RA
Ercan Demir (In Vertretung von Ferhat Tunç) Istanbul 5.9.2003
Pressemitteilung
Ferhat
Tunç - Mitternächtliches Verhör in Hakkari
Die gegen den Künstler Ferhat Tunç gerichteten Repressionen
dauern an
Der
Künstler Ferhat Tunç wurde auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft
von Hakkari in der östlichsten Provinz der Türkei nach
einem Konzert, das er im dortigen Stadion am 3. September gegeben
hat verhört. Die Polizei weckte ihn um Mitternacht und verhörte
ihn in dem Hotel, in dem er abgestiegen war.
Es wurde ihm eröffnet, das auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft
Hakkari gegen ihn gemäß dem Artikel TCK 312 Ermittlungen
aufgenommen wurden. Dieser Artikel stellt unter Strafe die”Aufwiegelung
zu Feindschaft und Hass unter dem Volk”. Die Ermittlungen
wurden aufgenommen, da er sich dieses Vergehens schuldig gemacht
haben soll mit den Äusserungen “Wenn es in diesem Land
Kurden gibt, dann gibt es auch die Fragen nach ihrer eigenen Sprache,
Kultur und Lebensgewohnheiten. (...) Es gibt aber Geisteshaltungen,
die diesen Friedensprozess sabotieren wollen.”.
Der Künstler lässt folgendes bekannt geben: “Das
ich, nachdem die von mir mit iniziierte “Friedensbrücke
Hakkari” vor drei Jahren ob starker Repressionen von einem
geplanten Konzert abstand nehmen musste, erneut - wie auch vor zwei
Monaten in Dogubeyazit – unter Druck gesetzt werde, erfüllt
mich mit großer Sorge. Daß sich in Hakkari in diesen
drei Jahren nichts geändert hat und die Staatsanwaltschaft
mich nach diesem Konzert, dessen Möglichkeit es durchführen
zu können, mich sehr gefreut hat, erneut anklagt, stimmt mich
sehr traurig.”
Ferhat Tunç lässt mitteilen, dass er trotz dieser neuerlichen
Repression und Unrechtmäßigkeiten nicht davon Abstand
nehmen wird, kontinuierlich seine Meinung zu äußern.
Er wird weiterhin nicht davon ablassen, sich für den Kampf
um die Erhöhung der demokratischen Standarts in der Türkei
und die Wahrung der Freiheit einzusetzen.
Wie bekannt ist, wurde der Künstler Ferhat Tunç bereits
vor dem Staatssicherheitsgericht Dogubeyazit wegen falscher Behauptungen
angeklagt und wegen dieser Anklage 8 Tage im Gefängnis von
Mugla inhaftiert. Unter diesen unwahren Anschuldigungen wurde er
gemäß dem Artikel 312 TCK angeklagt und ein Verfahren
eröffnet. Auch wegen oppositioneller Äußerungen
auf einem Konzert in Mardin wurde gemäß Artikel 2911
vor dem Amtsgericht Mardin ein Prozess eröffnet. Beide Verfahren
dauern an.
Aus dem Türkischen von Mieste Riecke