Prozessbeginn
gegen den kurdischen Politiker Ali Zoroglu
Gericht
verweigert Vertrauensdolmetscher für die Verteidigung
Am
9. September begann vor dem Oberlandesgericht in Hamburg der Prozess
gegen den seit dem 6. Dezember 2002 inhaftierten kurdischen Politiker
Ali Zoroglu. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung, Geiselnahme sowie Land- und Hausfriedensbruch
vor. Laut Anklageschrift soll der Angeklagte Funktionär der
verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gewesen sein. Von Januar
1998 bis Mai 1999 soll er die aus den Gebieten Hamburg, Bremen,
Kiel und Oldenburg bestehende Region «Nord-West» geleitet
haben. In dieser Führungsfunktion sei er Mitglied einer innerhalb
der PKK-Führung bestehenden kriminellen Vereinigung (§
129 StGB) gewesen. Ausserdem soll er die Besetzung der Hamburger
SPD-Landesgeschäftsstelle am 17. Februar 1999 als Antwort auf
die Entführung Öcalans in seiner Funktion als PKK-Funktionär
angeordnet haben.
In seiner Erklärung
ging Ali Zoroglu hauptsächlich auf die völkerrechtswidrige
Verschleppung Abdullah Öcalans von Kenia in die Türkei
ein. Die kurdische Freiheitsbewegung habe sich entsprechend der
weltweiten Veränderungen strategisch neu orientiert und zum
dritten Mal in ihrer Geschichte im September 1998 einen einseitigen
Waffenstillstand verkündet. Die Friedensbemühungen wurden
mit der durch einen internationalen Komplott durchgeführten
Entführung Öcalans beantwortet. Der 15. Februar ging so
als schwarzer Tag in die kurdische Geschichte ein. Als Reaktion
hatte sich das kurdische Volk in seiner Gesamtheit erhoben und seine
Wut und Protest zum Ausdruck gebracht.
Herr Zoroglu betonte in seiner Erklärung keine Straftat begangen
zu haben. Das einzige, was er entsprechend seiner politischen Identität
versucht habe, sei der Sache seines Volkes zu dienen. Aus diesem
Grund sei er unschuldig und verlange seine Freilassung.
Ein Antrag der Verteidigung
auf einen Vertrauensdolmetscher, der für eine direkte Kommunikation
zwischen ihnen und ihrem Mandanten notwendig ist, wurde von dem
Richter des Verfahrens abgelehnt. Da Ali Zoroglu nur türkisch
und kurdisch spricht, muss für jede Kleinigkeit der vom Gericht
gestellte Dolmetscher herangezogen und somit der Prozess unterbrochen
werden. Wie sich auch heute zeigte, wird ein Vertrauensdolmetscher
der Verteidigung dringend benötigt, da die auf türkisch
gehaltene Erklärung von dem Gerichtsdolmetscher völlig
unverständlich übersetzt wurde.
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