31. März 2003
Prozesseröffnung
gegen zwei kurdische Politiker vor dem OLG Celle
Am 1. April wird der Prozess gegen Ali K. und Hasan A. vor dem
Oberlandesgericht (OLG) Celle eröffnet. Beiden Politikern
wird Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“
(§ 129 StGB) vorgeworfen. Sie sollen laut Generalbundesanwalt
(GBA) „dem führenden Funktionärskörper der
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angehört“ und sich
in diesem Rahmen in Deutschland politisch betätigt haben.
Konkrete Tatvorwürfe gibt es in diesem Verfahren nicht.
Ali
K. wurde aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofes am
14. Oktober 2003 an der deutsch-tschechischen Grenze festgenommen
und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Hasan A. befand
sich bis zum 1. Februar 2003 auf freiem Fuß. Erst aufgrund
eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts (OLG ) Celle wurde er
am 1. Februar 2003 in Köln auf dem Weg zu einer genehmigten
Demonstration fest- und in Untersuchungshaft genommen. Das OLG
hat in seiner Verfügung dem Kurden unterstellt, dass bei
ihm Fluchtgefahr bestehe, obgleich laut Haftbeschwerde seines
Verteidigers bei dem Angeschuldigten „keine Verhaltensänderungen“
und „keine Fluchtanzeichen erkennbar gewesen“ seien.
Er habe vielmehr mit ihm in der Verfahrensentwicklung zusammen
gearbeitet, in „festen sozialen Bedingungen mit seiner Familie
gelebt und sei stets postalisch erreichbar“ gewesen. Deshalb
sei der Haftgrund in „unzulässiger Weise mit Mutmaßungen
und Befürchtungen begründet“. Sowohl das OLG Celle
als auch der GBA wiesen die Beschwerde von Rechtsanwalt Johannes
Pausch zurück, so dass sich Hasan A. seit dem 1. Februar
in U-Haft befindet.
Auch
dieser Prozess und die Vorwürfe gegen die beiden Politiker
werden erneut deutlich machen, dass an einer Lösungsfindung
nach wie vor kein Interesse besteht und statt dessen das Feindbild
„Kurde/PKK“ aufrecht erhalten bleiben soll. Nicht
die Suche nach Lösungen steht im Vordergrund, sondern auch
nach 10 Jahren PKK-Verbot die strafrechtliche Verfolgung der politischen
Betätigung kurdischer Menschen in diesem Land. Diese Haltung
stellt ein Armutszeugnis und ein Versagen der in Deutschland verantwortlichen
Politiker/innen dar, die derzeit so sehr darum bemüht sind,
sich als Friedensfreunde zu profilieren. Zur einer friedenspolitischen
Orientierung gehört allerdings auch die Bereitschaft, auf
die Menschen der kurdischen Bewegung zuzugehen und mit ihnen in
einen Dialog einzutreten.
Der
Prozess findet statt:
am
1. April 2003, um 10.30 Uhr, vor dem Oberlandesgericht , Sitzungssaal
94, in Celle, Kanzleistraße