AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

31. März 2003

Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit der Identitätskampagne


Der Bundesgerichtshof hat am 28. März 2003 entschieden, dass die Teilnehmer/innen an der Ende Mai 2001 begonnenen Identitätskampagne „Auch ich bin PKKler/in“ bestraft werden können. Mit dieser Entscheidung bestätigten die Richter das Landgericht (LG) Düsseldorf, das eine Kurdin wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt hatte. Nach Auffassung des LG sowie nunmehr des BGH sei die Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Weil die Gerichte jedoch von einer „PKK-gesteuerten“ Aktion ausgehen, mit der dazu aufgerufen worden sei, das Verbot nicht anzuerkennen, verstoße diese Unterschriftenkampagne gegen das Vereinsgesetz und müsse somit bestraft werden.

Dieses Urteil stärkt das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen Kurdinnen und Kurden und deckt sich mit der Haltung der Bundesregierung, vornehmlich von Bundesinnenminister Otto Schily, keinerlei Aufweichung des seit 10 Jahren bestehenden PKK-Verbotes zuzulassen. Diese auf der Kriminalisierung der Kurdinnen und Kurden und ihrer Aktivitäten bestehende Politik der Bundesregierung kommt zudem den Forderungen der Türkei entgegen. Diese hatte –wie der „Spiegel“ in seiner Ausgabe vom 16. Juli 2001 berichtete - sehr rasch nach Bekanntwerden der Kampagne erklärt, dass sie penibel beobachten werde, ob auch jede/r Bekenner/in angeklagt wird.

Eine einheitliche Bewertung im Hinblick auf die Kampagne, an der sich alleine in Deutschland über 40 000 Menschen beteiligt hatten, gibt es allerdings nicht. In zahlreichen uns bekannt gewordenen Fällen wurden bereits die Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz von Staatsanwaltschaften eingestellt.

Auch diese konforme Entscheidung des Bundesgerichtshofes kann für AZADI nur heißen, die Forderungen nach einer Aufhebung des PKK-Verbotes, das inzwischen auch auf den „Kongress für Demokratie und Frieden in Kurdistan“ (KADEK) ausgeweitet wurde, zu bekräftigen. Nur auf politischem Wege sind Konflikte zu lösen – wie die Bundesregierung dies derzeit auch wortstark im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg fordert. Weder Kriege noch das Strafrecht haben je die Ursachen von Problemen beseitigt, sondern im Gegenteil neue provoziert.


 
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