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Hamburg, 9. September 2003

 

Prozessbeginn gegen den kurdischen Politiker Ali Zoroglu

Gericht verweigert Vertrauensdolmetscher für die Verteidigung

Am 9. September begann vor dem Oberlandesgericht in Hamburg der Prozess gegen den seit dem 6. Dezember 2002 inhaftierten kurdischen Politiker Ali Zoroglu. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Geiselnahme sowie Land- und Hausfriedensbruch vor. Laut Anklageschrift soll der Angeklagte Funktionär der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gewesen sein. Von Januar 1998 bis Mai 1999 soll er die aus den Gebieten Hamburg, Bremen, Kiel und Oldenburg bestehende Region «Nord-West» geleitet haben. In dieser Führungsfunktion sei er Mitglied einer innerhalb der PKK-Führung bestehenden kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) gewesen. Ausserdem soll er die Besetzung der Hamburger SPD-Landesgeschäftsstelle am 17. Februar 1999 als Antwort auf die Entführung Öcalans in seiner Funktion als PKK-Funktionär angeordnet haben.

In seiner Erklärung ging Ali Zoroglu hauptsächlich auf die völkerrechtswidrige Verschleppung Abdullah Öcalans von Kenia in die Türkei ein. Die kurdische Freiheitsbewegung habe sich entsprechend der weltweiten Veränderungen strategisch neu orientiert und zum dritten Mal in ihrer Geschichte im September 1998 einen einseitigen Waffenstillstand verkündet. Die Friedensbemühungen wurden mit der durch einen internationalen Komplott durchgeführten Entführung Öcalans beantwortet. Der 15. Februar ging so als schwarzer Tag in die kurdische Geschichte ein. Als Reaktion hatte sich das kurdische Volk in seiner Gesamtheit erhoben und seine Wut und Protest zum Ausdruck gebracht.
Herr Zoroglu betonte in seiner Erklärung keine Straftat begangen zu haben. Das einzige, was er entsprechend seiner politischen Identität versucht habe, sei der Sache seines Volkes zu dienen. Aus diesem Grund sei er unschuldig und verlange seine Freilassung.

Ein Antrag der Verteidigung auf einen Vertrauensdolmetscher, der für eine direkte Kommunikation zwischen ihnen und ihrem Mandanten notwendig ist, wurde von dem Richter des Verfahrens abgelehnt. Da Ali Zoroglu nur türkisch und kurdisch spricht, muss für jede Kleinigkeit der vom Gericht gestellte Dolmetscher herangezogen und somit der Prozess unterbrochen werden. Wie sich auch heute zeigte, wird ein Vertrauensdolmetscher der Verteidigung dringend benötigt, da die auf türkisch gehaltene Erklärung von dem Gerichtsdolmetscher völlig unverständlich übersetzt wurde.


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