AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

15. Januar 2003

Landgericht Hamburg stellt Verfahren gegen Kurden ein

Hamburger Rechtsanwalt fordert für sich Freispruch

Gegen Zahlung von jeweils 250 Euro hat das Landgericht Hamburg heute das Verfahren gegen vier Kurden eingestellt. Der mitangeklagte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Heinz-Jürgen Schneider plädierte für sich auf Freispruch, so dass sein Verfahren am 23. Januar 2003 fortgesetzt wird. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, gegen das Vereinsgesetz verstoßen und eine „Tatbehandlung“ begangen zu haben, „die geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen“ und somit als „Propagandatätigkeit für die PKK anzusehen“ sei.

Am 2. Juli 2001 hatte Rechtsanwalt Dr. Schneider gemeinsam mit den angeklagten Kurden im Zusammenhang mit der Kampagne zur Anerkennung der kulturellen und politischen Identität der Kurdinnen und Kurden der Justizbehörde in Hamburg eine Petition sowie über 2.000 Selbstbezichtigungserklärungen „Auch ich bin PKKler/in“ übergeben.

Die Kurden betonten in ihrer Prozesserklärung u. a., dass „in einer Zeit, in der sich die kurdische Bewegung von Grund auf neu orientiert, um der Gewalt ein für alle Mal ein Ende zu bereiten, das Verbot der PKK und anderer kurdischer Organisationen in Deutschland ein großes Hindernis für eine politische Lösung des Konflikts“ darstelle. Auch sie gehörten zu den Millionen von Kurdinnen und Kurden, die aufgrund der „Politik des türkischen Staates Kurdistan verlassen mussten und zu Flüchtlingen wurden“. Jeder von ihnen hätte „die Auswirkungen dieser Politik auf versc0hiedene Weise erfahren müssen“. Deshalb habe man sich hier „für die Beendigung der Unterdrückung des kurdischen Volkes eingesetzt“. Nach Auffassung der Angeklagten sei es bei ihrer Beteiligung an der Kampagne darum gegangen, „für die Aufhebung des Verbotes zu werben und die Öffentlichkeit sowie die politisch Verantwortlichen dafür zu gewinnen“ und nicht darum, deutsche Gesetze zu verletzen.

Rechtsanwalt Dr. Schneider äußerte in einer Prozesserklärung, dass er an den kurdischen Aktivitäten nicht beteiligt gewesen sei, in der Justizbehörde kein Wort gesagt, sondern in seiner Funktion als Anwalt die Delegation begleitet habe. Daraus schließe er, dass als Anklagegrund „nur meine politische Meinung“ bleibe. Er vertrete seit langem die Auffassung, dass „in der Türkei umfassende demokratische Rechte für Kurden und Türken gelten und in Deutschland ein demokratischer Dialog das Umgehen bestimmen“ müsse. Um „diese politischen und humanitären Ziele“ gehe es ihm, was ein „gelegentliches persönliches und anwaltliches Engagement“ einschließe. Er fürchte, stellvertretend für „andere deutsche Bürgerinnen und Bürger, kirchliche Kreise, journalistisch Tätige, Gewerkschaftler, Menschen, die Veranstaltungen organisieren oder eine Internetseite zur Situation von Kurden in der Türkei und in der Bundesrepublik betreiben“, angeklagt worden zu sein. Es könne aber nicht akzeptiert werden, dass eine politische „Meinung und die Wahrnehmung von Grundrechten und ein Gesprächsversuch mit staatlichen Instanzen in die Grauzone einer Straftat gedrängt und als Unrecht kriminalisiert werden“.


 
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