RA Ercan Demir (In Vertretung von Ferhat Tunç) Istanbul 5.9.2003

Pressemitteilung

Ferhat Tunç - Mitternächtliches Verhör in Hakkari

Die gegen den Künstler Ferhat Tunç gerichteten Repressionen dauern an

Der Künstler Ferhat Tunç wurde auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft von Hakkari in der östlichsten Provinz der Türkei nach einem Konzert, das er im dortigen Stadion am 3. September gegeben hat verhört. Die Polizei weckte ihn um Mitternacht und verhörte ihn in dem Hotel, in dem er abgestiegen war.
Es wurde ihm eröffnet, das auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Hakkari gegen ihn gemäß dem Artikel TCK 312 Ermittlungen aufgenommen wurden. Dieser Artikel stellt unter Strafe die”Aufwiegelung zu Feindschaft und Hass unter dem Volk”. Die Ermittlungen wurden aufgenommen, da er sich dieses Vergehens schuldig gemacht haben soll mit den Äusserungen “Wenn es in diesem Land Kurden gibt, dann gibt es auch die Fragen nach ihrer eigenen Sprache, Kultur und Lebensgewohnheiten. (...) Es gibt aber Geisteshaltungen, die diesen Friedensprozess sabotieren wollen.”.
Der Künstler lässt folgendes bekannt geben: “Das ich, nachdem die von mir mit iniziierte “Friedensbrücke Hakkari” vor drei Jahren ob starker Repressionen von einem geplanten Konzert abstand nehmen musste, erneut - wie auch vor zwei Monaten in Dogubeyazit – unter Druck gesetzt werde, erfüllt mich mit großer Sorge. Daß sich in Hakkari in diesen drei Jahren nichts geändert hat und die Staatsanwaltschaft mich nach diesem Konzert, dessen Möglichkeit es durchführen zu können, mich sehr gefreut hat, erneut anklagt, stimmt mich sehr traurig.”
Ferhat Tunç lässt mitteilen, dass er trotz dieser neuerlichen Repression und Unrechtmäßigkeiten nicht davon Abstand nehmen wird, kontinuierlich seine Meinung zu äußern. Er wird weiterhin nicht davon ablassen, sich für den Kampf um die Erhöhung der demokratischen Standarts in der Türkei und die Wahrung der Freiheit einzusetzen.
Wie bekannt ist, wurde der Künstler Ferhat Tunç bereits vor dem Staatssicherheitsgericht Dogubeyazit wegen falscher Behauptungen angeklagt und wegen dieser Anklage 8 Tage im Gefängnis von Mugla inhaftiert. Unter diesen unwahren Anschuldigungen wurde er gemäß dem Artikel 312 TCK angeklagt und ein Verfahren eröffnet. Auch wegen oppositioneller Äußerungen auf einem Konzert in Mardin wurde gemäß Artikel 2911 vor dem Amtsgericht Mardin ein Prozess eröffnet. Beide Verfahren dauern an.

Aus dem Türkischen von Mieste Riecke