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UA 134/03
ai-Index:
EUR 44/015/2003
15. Mai 2003 - md
SORGE UM SICHERHEIT
Türkei: Frau K.Ö.
amnesty international fürchtet um die Sicherheit der Kurdin K.Ö.,
die wiederholt Morddrohungen erhalten hat, mit vorgehaltener Schusswaffe
bedroht wurde und deren Wohnung von der Polizei durchsucht wurde. Seit
ihrer Folterung und Vergewaltigung durch Polizisten am 19. November
1999 wird Frau K.Ö. (der vollständige Name ist amnesty international
bekannt, wird zum Schutz der Person jedoch nicht genannt) immer wieder
bedroht und drangsaliert, womit die Polizei offenbar erreichen will,
dass sie ihren Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
nicht weiterverfolgt.
Am 23. April 2003 durchsuchten Polizisten Berichten zufolge die Wohnung
von Frau K.Ö. und drohten damit, sie zu töten, sollte sie
ihre Beschwerde gegen die türkischen Behörden vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte nicht zurückziehen. Am 28.
April 2003 ging Frau K.Ö. zum Büro des „Türkischen
Menschenrechtsvereins“ (Insan Haklari Dernegi – IHD), der
größten Menschenrechts-organisation des Landes, in Adana,
um sich über diesen Polizeieinsatz zu beschweren. Auf ihrem Heimweg
zwangen dieselben Polizeibeamten die Frau Berichten zufolge mit vorgehaltener
Waffe, in ihren Wagen zu steigen, verbanden ihr die Augen und bedrohten
sie erneut mit dem Tode. Als sie ihnen sagte, dass sie ihre Beschwerde
vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nicht zurückziehen
würde, warfen die Polizisten sie dem Vernehmen nach aus dem Wagen.
Ihre Rechts-anwälte haben wegen der jüngsten Vorkommnisse
Beschwerde beim Ankläger des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte eingelegt.
Seitdem Frau K.Ö ihren Angaben zufolge im Jahr 1999 in ihrer Wohnung
vergewaltigt und auf auf andere Weise gefoltert wurde, ist sie wiederholt
Angriffen, Hausdurchsuchungen und häufigen Drohungen ausgesetzt
gewesen. Die Drangsalierungen hörten für einen kurzen Zeitraum
auf, nach-dem amnesty international eine Eilaktion für sie gestartet
hatte (UA 186/00 vom 29. Juni und 22. November 2000), aber im November
2000 kamen erneut Polizisten zu ihr nach Hause und schlugen sie dem
Vernehmen nach, um sie dazu zu zwingen, ein Schriftstück zu unterzeichnen,
das sie jedoch nicht lesen konnte, weil sie Analphabetin ist. Im April
und Juni 2001 fanden offenbar weitere Haus-durchsuchungen statt, wobei
die Polizei sie erneut aufforderte, ihre Beschwerde zurückzuziehen.
Die türkischen Gerichte haben bislang alle Versuche von Frau K.Ö.
abgewiesen, Strafanzeige gegen die betreffenden Polizisten zu erstatten.
Daraufhin haben die Rechtsanwälte von Frau K.Ö. sich in dieser
Angelegenheit an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gewandt.
Der türkische Staatsanwalt und das Gericht, welches ihre ursprüngliche
Klage gegen die Polizisten zurückgewiesen hatte, weigerten sich
auch, ein diesbezügliches psychiatrisches Gutachten entgegenzunehmen,
das vom Psychosozialen Trauma-Zentrum der Medizinischen Fakultät
Çapa der Universität Istanbul erstellt worden war. Darin
heißt es, dass Frau K.Ö. an einem chronischen post-traumatischen
Stresssyndrom leidet und aller Wahrscheinlichkeit nach, ein Trauma erlitten
hatte.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe,
in denen Sie
- sich angesichts der von Frau K.Ö. gemeldeten Drohungen und Drangsalierungen
besorgt zeigen;
- die türkischen Behörden auffordern, umgehend in Absprache
mit Frau K.Ö. wirksame Maßnahmen zu ihrem Schutz einzuleiten;
- darum bitten, über die eingeleiteten Schutzmaßnahmen informiert
zu werden;
- fordern, dass umfassende und unabhängige Untersuchungen der gemeldeten
Bedrohung, Drangsa-lierung und Misshandlung von Frau K.Ö. eingeleitet,
die Verantwortlichen ermittelt und vor Gericht gestellt werden;
- sich darüber besorgt zeigen, dass diese Übergriffe offenbar
mit der in Kürze vor dem Europäi-schen Gerichtshof für
Menschenrechte stattfindenden Verhandlung bezüglich der Vergewaltigung
und Folterung von Frau K.Ö. zusammenhängen.
APPELLE AN:
Herrn Abdulkadir Aksu, Ministry of Interior, Içisleri Bakanligi,
06644 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI (Innenminister – korrekte Anrede:
Dear Minister)
Telefax: (00 90) 312 418 1795
Herrn Cemil Çiçek, Ministry of Justice, Adalet Bakanligi,
06659 Ankara, REPUBLIK TÜRKEI (Justizminister – korrekte
Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 90) 312 418 5667
KOPIEN AN:
Herrn Abdullah Gül, Office of the Prime Minister, Basbakanlik,
06573 Ankara, TÜRKEI
(Minister und Beauftragter für Menschenrechtsfragen – korrekte
Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 90) 312 417 0476
Kanzlei der Botschaft der Republik Türkei
Rungestr. 9, 10179 Berlin
(S. E. Herrn Osman Taney Korutürk)
Telefax: 030-2759 0915
E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie
in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen
in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können,
bitten wir Sie, nach dem 26. Juni 2003 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible,
in English, Turkish or your own language:
- expressing concern at the threats and ill-treatment reported by K.O.;
-calling for immediate steps be taken to guarantee her safety in accordance
with her wishes;
- urging the authorities to conduct a full and impartial investigation
into the threats and assaults, for the results to be made public and
for those responsible to be brought to justice;
- expressing concern that the threats appear to be related to the forthcoming
case at the European Court of Human Rights of those accused of raping
and torturing K.O.