschen gegen das PKK-Verbot und für die Anerkennung der kurdischen politischen Identität demonstriert hatten, wurden am 2. Juli 2001 der Justizbehörde in Hamburg durch eine Delegation über 2.000 Unterschriften übergeben. Dies führte zu Ermittlungsverfahren und schließlich zur Anklage gegen die Überbringerdelegation und den Leiter der Versammlung vor der Behörde. Den Betroffenen wird die Förderung und Propaganda für eine verbotene Vereinigung vorgeworfen. Zu den Angeklagten gehört auch der hamburger Rechtsanwalt Dr. Heinz-Jürgen Schneider, der seinerzeit der Delegation angehört hatte.

Der Prozess findet statt

am Mittwoch, den 15. Januar 2003, um 9.00 Uhr im Sitzungsraum 345 des Landgerichts Hamburg, Sievekingplatz 3.

Weitere Verhandlungstage sind für den 23. und 28. Januar vorgesehen. Die kurdischen Angeklagten und Rechtsanwalt Dr. Schneider werden eine politische Erklärung abgeben.


 
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