Urgent Action UA-Nr:
UA-188/2003-2 DROHENDE FOLTER Weitere Informationen zu UA 188/03 (MDE 24/021/2003, 26. Juni 2003, und MDE 24/035/2003, 18. September 2003) Syrien: freigelassen: nach
wie vor in Haft: Sieben der oben genannten syrischen Kurden sind am 27. Juni 2004 vom Obersten Staatssicherheitsgericht zu Haftstrafen verurteilt worden. Vier der Männer wurden umgehend freigelassen, da die gegen sie verhängte Freiheitsstrafe der Zeit entsprach, die sie bereits im Gefängnis verbracht hatten. Die drei übrigen Männer befinden sich weiterhin unter unmenschlichen Bedingungen in Haft und sind in Gefahr, gefoltert zu werden. Auch der achte Mann befindet sich nach wie vor in Haft. Muhammed Mustafa, Sherif Ramadhan und Khaled Ahmad ‘Ali wurden zu je fünf Jahren Haft verurteilt; das Strafmaß wurde allerdings sofort auf zwei Jahre reduziert. ’Amr Mourad, Salar Saleh, Hosam Muhammed Amin und Hussayn Ramadhan verurteilte das Gericht ebenfalls zu fünf Jahren Haft, reduzierte dieses Strafmaß sofort auf ein Jahr und ordnete daraufhin die umgehende Freilassung dieser vier Männer an. Die sieben Männer waren Berichten zufolge in der Haft verprügelt und anderweitig misshandelt worden. Die vier weiterhin inhaftierten Männer sind nach wie vor in Gefahr, im Gefängnis ’Adr misshandelt und gefoltert zu werden, weil sie in Einzelhaft gehalten werden. Sherif Ramadhan und Khaled Ahmad ‘Ali sollen sich in Zellen befinden, die nur 1m x 1,5m groß sind, während Muhammed Mustafa in einem Toilettenraum eingesperrt sein soll, der nur 80cm x 80cm misst. Während des Gerichtsverfahrens beklagte sich einer der Gefangenen über die Misshandlungen, die er in der Haft erlitten hatte. Ein anderer kündigte an, wegen der Folterungen, die ihm zugefügt worden seien und auf seinem Körper Spuren hinterlassen hätten, gegen die Gefängnisbehörden und den Geheimdienst Klage einzureichen. Der Vorsitzende Richter wies die Beschwerden zurück und ordnete an, die Gefangenen in die Arrestzelle des Gerichtsgebäudes zu bringen (s. ai-Länderbericht: Syria: Kurdish prisoners of conscience must be immediately released, MDE 24/002/2004, 9. Januar 2004; und Syria: Unfair trial of Kurdish prisoners of conscience and torture of children is totally unacceptable, MDE 24/048/2004, 29. Juni 2004). Wie amnesty international erfahren hat, befindet sich der achte syrische Kurde, der Student Mas’oud Hamid, der wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Demonstration vom 25. Juni 2003 inhaftiert wurde, bei der die übrigen sieben Männer festgenommen worden waren, ebenfalls im Gefängnis ’Adr in Einzelhaft. Er steht allerdings in einem anderen Verfahren vor Gericht. Der Student steht wegen „Mitgliedschaft in einer geheimen Organisation“ unter Anklage, und man legt ihm zur Last, versucht zu haben, „Teile des syrischen Staatsgebiets abzuspalten und einer ausländischen Macht zu übergeben“. Anklagen dieser Art werden häufig gegen politisch aktive Kurden vorgebracht. Die gegen Mas’oud Hamid erhobenen Anklagen beziehen sich auf Fotos, die er während der Demonstration gemacht hatte, auf der bürgerliche und politische Rechte für die kurdischen Syrer gefordert worden waren. Diese Fotos soll er auf mehreren Internetseiten verbreitet haben, darunter auf der von Deutschland aus betriebenen Internetseite www.amude.com. Da Mas’oud Hamid in Einzelhaft gehalten wird, ist er nach wie vor in Gefahr, misshandelt und gefoltert zu werden. amnesty international betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein aufgrund seiner friedlich zum Ausdruck gebrachten Überzeugungen in Haft ist. (s. ai-Länderbericht: Syria: Amnesty International repeats its call for the release of five prisoners of conscience held for their peaceful use of the Internet, MDE 24/045/2004, 17. Juni 2004) EMPFOHLENE
AKTIONEN: Schreiben Sie bitte weitere Telefaxe, Telexe oder Luftpostbriefe,
in denen Sie APPELLE AN: His
Excellency President Bashar al-Assad, President of the Republic, Presidential
Palace, Damascus, SYRIEN (Staatspräsident - korrekte Anrede: Your
Excellency) His
Excellency Maj-Gen Ali Hammud, Minister of the Interior, Ministry of
the Interior, Merjeh Circle, Damascus, SYRIEN (Innenminister - korrekte
Anrede: Your Excellency) KOPIEN AN: Kanzlei
der Botschaft der Arabischen Republik Syrien (S. E. Herr Mohamed Walid
Hezbor) Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. August 2004 keine Appelle mehr zu verschicken. FURTHER RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English, Arabic, French, or your own language: - welcoming the release of ‘Amr Mourad, Salar Saleh, Hosam Muhammed Amin and Hussayn Ramadhan, but expressing concern that they have spent over a year as prisoners of conscience, held solely for the peaceful exercise of their right to freedom of expression, during which they were reportedly tortured; - expressing concern that Muhammed Mustafa, Sherif Ramadhan, Khaled Ahmad ‘Ali have been sentenced to prison terms, and remain in solitary confinement, and have reportedly been tortured; - expressing concern that Mas’oud Hamid remains in solitary confinement, at risk of torture; - asking that these four men be released immediately and unconditionally, as they are prisoners of conscience, held solely for the peaceful exercise of their right to free expression; - requesting that they be treated humanely while in detention, and that they be granted access to their families, lawyers, and any medical attention they may require.
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amnesty
international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - E-mail: info@amnesty.de Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00 |